Eugen Margarétha

Eugen Margarétha (* 6. Juli 1885 in Perchtoldsdorf, Niederösterreich; † 25. Mai 1963 in Wien) war ein österreichischer Jurist, Politiker (VF, ÖVP) und Präsident der österreichischen Nationalbank.

Leben

Margaretha war der Sohn von Paul Margaretha, dem Begründer und Direktor des I. Wiener Konsumvereins, und seiner Frau Ida, geb. Zittritsch. Eugen Margarétha studierte Jus in London Besançon und Wien und wurde 1910 promoviert. Anschließend arbeitete er als Konzeptbeamter in der industriellen Arbeitgeberorganisation. 1911 heiratete er Käthe Seidl, von 1914 bis 1918 leistete er Kriegsdienst im Ersten Weltkrieg. In der Zeit von 1918 bis 1938 war er Generalsekretär und Geschäftsführer des Hauptverbands der Industrie. Von 1934 bis 1938 war er als Vertreter der Selbständigen der Berufsgruppe Industrie und Bergbau Mitglied des Bundeswirtschaftsrates. Er engagierte sich in der Heimwehr und war Mitglied des Beirats der Landesleitung der Vaterländischen Front. Nach dem „Anschluss“ im Jahr 1938 emigrierte er in die Schweiz.

Im Jahr 1945 nach Kriegsende wurde er Syndikus der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft und Mitglied der Kreditlenkungskommission. Im selben Jahr wurde er auch in den Nationalrat gewählt, wo er als Abgeordneter bis 1952 einen Sitz innehatte.

1949 übernahm er das Amt des Bundesministers für Finanzen. Im Jahr 1952 trat er sowohl als Minister als auch als Abgeordneter zurück und übernahm das Amt des Präsidenten der Oesterreichischen Nationalbank, das er bis 1960 ausübte. Er wurde am Ober Sankt Veiter Friedhof bestattet.[1]

Literatur

  • Gertrude Enderle-Burcel: Christlich – ständisch – autoritär. Mandatare im Ständestaat 1934–1938. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 1991, ISBN 3-901142-00-2, S. 153–154.
  • Hans Kernbauer: Margarétha, Eugen. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 16, Duncker & Humblot, Berlin 1990, ISBN 3-428-00197-4, S. 152 (Digitalisat).
  • Eugen Margarétha, Internationales Biographisches Archiv 44/1970 vom 19. Oktober 1970, im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Grabstelle Eugen Margaretha, Wien, Ober Sankt Veiter Friedhof, Gruppe B, Nr. G16A.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.