Europäische Stiftung für Berufsbildung
Europäische Stiftung für Berufsbildung ETF | |
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Logo der ETF | |
Englische Bezeichnung | European Training Foundation |
Französische Bezeichnung | Fondation européenne pour la formation |
Italienische Bezeichnung | Fondazione europea per la formazione professionale |
Organisationsart | Agentur der Europäischen Union |
Status | Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit |
Sitz der Organe | Turin, Italien |
Vorsitz | Cesare Onestini[1] |
Gründung | 7. Mai 1990 |
ETF |
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF, englisch European Training Foundation) ist eine am 7. Mai 1990, mit der Verordnung (EWG) Nr. 1360/90[2] (neugefasst mit der Verordnung (EG) Nr. 1339/2008[3]), vom Europäischen Rat gegründete und 1994 errichtete Agentur der EU. Sie hat ihren Sitz in Turin, Italien.
Die Organisation wird vorrangig außerhalb der Grenzen der Europäischen Union tätig. In Europa werden Projekte in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Serbien und der Türkei unterstützt. Außerhalb Europas finden sich Projekte in Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Georgien, Israel, Jordan, Kasachstan, Kirgisistan, Libanon, Moldawien, Marokko, Russland, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan.
Ziel der ETF-Projekte ist es, die nationalen Systeme der Bildung und Ausbildung in den Partnerstaaten außerhalb der Europäischen Union zu fördern.
Weblinks
- ETF auf der offiziellen Website der Europäischen Union europa.eu
- Offizielle Website (englisch)
Einzelnachweise
- ↑ https://www.etf.europa.eu/en/about/organisation/director
- ↑ Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates vom 7. Mai 1990 zur Errichtung einer Europäischen Stiftung für Berufsbildung, abgerufen am 11. Juni 2013
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (Neufassung), abgerufen am 11. Juni 2013
Koordinaten: 45° 3′ 4,2″ N, 7° 41′ 44,7″ O
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.