Eurojust
Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Eurojust | |
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Logo der EUROJUST | |
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes und von Eurojust in Den Haag | |
Englische Bezeichnung | European Union Agency for Criminal Justice Cooperation |
Französische Bezeichnung | Agence de l’Union européenne pour la coopération judiciaire en matière pénale |
Niederländische Bezeichnung | Agentschap van de Europese Unie voor justitiële samenwerking in strafzaken |
Organisationsart | Agentur der Europäischen Union |
Sitz der Organe | Den Haag, Niederlande |
Vorsitz | Ladislav Hamran (Präsident) |
Gründung | 28. Februar 2002 |
Eurojust |
Eurojust, die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, ist eine Justizbehörde der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag. Eurojust hat den Status einer EU-Agentur und koordiniert grenzüberschreitende Strafverfahren auf europäischer Ebene. Des Weiteren soll sie die Arbeit der nationalen Justizbehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität im Allgemeinen koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Justiz- und Polizeibehörden fördern. Arbeitsbereiche sind unter anderem die Terrorismusbekämpfung, die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, des Menschenhandels, der Kinderpornografie und der Geldwäsche.
Rechtsgrundlage
Auf Grundlage einer Vereinbarung des Europäischen Rates in Tampere im Herbst 1999 wurde Eurojust mit Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 28. Februar 2002 gegründet und nahm wenige Monate später seine Arbeit auf. Rechtsgrundlage für den Beschluss waren die Bestimmungen über die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (die sogenannte dritte Säule).
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde Eurojust auch ausdrücklich im Primärrecht (Art. 85 AEU-Vertrag) verankert. Zudem wurde mit diesem Vertrag die Säulenstruktur aufgelöst, es gibt aber Übergangsbestimmungen für Regelungen der bisherigen dritten Säule, die erst fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon außer Kraft treten.[1] Darüber hinaus sieht der Vertrag von Lissabon vor, dass die Mitgliedstaaten im Falle einer Einigung ausgehend von Eurojust eine Europäische Staatsanwaltschaft einsetzen können (Art. 86 AEU-Vertrag).
Organisation
Die Mitgliedstaaten entsenden jeweils ein nationales Mitglied sowie stellvertretende Mitglieder zu Eurojust. Diese Mitglieder sind in der Regel nationale Justizbedienstete oder Staatsanwälte und stellen auch das Bindeglied zwischen Eurojust und dem Justizapparat des jeweiligen Landes dar. Die Gesamtheit der nationalen Mitglieder bildet das Eurojust-Kollegium. Das Kollegium wählt einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Im Oktober 2017 wurde der frühere Vizepräsident und nationales Mitglied für die Slowakei, Ladislav Hamran, zum Präsidenten gewählt. Vizepräsidenten sind seit September 2016 Klaus Meyer-Cabri (Deutschland) und seit Dezember 2017 Filippo Spiezia (Italien).
Die Verwaltung von Eurojust wird seit dem 1. Juli 2017 von Nikolaos Panagiotopoulos (Griechenland) als Verwaltungsdirektor geleitet.[2]
Die Arbeit von Eurojust wird von der des Europäischen Justiziellen Netzes ergänzt.
Weblinks
- Eurojust und Menschenhandel (PDF)
- Eurojust-Geschäftsordnung (PDF; 103 KiB)
- Offizielle Seite (englisch)
- aktuelle, konsolidierte Fassung der Eurojustverordnung (Stand 8. August 2022, Sprache wählbar)
- Eurojust auf der offiziellen Website der Europäischen Union europa.eu
- Geschäfts- und Verfahrensordnung der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Eurojust (PDF; 107 KiB)
Literatur
- Klaus Meyer-Cabri: Justizbehörde Eurojust als Zentrum der Zusammenarbeit, Deutsche Richterzeitung (DRiZ) 2019 S. 122–125.
- Christian Trentmann: Eurojust und Europäische Staatsanwaltschaft – Auf dem richtigen Weg?, Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW) 1/129 (2017), S. 108.
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Art. 9 und 10 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen Konsolidierte Fassung der Verträge
- ↑ Administration. EUROJUST, abgerufen am 22. Mai 2020.
Koordinaten: 52° 4′ 4,9″ N, 4° 21′ 11,9″ O
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.Autor/Urheber: Vincent van Zeijst, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (de:Eurojust) in Den Haag