Erwin Altenburger

Erwin Altenburger (* 3. November 1903 in Mautern; † 7. Februar 1984 in Wien) war ein österreichischer Politiker der ÖVP.

Biografie

Der gelernte Schuhmacher war schon früh politisch interessiert und engagierte sich bald bei den Christlichen Gewerkschaftern. Ab 1927 war er Bediensteter in der Gewerkschaft, und in der NS-Zeit 1938–1945 politisch verfolgt und inhaftiert. 1947 wurde er Bundesminister im Bundeskanzleramt ohne Geschäftsbereich und war 1955 einer der zwei „streitbaren Hauptverhandler“ der Großen Koalition für die Sozialgesetze des ASVG.

Altenburgers politische Grundausrichtung war die Katholische Soziallehre. Auf seine Initiative hin wurde 1951 die FCG (Fraktion Christlicher Gewerkschafter im ÖGB) gegründet, um den von der SPÖ dominierten Gewerkschaftsbund überparteilicher zu gestalten.

Seine bedeutendste – und am längsten ausgeübte – Funktion war jene des ÖGB-Vizepräsidenten von 1948 bis 1975. In diesen fast drei Jahrzehnten und auch als ÖAAB-Obmann nahm er maßgeblichen Einfluss auf Österreichs Sozialpolitik. Gemeinsam mit seinem langjährigen SP-Gegenspieler Anton Benya prägte er die für Österreichs wirtschaftliche Entwicklung so entscheidende Sozialpartnerschaft.

Altenburger wurde 1948 die Ehrenmitgliedschaft der Ö.k.a.V. Rhaeto-Danubia Wien im ÖCV verliehen sowie der K.Ö.St.V. Austro-Danubia Wien im MKV. Er wurde am Neustifter Friedhof bestattet.[1]

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Erwin Altenburger in der Verstorbenensuche bei friedhoefewien.at
  2. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

Weblinks

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Austria Bundesadler.png
Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch ein Wappen mit Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Es versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurde das Wappengesetz von 1945 außerkraftgesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 wurde das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) in seiner aktuellen Version eingeführt.