Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen
Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen EASO | |
---|---|
Logo der EASO | |
Englische Bezeichnung | European Asylum Support Office |
Französische Bezeichnung | Bureau européen d'appui en matière d'asile |
Maltesische Bezeichnung | Uffiċċju Ewropew ta' Appoġġ fil-qasam tal-Asil |
Organisationsart | Agentur der Europäischen Union |
Status | Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit |
Sitz der Organe | Valletta, Malta |
Vorsitz | Nina Gregori (Exekutivdirektorin) |
Gründung | 19. Mai 2010 |
EASO |
Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO, englisch European Asylum Support Office) war eine Gemeinschaftsagentur der Europäischen Union mit Sitz in Valletta auf Malta. Sie war zuständig für die Unterstützung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der EU im Bereich Asyl. Das EASO wurde im Jahr 2010 durch die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 errichtet.[1] Das EASO wurde am 19. Januar 2022 durch die Europäische Asylagentur (EUAA) ersetzt (mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010). Mit der Schaffung der EUAA, das an die Stelle des EASO getreten ist, sollte eine Weiterentwicklung des EASO von einem Unterstützungsbüro zu einer eigenständigen Agentur und eine Erweiterung der Aufgaben der EASO erfolgen[2].
Aufgaben
EASO hatte die Aufgabe, die praktische Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich zu stärken. Zu diesem Zweck wirkte es bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)[3] mit und unterstützt Mitgliedstaaten, deren Asylsystem besonders belastet ist. Es recherchierte und veröffentlichte für Asylbehörden relevante Informationen über häufige Herkunftsländer in COI-Berichten (Country of Origin Information).[4]
Das EASO hatte keine Befugnis, auf Entscheidungen nationaler Asylbehörden über einzelne Asylanträge Einfluss zu nehmen.
Struktur
Das EASO wurde von einem Verwaltungsrat überwacht, einem Planungs- und Überwachungsgremium. Er bestand aus den von Mitgliedsstaaten entsandten Vertretern (jeweils ein Vertreter pro Mitgliedsstaat), zweier Mitglieder der Europäischen Kommission und dem UNHCR als ständigem Mitglied ohne Stimmrecht.[5]
Der Verwaltungsrat ernannte den Exekutivdirektor, der wiederum von einem Exekutivausschuss beraten wurde, der aus sechs Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammengesetzt war.
Das EASO konnte Arbeitsgruppen mit Sachverständigen aus dem Bereich Asyl bilden. Des Weiteren bestand ein Beirat für die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft, dessen Arbeit der Exekutivdirektor koordinierte.
Siehe auch
Weblinks
- Europäisches Büro für Asylfragen: Wir über uns (PDF; 2,2 MB), ISBN 978-92-95079-01-4
- Teilnahme der Schweiz am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), Pressemitteilung vom 22. Februar 2013, BFM
- Literatur zu EASO im EU-Bookshop
- Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
- EASO Offizielle Website
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, abgerufen am 17. Juni 2013
- ↑ Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010. Abgerufen am 20. Januar 2022.
- ↑ Das Gemeinsame Europäische Asylsystem, ec.europa.eu
- ↑ Welcome to the EASO COI Portal – EASO COI Portal. In: coi.easo.europa.eu. Abgerufen am 15. Juni 2020 (englisch).
- ↑ EASO – Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, abgerufen am 11. Mai 2013.
Auf dieser Seite verwendete Medien
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.Autor/Urheber: European Asylum Support Office, Lizenz: CC BY-SA 3.0
EASO official logo