Eschatokoll

Das Eschatokoll dieser einfachen Urkunde aus dem Jahr 1317 lautet übersetzt: „Zum Zeugnis dessen haben wir geglaubt, unser Siegel dieser Urkunde anhängen zu müssen. Geschehen und gegeben im Jahre 1317 am Tage nach Mariae Himmelfahrt in Gegenwart der Ritter Everhard von Meiningsen und Erenfried von Bredenohl, des Vikars Albert in Soest, des Engelbert von Hegenscheid, der Brüder Bernhard und Hermann Nase, des Hermann Schreiber und anderer glaubwürdiger Leute.“

Als Eschatokoll (von griech. eschaton ‚das Äußerste‚ Letzte‘) bezeichnet man das Schlussprotokoll einer klassischen mittelalterlichen Urkunde.

Im Mittelalter waren die meisten Urkunden zur Sicherung der Glaubwürdigkeit und der Vermeidung von Fälschungen an feste Formen gebunden. Dazu zählten das zu Beginn verfasste Protokoll, anschließend der eigentliche Text und abschließend das Eschatokoll.

Es enthält meist folgende Elemente:

  • Subscriptio, also die Unterschriften des Verfassers und der anwesenden Zeugen, eine Scriptumformel und das Bene valete.
  • Außerdem gehört in manchen Papsturkunden auch die so genannte Rota, ein kreisförmiges Zeichen mit Devise des betreffenden Papstes, zur Subscriptio. Auch das Siegel, die sogenannte Bulle, zählt zum Eschatokoll.
  • Dazu gehört auch die Rekognitionszeile, das Rekognitionszeichen des beurkundenden Notars/Kanzlers, bei deutschen Königsurkunden nominell der Reichserzkanzler, der Erzbischof von Mainz. Besonders ausgestaltete Zeichen verwenden dabei Notare und Richter in Form von Kreuzen und anderen monogrammatischen Formen, bis hin zu heraldischen Elementen.
  • Herrscherurkunden enthielten meist noch eine Apprecatio, einen kurzen Segenswunsch.
  • Die Datierung nach Jahreszahl, meist als Indiktionsjahr, das Herrscherjahr und andere spezifische Kanzleibräuche, mit Ortsangabe und Tagesdatum.

Literatur

  • Peter Rück: Bildberichte vom König. Kanzlerzeichen, königliche Monogramme und das Signet der salischen Dynastie. Institut für Historische Hilfswissenschaften, Marburg an der Lahn 1996, ISBN 3-8185-0203-X, (Elementa diplomatica 4).
  • Ahasver von Brandt: Werkzeug des Historikers. Eine Einführung in die historischen Hilfswissenschaften. 13. Auflage. Kohlhammer, Berlin u. a. 1992, ISBN 3-17-012099-9, (Urban Taschenbücher 33).

Weblinks

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Urkunde zu Ergste von 1317

Übertragung ins Hochdeutsche: 16. August 1317
„Wir Heydenreich, Kantor der Soester Kirche und delegierter Richter des apostolischen Stuhles für die Rückgewinnung der dem Stift Meschede entzogenen Güter, tun allen, die diese Urkunde lesen und hören, kund und erklären öffentlich:
Als die ehrwürdigen Männer, Propst, Dekan und Kapitel des genannten Stiftes Meschede, die Witwe des Dietrich von Ergeste und ihre Erben über Leistungen aus dem Oberhof in Ergeste, die dem erwähnten Mescheder Stift entfremdet und entzogen waren, kraft delegierter Befugnis vor uns in einen Prozeß gezogen hatten, bekannten schließlich die erwähnte Witwe und ihre Erben öffentlich vor uns im Gericht, da sie ihrem Rechtstitel nicht trauten, indem sie dem Streit freiwillig entsagten, dass sie den genannten Herren, Propst, Dekan und Kapitel, für alle Zukunft jährlich von dem genannten Oberhof in Ergeste 3 Malter Weizen Arnsberger Maßes zahlen werden und diese Zahlung in Zukunft niemals mindern könnten.
Zum Zeugnis dessen haben wir geglaubt, unser Siegel dieser Urkunde anhängen zu müssen. Geschehen und gegeben im Jahre 1317 am Tage nach Mariae Himmelfahrt in Gegenwart der Ritter Everhard von Meiningsen und Erenfried von Bredenohl, des Vikars Albert in Soest, des Engelbert von Hegenscheid, der Brüder Bernhard und Hermann Nase, des Hermann Schreiber und anderer glaubwürdiger Leute."

Später wurde auf der Pergamentrückseite vermerkt: In Ergest curtis (Oberhof) beirhoff.