Erstes Strafrechtsreformgesetz
Basisdaten | |
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Titel: | Erstes Gesetz zur Reform des Strafrechts |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Strafrecht |
Erlassen am: | 25. Juni 1969 |
Inkrafttreten am: | Inkrafttreten |
Weblink: | [1] |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts wurde im Rahmen der Großen Strafrechtsreform 1969 verabschiedet. Ein Teil der Novelle trat im selben Jahr in kraft, im Übrigen erst im darauffolgenden Jahr. Neu an dem Gesetz ist die Legalisierung homosexueller Handlungen zwischen Männern ab 21 Jahren (§ 175 StGB a. F.).