Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
ESMA
 
 
Englische BezeichnungEuropean Securities and Markets Authority
Französische BezeichnungAutorité européenne des marchés financiers
OrganisationsartAgentur der Europäischen Union
StatusEinrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der OrganeParis, Frankreich
VorsitzVerena Ross
Gründung1. Januar 2011
www.esma.europa.eu/

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Abkürzung ESMA von englisch European Securities and Markets Authority)[1] wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2011 durch die Verordnung (EU) 1095/2010 (ESMA-VO) errichtet.[2] Gemeinhin wird sie als Nachfolgeeinrichtung des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Wertpapierwesen (englisch Committee of European Securities Regulators, CESR) angesehen, geht jedoch in ihren Aufgaben und Befugnissen weit über diesen hinaus. Die Agentur ist Bestandteil des Europäischen Finanzaufsichtssystems (englisch European System of Financial Supervision, ESFS).

Aufgabe der Behörde mit Sitz in Paris[3] ist es gemäß Art. 1 Abs. 5 Satz 1 ESMA-VO, das öffentliche Interesse zu schützen, indem sie für die Wirtschaft der Union, ihre Bürger und Unternehmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Stabilität und Effektivität des Finanzsystems beiträgt. Dazu ist sie u. a. befugt, der Kommission Vorschläge für Verordnungen vorzulegen, oder gegenüber nationalen Behörden sowie in besonderen Fällen einzelnen Marktteilnehmern gegenüber direkt aktiv zu werden.

Aufgaben

Die ESMA ist unter anderem zuständig für die Zulassung von Ratingagenturen.[4] Sie spielt auch eine Rolle bei der Umsetzung der Richtlinie zu Managern alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie),[5] die nicht im Rahmen der OGAW-Richtlinie erfasste Investmentfonds wie Hedgefonds, Private Equity und geschlossene Fonds reguliert.[6]

Innerhalb der Bemühungen der Europäischen Kommission für stärkere Transparenz beim Handel mit Derivaten soll die ESMA zukünftig auch diejenige Entscheidungsstelle sein, die festlegt, welche von den Kontrakten, die über einen Zentralen Kontrahenten bereits (freiwillig) abgewickelt werden, generell verpflichtend über eine Börse gehandelt werden müssen. Alternativ stünde den Marktteilnehmern sonst der außerbörsliche Handel (OTC) zur Verfügung. Gleichzeitig wird die ESMA in diesem Kontext gemeinsam mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken überprüfen, von welchen außerbörslich gehandelten Produkten ein zu großes systemisches Risiko ausgeht, so dass diese zukünftig verpflichtend börsengehandelt werden müssen.

Hintergründe und Geschichte

Ursprung der Bemühungen zur europaweit einheitlichen Regulierung von Wertpapieren war die Finanzkrise ab 2007. Das Europäische Parlament beschloss die Gründung der ESMA am 22. September 2010.

Im Juni 2020 beauftragte die Europäische Kommission die ESMA mit der Untersuchung des Wirecard-Kollapses. Im November legte ESMA ihren Bericht vor, der mehrere Defizite der deutschen Aufsicht benannte.[7]

Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Wertpapierwesen (CESR)

Die ESMA-„Vorgängerorganisation“ Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Wertpapierwesen (CESR) wurde im Juni 2001 als ein unabhängiger europäischer Ausschuss der Wertpapier­regulierungsbehörden von der EU-Kommission gegründet. Die Arbeit vom CESR wurde von einem Sekretariat mit Sitz in Paris unter Führung eines Generalsekretariats unterstützt. Er setzte sich aus hochrangigen Vertretern der nationalen Wertpapieraufsichtsbehörden zusammen. CESR beriet die EU-Kommission bei Erstellung von Durchführungsregeln, die Rahmenrichtlinien im Wertpapiersektor konkretisieren. Damit wurde die Integration der europäischen Wertpapiermärkte beschleunigt und eine flexible Anpassung des Gemeinschaftsrechts an die sich verändernde Marktstruktur und -praxis gefördert.

Die anderen Stufe-3-Komitees waren CEIOPS (Versicherungs- und Pensionsfondsaufseher) und CEBS (Bankenaufseher).

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Homepage der ESMA (Memento des Originals vom 5. September 2012 auf WebCite)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.esma.europa.eu
  2. Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission, abgerufen am 14. Juni 2013
  3. Art. 7 ESMA-VO
  4. Handelsblatt (23. September 2010): Parlament macht Weg für EU-Finanzaufsicht frei
  5. Seite der EU-Kommission zur AIFM-Richtlinie (Memento des Originals vom 17. März 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/ec.europa.eu
  6. Vorläufige Anfrage an CESR für technischen Ratschlag zu AIFMD Durchführungsmaßnahmen (PDF; 324 kB)
  7. https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma71-99-1420_esma_ftpr_wirecard_press_release.pdf

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.