Erstes Strafrechtsreformgesetz

Basisdaten
Titel:Erstes Gesetz zur Reform des Strafrechts
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:Strafrecht
Erlassen am:25. Juni 1969
Inkrafttreten am:Inkrafttreten
Weblink:[1]
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts wurde im Rahmen der Großen Strafrechtsreform 1969 verabschiedet. Ein Teil der Novelle trat im selben Jahr in kraft, im Übrigen erst im darauffolgenden Jahr. Neu an dem Gesetz ist die Legalisierung homosexueller Handlungen zwischen Männern ab 21 Jahren (§ 175 StGB a. F.).