Europäische Genossenschaft

Die Europäische Genossenschaft, auch lateinisch Societas Cooperativa Europaea (SCE), ist eine rechtsfähige Gesellschaft. Die Möglichkeit zur Gründung der SCE besteht seit dem 18. August 2006.

Rechtsgrundlage

Die SCE beruht auf dem Recht der Europäischen Gemeinschaft. Einschlägig ist die Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE).[1] Diese ist ein Rechtsakt des europäischen Sekundärrechts gem. Art. 288 AEUV, der in allen Teilen verbindlich ist und unmittelbare Geltung im gesamten Gebiet der Europäischen Gemeinschaft entfaltet. Sie bedarf damit nicht der Umsetzung in den Mitgliedstaaten.

Zur Regelung mitbestimmungsrechtlicher Verhältnisse hat der Rat die Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer erlassen.[2] Hier ist die Notwendigkeit der Umsetzung in den Mitgliedstaaten gegeben, wobei lediglich die Zielsetzungen des Rechtsakts – nicht aber die Maßnahmen zur Zielerreichung – verbindlich sind (Art. 288 Abs. 3 AEUV).

Das Europäische Parlament reichte am 15. Oktober 2003 gegen die Verordnung formal eine Klage ein, da es nicht gehört wurde.[3] Am 2. Mai 2006 wurde die Sache entschieden und die Klage abgewiesen.[4]

Zur Umsetzung in Deutschland wurde das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (EGSCE) vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911) erlassen.[5]

Wesen und Zweck

Die SCE besitzt Rechtspersönlichkeit und das Grundkapital ist in Geschäftsanteile zerlegt. Der in der Satzung festgelegte Sitz einer SCE muss in einem Mitgliedstaat der EU oder EWR liegen. Die SCE bildet das Gegenstück auf europäischer Ebene zu den nationalen genossenschaftlichen Rechtsformen in den Mitgliedstaaten. Der Zweck der SCE besteht hauptsächlich in der Förderung von Tätigkeiten der Mitglieder und in der Befriedigung von Mitgliederbedürfnissen. Dabei verfolgt eine SCE das Prinzip der demokratischen Struktur („ein Mitglied, eine Stimme“).

Kennzeichnung

Der Firma ist der Zusatz „SCE“ voran- oder nachzustellen. Sie trägt gegebenenfalls den Zusatz „mit beschränkter Haftung“ bzw. „mbH“.

Gründung

Eine SCE kann von mindestens fünf juristischen oder natürlichen Personen gegründet werden, die ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten des EWR haben. Ebenso kann eine bestehende Genossenschaft in eine SCE umgewandelt werden, wenn sie bereits mindestens zwei Jahre lang eine Zweigstelle in einem Mitgliedsland des EWR hatte. Als dritte Möglichkeit gibt es die Gründung durch Verschmelzung mehrerer Genossenschaften aus verschiedenen Mitgliedsländern.

Sie benötigt Gründungskapital von mindestens 30.000 Euro. Investierende Mitglieder sind zugelassen, Geschäftsanteile sind übertragbar bzw. verkäuflich.

Mit der Eintragung der SCE in das Genossenschaftsregister des Sitzstaates endet das Gründungsverfahren.[6]

Europäische Genossenschaft in der Praxis

2015 wandelte das Fleischvermarktungsunternehmen Westfleisch seine Rechtsform in eine Europäische Genossenschaft um.[7] Die europaweit aktive Bürgerrechtsorganisation WeMove ist als Europäische Genossenschaft registriert.[8] 2018 wurde mit OurPower die erste europäische Genossenschaft mit Sitz in Österreich gegründet.[9] Die Plattform für Handschriftenerkennung durch künstliche Intelligenz, Transkribus, wird durch die Read-Coop SCE betrieben.

Literatur

  • Jari Friebel: Die Vorgesellschaft zu einer SCE. Im Spannungsverhältnis von innerstaatlichem Recht und Gemeinschaftsrecht. Reihe Marburger Schriften zur genossenschaftlichen Kooperation, Band 109. Nomos, Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-832960360.
  • Thomas Fischer: Das Statut der Europäischen Gemeinschaft. In: Theresia Theurl, Rolf Greve (Hrsg.): Genossenschaftsrecht in Europa (= Münstersche Schriften zur Kooperation. Band 52). Shaker, Aachen 2001, ISBN 3-8265-9542-4, S. 167 (wiwi.uni-muenster.de (Memento vom 12. September 2014 im Internet Archive) [PDF; 525 kB]).
  • Reiner Schulze (Hrsg.): Europäischen Genossenschaft SCE – Handbuch. Nomos, Baden-Baden 2004, ISBN 3-8329-0658-4.
  • Stefanie Jung, Peter Krebs, Sascha Stiegler: Gesellschaftsrecht in Europa. Handbuch. § 6 Europäische Genossenschaft (SCE – Societas Cooperativa Europaea), Nomos, Baden-Baden 2019, ISBN 978-3-8329-7539-5.
  • Matthias H. Wiese: Die Europäische Genossenschaft im Vergleich zur eingetragenen Genossenschaft deutschen Rechts. Reformüberlegungen zum deutschen Genossenschaftsrechts. Reihe Münstersche Schriften zur Kooperation. Shaker, Herzogenrath 2006, ISBN 978-3-832253516.
  • Marcus Lutter, Walter Bayer, Jessica Schmidt: Europäisches Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Grundlagen, Stand und Entwicklung nebst Texten und Materialien. § 46 Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – SCE), De Gruyter, Berlin 2017, ISBN 978-3-11-045625-7.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)
  2. Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer
  3. Rechtssache C-436/03: Klage des Europäischen Parlaments gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 15. Oktober 2003. In: Amtsblatt der Europäischen Union. 29. November 2003.
  4. Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 2. Mai 2006, Rechtssache C-436/03
  5. Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts (EGSCE) vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911) (online)
  6. https://www.cmshs-bloggt.de/gesellschaftsrecht/sce-die-europaeische-genossenschaft/ (abgerufen am 30. August 2018)
  7. westfleisch.de (PDF)
  8. We Move – Impressum
  9. OurPower. Abgerufen am 14. Mai 2020.