Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

Europäisches Zentrum für die Prävention
und die Kontrolle von Krankheiten
ECDC

Logo des ECDC
 

Sitz des ECDC in Solna
Englische BezeichnungEuropean Centre for Disease Prevention and Control
Französische BezeichnungCentre européen pour la prévention et le contrôle des maladies
Schwedische BezeichnungEuropeiska centrumet för förebyggande och kontroll av sjukdomar
OrganisationsartAgentur der
Europaische Union Europäischen Union
StatusEinrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der Organe169 73 Solna, Schweden Schweden
VorsitzDeutschland Andrea Ammon[1]
GeneralsekretärFinnland Anni Virolainen-Julkunen (Chair, Management Board)[2][3]
Gründung21. April 2004
ECDC

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (englisch European Centre for Disease Prevention and Control ECDC) ist eine Agentur der Europäischen Union mit dem Auftrag, die Verhütung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Europäischen Union zu verbessern.

Die Gründung des ECDC geht zurück auf die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft.[4] Mit der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 vom 21. April 2004[5] wurde das Zentrum errichtet und sein Auftrag, seine Aufgaben und die Organisationsstruktur festgelegt. Die Verordnung verleiht dem Zentrum jedoch keine Regelungsbefugnis.[6]

Die Eröffnungskonferenz fand im schwedischen Solna statt, wo die Agentur seither ihren Sitz hat und am 20. Mai 2005 ihre Arbeit aufnahm. Im April 2018 bezog das ECDC innerhalb Solnas sein neues Dienstgebäude im Bezirk Frösunda, Gustav III:s Boulevard 40.

Im März 2005 wurde die Ungarin Zsuzsanna Jakab Gründungsdirektorin der Agentur. 2010–2017 folgte ihr der Niederländer Marc Sprenger.[7] Seit 2017 leitet die Deutsche Andrea Ammon das ECDC.

Am 3. Januar 2024 wurde bekannt, dass sich die Österreicherin Pamela Rendi-Wagner, habilitierte Medizinerin, ehemalige österreichische Generaldirektorin für öffentliche Gesundheit und ehemalige Gesundheitsministerin mit Unterstützung der österreichischen Bundesregierung um die Nachfolge von Ammon bewirbt.[8] Im Februar 2024 wurde Rendi-Wagner vom Verwaltungsrat der Behörde für diese Position nominiert.[9]

Aufgaben

Der Auftrag des Zentrums besteht darin, die durch übertragbare Krankheiten bedingten derzeitigen und neu auftretenden Risiken für die menschliche Gesundheit zu ermitteln, zu bewerten und Informationen darüber weiterzugeben (Art. 3 Verordnung (EG) Nr. 851/2004). Dazu soll es auch mit der Weltgesundheitsorganisation und mit Drittstaaten zusammenarbeiten.

Das Zentrum nimmt folgende Aufgaben wahr:

  1. Sammeln, Erheben, Zusammenstellen, Auswerten und Verbreiten der einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Daten,
  2. Erstellung wissenschaftlicher Gutachten und Bereitstellung wissenschaftlicher und technischer Unterstützung, einschließlich Ausbildung,
  3. rechtzeitige Information der Kommission, der Mitgliedstaaten, der Gemeinschaftseinrichtungen und der internationalen Organisationen, die im Bereich der öffentlichen Gesundheit tätig sind,
  4. Koordinierung der europaweiten Vernetzung von Stellen, die in Bereichen tätig sind, welche unter den Auftrag des Zentrums fallen, einschließlich der Netze, die sich aus den von der Kommission geförderten Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit ergeben, sowie Betrieb spezialisierter Überwachungsnetze und
  5. Austausch von Informationen, Fachwissen und vorbildlichen Verfahren sowie die Erleichterung der Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen.

Die Mitgliedstaaten liefern dem Zentrum wissenschaftliche und technische Daten zur Entwicklung epidemischer Lagen. Im Beschluss vom 22. Oktober 2013 werden die Vorschriften für Daten und Informationen festgelegt, die von den zuständigen nationalen Behörden gemeldet und dem Zentrum zwecks Koordinierung zur Verfügung gestellt werden sollen.[10] Die ECDC betreibt und koordiniert damit ein Netz zur epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten und damit zusammenhängender besonderer Gesundheitsrisiken und steht mit der Kommission und den auf nationaler Ebene zuständigen Behörden in ständiger Verbindung.

Die Grundlage zur Koordination mit dem ECDC wurde in Deutschland im Infektionsschutzgesetz von 2001 (IfSG) umgesetzt. Das Robert Koch-Institut ist die zuständige nationale Behörde im Sinne des Beschlusses vom 22. Oktober 2013 und für die Datenübermittlung an das ECDC zuständig (§ 12 Abs. 2 Satz 4 IfSG).

Im Durchführungsbeschluss der Kommission vom 13. Februar 2017 sind die Verfahren für die Übermittlung von Warnmeldungen im Rahmen des Frühwarn- und Reaktionssystems und für den Informationsaustausch, die Konsultation und die Koordinierung der Reaktionen auf die Bedrohungen festgelegt.[11][12]

Organisation

Organe des Zentrums sind der auf vier Jahre gewählte Verwaltungsrat, der geschäftsführende Direktor mit zugehörigem Personal und ein Beirat (Art. 13 ff. VO 851/2004). Der Verwaltungsrat beschließt vor allem über das jährliche Arbeitsprogramm des ECDC und überwacht dessen Umsetzung. Außerdem veranschlagt er die jährlichen Ein- und Ausgaben im Haushaltsplan, den der Direktor ausführt. In den Beirat werden Behördenvertreter der Mitgliedstaaten entsandt,[13] für Deutschland gegenwärtig Osamah Hamouda und Ole Wichmann vom Robert Koch-Institut,[14] außerdem Beobachter und Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen ohne Stimmrecht.[15]

Publikationen

Seit März 2007 veröffentlicht das ECDC eine begutachtete Fachzeitschrift mit dem Titel Eurosurveillance, die sich den Themenfeldern Epidemiologie und epidemiologische Überwachung sowie der Prävention und der Kontrolle von Infektionskrankheiten widmet. Darüber hinaus veröffentlicht das ECDC Jahresberichte über die Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten und Zusammenfassungen von Expertentreffen und wissenschaftlichen Sitzungen.[16]

Siehe auch

Literatur

  • Andrea Ammon: Surveillance von Infektionskrankheiten auf europäischer Ebene. In: Bundesgesundheitsblatt. 2009, S. 176–182, doi:10.1007/s00103-009-0759-y.
  • Manfred Glombik: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten. In: Verwaltungsrundschau (VR). Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft. 53. Jg., 2007, ISSN 0342-5592, S. 26–28.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. ECDC: Dr Andrea Ammon elected Director for 2017–2022. Abgerufen am 25. März 2020 (englisch).
  2. Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten: Management Board. Abgerufen am 25. März 2020 (englisch).
  3. http://www.newspress.fr/Communique_EN_309873_3805.aspx
  4. Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft. In: ABl. L, Nr. 268, 3. Oktober 1998.
  5. Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, abgerufen am 12. Juni 2013.
  6. Verordnung (EG) Nr. 851/2004 vom 21. April 2004, Erwägungsgrund 6
  7. Former Directors ecdc.europa.eu, abgerufen am 17. Juni 2020.
  8. ORF at/Agenturen red: Rendi-Wagner bewirbt sich für ECDC-Spitzenjob. 3. Januar 2024, abgerufen am 4. Januar 2024.
  9. Michael Jungwirth: Pamela Rendi-Wagner wird Chefin der EU-Gesundheitsagentur. In: Kleine Zeitung. 21. Februar 2024, abgerufen am 21. Februar 2024.
  10. Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG. In: ABl. L, Nr. 293, 5. November 2013, S. 1.
  11. Durchführungsbeschluss (EU) 2017/253 der Kommission vom 13. Februar 2017 zur Festlegung von Verfahren für Warnmeldungen als Teil des im Hinblick auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren und für den Informationsaustausch, die Konsultation und die Koordinierung der Reaktion auf solche Gefahren gemäß dem Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Frühwarn- und Reaktionssystems. In: ABl. L, Nr. 37, 14. Februar 2017, S. 23.
  12. Übertragbare Krankheiten. Europäische Kommission, abgerufen am 23. März 2020.
  13. Members and Alternates ECDC, abgerufen am 23. März 2020 (englisch).
  14. Curriculum Vitae abgerufen am 23. März 2020 (englisch).
  15. Observers, Non-governmental organisation representatives ECDC, abgerufen am 23. März 2020 (englisch).
  16. Annual Epidemiological Reports (AERs) 2014–2018 ECDC, abgerufen am 23. März 2020 (englisch)

Koordinaten: 59° 22′ 22,2″ N, 18° 1′ 2,3″ O

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
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