Erwin Fussenegger

Erwin Julius Fussenegger (* 5. Mai 1908 in Győr, Österreich-Ungarn; † 4. März 1986 in Wien) war der erste Generaltruppeninspektor des Bundesheeres der Zweiten Republik Österreich.

Leben

Erwin Fussenegger wurde als zweites Kind des k.u.k. Offiziers Emil Fussenegger geboren. Seine erst 25 Jahre alte Mutter verstarb nur wenige Tage nach seiner Geburt. Der Vater verheiratete sich wieder; aus dieser Ehe entstammt Fusseneggers Halbschwester, die Schriftstellerin Gertrud Fussenegger. Seine Kindheit verlebte Fussenegger, wie so viele Offizierskinder, ständig auf der Reise zwischen den Stationierungen seines Vaters unter anderem in Ungarn, der Slowakei, Galizien, Tirol und Vorarlberg.

1926 legte er in Dornbirn die Matura ab und inskribierte an der Universität Innsbruck.

Im März 1927 verließ er diese und trat in die Brigadeartillerieabteilung 6 des Bundesheeres ein. Am 24. April wurde er in die Offiziersakademie in Enns aufgenommen, die er am 16. August 1931 mit der Beförderung zum Leutnant erfolgreich beenden konnte.

Anschließend diente er bei verschiedenen Alpenjägerregimentern in Oberösterreich. Nach seiner Beförderung zum Oberleutnant wurde er als Taktiklehrer an die Theresianische Militärakademie in Wiener Neustadt berufen. 1936 begann er den „Operativen Kurs“ der „Höheren Offizierskurse“, also der getarnten Generalstabsausbildung des Ersten Österreichischen Bundesheeres in Wien, den er am 13. März 1938 zum Zeitpunkt des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich abbrechen musste.

Stattdessen wurde er an diesem Tag in die Wehrmacht übernommen und setzte den Generalstabskurs ab Juli an der Berliner Kriegsakademie fort. Im Juli 1939 wurde er zum Hauptmann befördert und nach Heidelberg versetzt.

Zweiter Weltkrieg

Während des Zweiten Weltkrieges diente er zunächst mit der 2. Gebirgs-Division an der französischen Grenze, bevor er im Zuge des Unternehmens Weserübung nach Norwegen verlegt wurde. 1943 wurde er zum Oberstleutnant i. G. befördert und als Generalstabschef (Ia) der 292. Infanterie-Division (9. Armee) versetzt, mit der er am Unternehmen Zitadelle teilnahm. 1944 wurde er zum Oberquartiermeister der 7. Armee in Frankreich. Er nahm an der Ardennenoffensive teil und zog sich mit ihr bis zur deutschen Grenze zurück. Am 8. Mai 1945, zum Zeitpunkt der deutschen Kapitulation, ergab er sich im Raum Mariánské Lázně und geriet kurzzeitig in amerikanische Kriegsgefangenschaft.

Nachkriegszeit

Nach seiner Entlassung begab er sich nach Österreich, wo er bis 1955 in der Privatwirtschaft arbeitete. Er trat am 1. Jänner 1956 als Oberst in das neue Bundesheer ein, wo er zunächst Stabschef wurde und an die Seite General Emil Liebitzky dienstzugeteilt wurde. Am 31. August 1956 wurde er der erste Generaltruppeninspektor des Bundesheeres und Sektionsleiter der Sektion II. Damit hatte er eine Machtfülle erlangt, die es ihm erlaubte das Bundesheer sehr stark nach seinen Wünschen zu formen.

Der Koalitionspartner SPÖ wurde von der beabsichtigten Ernennung Fusseneggers nicht informiert. Es hätte nämlich auch andere Kandidaten für diese Funktion gegeben, die völlig unbelastet waren. Auch Fusseneggers frühere Mitgliedschaft im „Nationalsozialistischen Soldatenring“ war kein Hindernis für diesen umfassenden Blanko-Scheck.

Gemäß Karl Reinhardt Trauner hatte Fussenegger 1958 sogar „Bedenken bei der Aufnahme u.a. Bernardis´ Namen auf die Tafel der gefallenen Offiziere in Wiener Neustadt.“[1]

Bereits kurze Zeit nach seinem Amtsantritt hatte er das Bundesheer auf die Bedrohung durch die Niederschlagung des Ungarischen Volksaufstandes auszurichten. Danach wurde er zum General der Infanterie befördert. Infolge der immer stärker werdenden Spannungen mit dem neuen Verteidigungsminister Karl Schleinzer musste er 1961 das Kommando über die Sektion II abgeben und hatte damit einen großen Teil seiner Machtfülle eingebüßt.

Nach dem Prager Frühling 1968 plädierte Fussenegger vehement für eine Stärkung der Einheiten nördlich der Donau. Entgegen der Empfehlung Fusseneggers wurde der Wehrdienst ab 1. Januar 1970 auf neun Monate verkürzt. Durch diesen Affront gegen ihn als Generaltruppeninspektor und infolge der Regierungsübernahme durch die SPÖ am 22. April 1970 sowie einer Budgetherabsetzung kam es zu massiven Spannungen zwischen dem konservativen Fussenegger und Kanzler Bruno Kreisky. Die neue Regierung plante eine umfassende Heeresreform, mit der sich Fussenegger nicht einverstanden zeigte. Er sah sich am 2. Oktober 1970 gezwungen, seine Versetzung in den Ruhestand einzureichen. Am 16. Dezember wurde er 62-jährig verabschiedet.

Nach seiner Dienstzeit

Fussenegger begann nach seiner Dienstzeit ein Studium der Urgeschichte, welches er aber aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste. Erwin Fussenegger starb am 4. März 1986 und wurde am 14. März 1986 auf dem Hietzinger Friedhof in Wien mit militärischen Ehren beigesetzt.

Einzelnachweise

  1. Karl-Reinhardt Trauner: Mit Stauffenberg gegen Hitler,Oberstleutnant i.G Robert Bernardis, Szentendre 2008, S. 140

Literatur

  • Stefan Bader: General Erwin Fussenegger 1908 bis 1986 Wien 2003, ISBN 3-902455-00-4
  • Karl-Reinhardt Trauner: Mit Stauffenberg gegen Hitler,Oberstleutnant i.G Robert Bernardis, Szentendre 2008, ISBN 978-963-06-4558-4

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.