Europäische Arbeitsbehörde

Europäische Arbeitsbehörde
ELA

Logo der Europäischen Arbeitsbehörde
 
 
Englische BezeichnungEuropean Labour Authority
Französische BezeichnungAutorité européenne du travail
OrganisationsartAgentur der Europäischen Union
Sitz der OrganeBratislava, Slowakei Slowakei
Gründung2019
https://ela.europa.eu/
Bratislava, Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde.

Auf Initiative der Europäischen Kommission und gemäß dem Willen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten wurde 2019 eine Europäische Arbeitsbehörde (englisch European Labour Authority, ELA) als eine europäische Aufsichts- und Umsetzungsbehörde geschaffen. Sie soll dafür sorgen, dass die Regelungen der Europäischen Union zur Mobilität von Arbeitskräften auf gerechte, einfache und effektive Weise angewendet werden.

Aufgaben

Die Agentur hat folgende Aufgaben:[1]

  • Einzelpersonen und Arbeitgebern einen Zugang zu Information über ihre Rechte und Pflichten sowie über relevante Dienstleister bieten,
  • die grenzübergreifende Zusammenarbeit in der grenzüberschreitenden Durchsetzung relevanter EU-Regelungen fördern, einschließlich gemeinsamer Untersuchungen vor Ort,
  • bei Auseinandersetzungen zwischen nationalen Behörden oder bei Störungen des Arbeitsmarkts vermittelnd tätig werden und Lösungen erleichtern.

Die ELA soll nationale Behörden unterstützen. Zugleich soll sie Synergien zwischen bestehenden EU-Behörden zur Bedarfsplanung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umstrukturierungen und den Umgang mit Schwarzarbeit sichern.[1]

Organisation

Vorgesehen ist, dass die Behörde sich aus rund 140 Mitarbeitern der Kommission sowie ein bis zwei Mitarbeitern pro EU-Mitgliedstaat zusammensetzt.[2] Die Steuerung übernimmt ein Verwaltungsrat aus je einem der Mitgliedstaaten und einem Vertreter der Kommission. Das jährliche Budget beträgt in etwa 50 Millionen Euro.

Geschichte

Die Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde wurde im September 2017 vom Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker angekündigt und nach Konsultationen fasste die Kommission am 13. März 2018 einen Legislativvorschlag.[1] Mit Verordnung (EU) 2019/1149 wurde sie errichtet.[3] Die ELA ist Teil der sogenannten Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR), die auf dem Sozialgipfel im November 2017 durch die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten verabschiedet wurde.[2]

Am 17. Oktober 2019 nahm die Europäische Arbeitsbehörde offiziell ihre Tätigkeit auf.[4]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c European Labour Authority. Europäische Kommission, März 2018, abgerufen am 16. März 2018 (englisch).
  2. a b Streit um EU-Standards Wirtschaftlich einig, sozial gespalten. In: Spiegel online. 13. März 2018, abgerufen am 17. März 2018.
  3. Verordnung (EU) 2019/1149, abgerufen am 8. Juli 2020
  4. https://ec.europa.eu:/ Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
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