Ernst Winsauer

Ernst Winsauer (* 27. Februar 1890 in Dornbirn[1]; † 28. November 1962 in Bregenz) war Landeshauptmann Vorarlbergs.

Leben

Ernst Winsauer besuchte in Dornbirn die Oberrealschule. Während seiner Schulzeit gründet er am 12. Jänner 1907 die KMV Siegberg Dornbirn. Er studierte Chemie an der TH Prag und war seit 1909 Mitglied der katholischen Studentenverbindung KDStV Vandalia Prag. Ab 1925 war er Vizepräsident der Bauernkammer Vorarlbergs. Von 17. Juli 1929 bis 2. Mai 1934 war er Mandatar der Christlichsozialen Partei im Nationalrat.

Am 24. Juli 1934 wurde er mit Zustimmung des Bundeskanzlers Engelbert Dollfuß zum Landeshauptmann ernannt. In dieser Funktion war er auch Mitglied des Länderrats und des Bundestags. Am Abend des 11. März 1938 übertrug er widerstandslos die Amtsgeschäfte an seinen ehemaligen Mitschüler und designierten NSDAP-Gauleiter Anton Plankensteiner. Am 17. März leistete Winsauer den Eid auf Adolf Hitler. Er trat in die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt und 1939 die Deutsche Arbeitsfront ein, denen er bis Kriegsende 1945 angehörte. Durch Fürsprache seines Freundes Plankensteiner konnte er in seinen Zivilberuf als Direktor der Chemischen Versuchsanstalt des Landes Vorarlberg in Bregenz zurückkehren.[2]

1945 war Winsauer Bundesrat sowie Unterstaatssekretär für Volksernährung in der Provisorischen Staatsregierung Renner. Bis 1955 war er als Direktor der „Chemischen Versuchsanstalt des Landes Vorarlberg“ in Bregenz tätig.

Literatur

  • Gertrude Enderle-Burcel: Mandatare im Ständestaat: Christlich – ständisch – autoritär, 1934–1938. Biographisches Handbuch der Mitglieder des Staatsrates, Bundeskulturrates, Bundeswirtschaftsrates und Länderrates sowie des Bundestages. Hrsg. durch das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes und die Österreichische Gesellschaft für Historische Quellenstudien, Wien 1991, ISBN 3-901142-00-2, S. 264f.

Einzelnachweise

  1. Matricula Online – Dornbirn- St.Martin: römisch-katholische Pfarre, Taufbuch, 1876–1901, Seite 215, Eintrag Nr. 16, 5. Zeile – das im Geburtseintrag angegebene Sterbedatum (28.11.1890) ist laut Parlaments-Info nicht korrekt
  2. Wolfgang Weber: Vorarlberg im März 1938. 2008, S. 9 ff.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.