Europaministerium

Das Europaministerium oder Ministerium für Europäische Angelegenheiten ist ein Ministerium speziell für Angelegenheiten der Europäischen Union. Sie existieren in vielen EU-Mitgliedstaaten, aber auch einigen Beitrittsländern, assoziierten Nachbarstaaten und Bundesländern. Der leitende Beamte ist der Europaminister oder Minister für Europaangelegenheiten.

In anderen Staaten, wie Deutschland, ist die Europapolitik hingegen in der Zuständigkeit des Außenministeriums, oder geteilt zwischen mehreren Ministerien. Dennoch gibt es dort oft einen untergeordneten Europastaatssekretär.

Liste

LandMinisteriumkurzPortefeuilles und AnmerkungenMinister
Albanien AlbanienMinistria e IntegrimitMIEEuropäische Integration[1]Ministër e Integrimit
Deutschland DeutschlandIm Bund gibt es einen Staatsminister für Europa, der jedoch nur den Rang eines Europastaatssekretärs beim Auswärtigen Amt hat.
Kroatien KroatienMinistarstvo vanjskih i europskih poslova
(Ministry of Foreign and European Affairs)
MVEP
(MFA)
Äußere und europäische Angelegenheiten[2]Ministar europskih poslova
Luxemburg LuxemburgMinistère des Affaires étrangères et européennes
(Ministerium für Äußere und Europäische Angelegenheiten)
MAEÄußere und europäische Angelegenheiten[3]Ministre des Affaires étrangères et européennes
Montenegro MontenegroMinistarstvo vanjskih poslova i evropskih integracija
(Ministry of Foreign Affairs and European Integration)
MIPÄußeres und europäische Integration[4]Ministar evropskih integracija
Osterreich ÖsterreichBundesministerium für europäische und internationale AngelegenheitenBMEIAEuropäische und internationale Angelegenheiten
seit EU-Beitritt 1991, seit 2007 auch namentlich
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

Historische Behörden

LandMinisteriumkurzPortefeuilles und AnmerkungenMinister
Litauen LitauenLietuvos Respublikos Europos reikalų ministerijaLR EMEuropäische AngelegenheitenEuropos reikalų ministras
vom 18. Dezember 1996 bis 1998
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes KönigreichSecretary of State for Exiting the European UnionAustritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Unionvom 13. Juli 2016 bis 31. Januar 2020

Italien

In Italien ist für die Europapolitik in der Regel ein Minister ohne Geschäftsbereich oder ein Staatssekretär zuständig, dessen Dienststelle (Dipartimento delle politiche europee)[5] beim Amt des Ministerpräsidenten angesiedelt ist. Zeitweise wurde die Europapolitik vom Außenministerium übernommen.

Einzelnachweise

  1. Ministria e Integrimit (Memento desOriginals vom 26. Juni 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mie.gov.al mie.gov.al
  2. Ministry of Foreign and European Affairs, mfa.hr
  3. Ministère des Affaires étrangères et européennes (Memento desOriginals vom 9. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mae.lu, mae.lu
  4. Ministry of Foreign Affairs and European Integration, mip.gov.me/en
  5. Dipartimento delle politiche europee

Auf dieser Seite verwendete Medien

Flag of Baden-Württemberg.svg
Landesflagge Baden-Württembergs nach Artikel 24, Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg: „Die Landesfarben sind Schwarz-Gold“;
(#F9C700) ist aber nicht das heraldische Gold (#FCDD09)
Flag of Bavaria (lozengy).svg
Die Rautenflagge des Freistaates Bayern seit 1971. Das Seitenverhältnis ist nicht vorgegeben, Abbildung 3:5.
Flag of Croatia.svg
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
Flag of the United Kingdom.svg
Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2.
Flag of the United Kingdom (3-5).svg
Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2.