Europäische Bankenaufsichtsbehörde

Europäische Bankenaufsichtsbehörde
EBA

Logo der EBA
 
 
Englische BezeichnungEuropean Banking Authority
Französische BezeichnungAutorité bancaire européenne (ABE)
OrganisationsartBehörde der Europaische Union Europäischen Union
StatusEinrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der OrganeParis, Frankreich Frankreich
VorsitzSpanien José Manuel Campa
Gründung1. Januar 2011
Offizielle Website

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA, englisch European Banking Authority) ist eine sonstige Stelle der Europäischen Union mit Sitz in Paris, die auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 vom 24. November 2010[1] errichtet wurde, deren Aufgabe die Finanzmarktaufsicht ist und die zum 1. Januar 2011 aus dem Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Bankwesen (CEBS, englisch Committee of European Banking Supervisors) hervorging. Sie ist Bestandteil des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS, englisch European System of Financial Supervision). Vorsitzender ist der Spanier José Manuel Campa, als Exekutivdirektor fungiert Ádám Farkas aus Ungarn.

Gegründet wurde die EBA in London, wo sie anfangs ihren Sitz hatte. Bedingt durch den bevorstehenden Brexit wurde eine Verlagerung des Sitzes notwendig; am 20. November 2017 fiel die Entscheidung auf Paris.[2] Am 30. Mai 2019 wurde der bisherige Sitz in London geschlossen und am 3. Juni 2019 der neue Sitz in Paris eröffnet.[3] In Paris sitzt die EBA im Tour Europlaza in der Bürostadt La Défense.

Aufgaben

Eine zentrale Aufgabe der EBA soll es sein, europäische Aufsichtsstandards zu entwickeln, welche dann den Rahmen für die weiterhin primär zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden bilden sollen. Direkte Eingriffsrechte der EBA bestehen nur in zwei Fällen: Erstens, wenn sich mehrere nationale Aufsichtsbehörden nicht über die Art und Weise der Finanzmarktregulierung einigen können. Zweitens hat die EBA ein Durchgriffsrecht für den Fall, dass eine nationale Behörde gegen geltendes europäisches Recht verstößt.[4]

EBA-Beschlüsse dürfen „keine direkte Auswirkung auf die finanziellen Verantwortlichkeiten von Mitgliedstaaten“ haben.

Aufbau

Die EBA verfügt über einen Verwaltungsrat sowie einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist das Leitungsorgan und beruft für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren einen hauptamtlichen Vorsitzenden der EBA sowie einen Exekutivdirektor. Der Verwaltungsrat fungiert als Kontrollorgan.

In der Anfangsphase bestand das Personal der EBA aus rund 40 Mitarbeitern und wurde in einem Zeitraum von drei Jahren auf 90 ausgebaut.[4] Mittlerweile sind 170 Mitarbeiter beschäftigt.[5]

EBA-Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das Leitungsorgan der EBA. Er fasst die oben aufgeführten Beschlüsse und ist politisch unabhängig. Seine Beschlüsse werden – je nach Themengebiet – entweder mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit gefasst. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus:

EBA-Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus:

  • dem Vorsitzenden,
  • sechs weiteren von den stimmberechtigten Mitgliedern des Aufsichtsrates gewählten Mitgliedern,
  • dem nicht stimmberechtigten Exekutivdirektor,
  • einem nur in wenigen Punkten stimmberechtigten Vertreter der Europäischen Kommission.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Der Verwaltungsrat übernimmt, anders als es der Name vermuten lässt, eher die Aufgabe eines Aufsichtsrats; er übt das Haushaltsrecht über die Behörde aus und hat gegenüber dem Aufsichtsrat ein Vorschlagsrecht für Jahres- und Mehrjahrespläne.[6]

Vorsitzender

Der Vorsitzende der EBA wird vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von fünf Jahren (bei einmaliger Wiederwahlmöglichkeit) ernannt. Er leitet Aufsichts- und Verwaltungsrat und kann nur dann von seinem Posten enthoben werden, wenn das Europäische Parlament einem diesbezüglichen Antrag des Aufsichtsrats zustimmt.[6]

2019 wurde José Manuel Campa Vorsitzender. Im Juli 2023 löste Helmut Ettl Jo Swyngedouw als stellvertretenden Vorsitzenden ab.[7]

Exekutivdirektor

Die Leitung des Tagesgeschäfts übernimmt ein Exekutivdirektor, der vom Aufsichtsrat ernannt und vom Europäischen Parlament bestätigt werden muss. Auch seine Amtszeit beträgt (bei einmaliger Wiederwahlmöglichkeit) fünf Jahre.[6] Adam Farkas ist der aktuelle Exekutivdirektor der EBA.

Kritik am EBA-Beratungsgremium

Im September 2011 beschwerte sich UNI-Europa, der Dachverband europäischer Dienstleistungs-Gewerkschaften bei der EU-Ombudsfrau und kritisierte die Überrepräsentierung des Bankensektors der „alten“ EU-Mitgliedstaaten, eine Überrepräsentierung von Verbraucherorganisationen aus den „neuen“ EU-Mitgliedstaaten und eine Überrepräsentierung von britischen Staatsangehörigen beim Beratungsgremium „Interessengruppe Bankensektor“ der Bankenaufsichtsbehörde. Am 12. November 2013 kritisierte die Europäische Bürgerbeauftragte, Emily O’Reilly, erneut die Herangehensweise bei der Auswahl der Mitglieder des neu zusammengesetzten Beratungsgremiums. Bereits 2011 identifizierte die EU-Ombudsfrau verschiedene Mängel bei der Auswahl der Vertreter der Aufsichtsbehörde, besonders auch die fehlende geographische Ausgewogenheit.[8]

Hintergründe und Geschichte

Infolge des Brexit kündigte EBA-Chef Andrea Enria an, dass die EBA London vermutlich verlassen werde.[9][10] Am Tag der Mitteilung der britischen Regierung, dass das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen wolle (29. März 2017), reichte der luxemburgische Premierminister Xavier Bettel die Kandidatur seines Landes für die Sitzverlegung der EBA von London nach Luxemburg ein.[11] Auf Grund der Verknüpfungen zur EZB bewarb sich in Folge auch Frankfurt um den EBA-Sitz. In der entscheidenden Ratssitzung am 20. November 2017 verlor Bonn seine gleichzeitige Bewerbung um die EMA und Frankfurt diejenige um die EBA gegen Paris. Der EBA-Zuspruch verlief ungewöhnlich: Während Frankfurt in der ersten Runde zunächst auf Platz 2 lag, zogen Dublin und Paris in der zweiten Abstimmungsrunde nach vorne, Frankfurt fiel auf nur vier Stimmen zurück. In der dritten, entscheidenden Runde kam es zu einem Patt beider Favoriten von 13 zu 13 Stimmen. Dabei soll der deutsche Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Roth, statt dann weisungsgemäß Dublin zu unterstützen, für Paris gestimmt oder sich enthalten haben. Am Ende entschied das Los.[12]

Im Januar 2020 wechselte Exekutivdirektor Ádám Farkas zum Lobbyverband Association for Financial Markets in Europe (AFME). Die EU-Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly stellte bei der EBA daraufhin „Missstände der Verwaltungstätigkeit“ fest. EBA-Chef José Manuel Campa räumte ein, keine Handhabe zur Überprüfung von Auflagen gegenüber Farkas zu haben.[13][14]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), …, abgerufen am 14. Juni 2013
  2. Deutschland geht bei Vergabe von EU-Behörden leer aus. In: welt.de. 20. November 2017, abgerufen am 20. November 2017.
  3. The European Banking Authority Leaves London. In: forbes.com. 31. Mai 2019, abgerufen am 6. Juni 2019.
  4. a b EU gründet Bankenaufsicht. handelsblatt.com; abgerufen am 24. Oktober 2010.
  5. Frankfurt scheitert im Rennen um EU-Bankenaufsicht. Spiegel Online, 20. November 2017.
  6. a b c d europarl.europa.eu: Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 22. September 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankaufsichtsbehörde), abgerufen am 24. Oktober 2010.
  7. FMA-Chef Ettl wird Vizepräsident der Europäischen Bankenaufsicht. In: Die Presse. 11. Juli 2023, abgerufen am 11. Juli 2023.
  8. europa.eu
  9. Europäische Bankenaufsichtsbehörde wird bei Brexit London verlassen. (Memento desOriginals vom 26. Juni 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/de.reuters.com Reuters
  10. Europäische Bankenaufsicht würde aus London wegziehen. Handelsblatt.com
  11. Luxemburg beansprucht Sitz der Europäischen Bankenaufsicht. Luxemburger Wort, online.
  12. Heimliche Rebellion gegen Merkel? Spiegel Online, 27. Dezember 2017.
  13. „EU-Bürgerbeauftragte rügt Wechsel von Bankenaufsicht zur Finanzlobby“ wiwo.de vom 11. Mai 2020
  14. Yasmin Osman: „Umstrittener Personalwechsel: EU-Bürgerbeauftragte legt sich mit der Eba an“ Handelsblatt vom 20. Januar 2020

Koordinaten: 51° 30′ 40,4″ N, 0° 7′ 11,4″ W

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.