Europäischer Sozialgipfel

Der Europäische Sozialgipfel findet zweimal jährlich jeweils im Vorfeld der Frühjahrs- und der Herbsttagung des Europäischen Rates statt. Er bietet ein Forum für den Gedankenaustausch zwischen europäischen Sozialpartnern, der Europäischen Kommission und der Trio-Präsidentschaft. Oft wird auch der Name „dreigliedriger Sozialgipfel“ oder „Dreiparteien-Sozialgipfel“ verwendet.[1]

Zusammensetzung

Am Sozialgipfel nehmen die Regierungschefs und die Arbeitsminister der Mitgliedstaaten der aktuellen Trio-Ratspräsidentschaft, die Europäische Kommission und die europäischen Sozialpartner teil. Die Sozialpartner sollen zwei gleich große, jeweils zehnköpfige Delegationen als ihre Vertreter bilden. Diese bestehen aus Abgesandten branchenübergreifender europäischer Verbände, die allgemeine Interessen oder spezifischere Interessen von Führungskräften sowie von kleinen und mittleren Unternehmen auf europäischer Ebene vertreten. Ihre technische Koordinierung obliegt dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und der europäischen Industrie- und Arbeitgeberverbände (UNICE).[2]

Hintergrund

Zweck des Sozialgipfels ist die Einbindung der europäischen Sozialpartner in die Durchführung der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Union. Die dreigliedrigen Sozialgipfel finden seit 2003 statt und sind die institutionalisierte Fortsetzung der informellen Sozialgipfel, die seit Dezember 2000 abgehalten wurden.[2]

Rechtsgrundlage

Ihre Rechtsgrundlage finden die Sozialgipfel im Beschluss 2003/174/EG des Rates vom 6. März 2003 zur Einrichtung eines dreigliedrigen Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung.[3]

Einzelnachweise

  1. Sozialgipfel: EU arbeitet an einer Lösung für eine nachhaltige und arbeitsplatzintensive wirtschaftliche Erholung. Europäische Kommission Pressemitteilung, abgerufen am 17. Oktober 2011.
  2. a b Dreigliedriger Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 17. Oktober 2011.
  3. 2003/174/EG: Beschluss des Rates vom 6. März 2003 zur Einrichtung eines Dreigliedrigen Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung, abgerufen am 17. Oktober 2011. In: EUR-Lex.