Ernst Scholz (Politiker, 1874)

Ernst Scholz

Ernst August Gustav Scholz (* 3. Mai 1874 in Wiesbaden; † 26. Juni 1932 in Berlin) war ein deutscher Jurist in der Kommunalverwaltung und Bürgermeister von Kassel. In der Weimarer Republik war er Reichswirtschaftsminister im Kabinett Fehrenbach und Mitglied des Reichstags für die nationalliberale Deutsche Volkspartei (DVP).

Leben

Scholz war ein Sohn des Justizrats Carl Scholz und der Luise Raht (1844–1908). Nach dem Abitur am Gymnasium in Wiesbaden nahm er ein Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg auf. 1893 wurde er im Corps Suevia Freiburg aktiv.[1] Als Inaktiver wechselte er an die Philipps-Universität Marburg. Er beendete das Studium 1895 an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, die ihn zum Dr. iur. promovierte.

Seit 1899 Assessor im öffentlichen Dienst, wurde er 1900 Erster Sekretär des Allgemeinen Genossenschaftsverbands in Charlottenburg. 1901 ging er als Magistratsassessor nach Frankfurt am Main. Er nahm 1914 am Ersten Weltkrieg teil und wurde im selben Jahr verwundet. Später schied er als Major aus der Reichswehr aus.

Scholz verfasste Schriften über das Reichshypothekenrecht und das Gemeindebesteuerungssystem in Preußen sowie ein Rechtsbuch für Genossenschaften. Von 1922 bis 1929 leitete er als Vorsitzender den Berufsverein der höheren Kommunalbeamten Deutschlands.

Politik

Von 1902 bis 1909 war Scholz Beigeordneter und Kämmerer der Stadt Wiesbaden und hatte die gleichen Funktionen anschließend bis 1912 bei der Stadt Düsseldorf inne. Er war 1912/13 Oberbürgermeister der Stadt Kassel und 1913/14 sowie von 1917 bis 1920 letzter Oberbürgermeister der Stadt Charlottenburg, die im Anschluss nach Berlin eingemeindet wurde. Als Angehöriger der „OB-Fraktion“ war Scholz von 1912 bis 1918 Mitglied des Preußischen Herrenhauses.

Scholz schloss sich 1919 der Deutschen Volkspartei an und vertrat den republiktreuen Flügel seiner Partei.

Der Landesdirektor der preußischen Provinz Brandenburg ernannte ihn am 6. März 1920 zum Preußischen Provinzialrat.[2]

Vom 25. Juni 1920 bis zum 10. Mai 1921 amtierte er als Reichswirtschaftsminister im Kabinett Fehrenbach. Durch die Neuwahl im Wahlkreis 1 (Ostpreußen) wurde Scholz am 7. März 1921 Abgeordneter im Reichstag (Weimarer Republik). Von 1923 bis 1930 war er Vorsitzender der DVP-Fraktion. Nach dem Tod von Gustav Stresemann 1929 übernahm er den Vorsitz der DVP, legte sein Amt aber 1930 aus gesundheitlichen Gründen nieder und wurde als Parteivorsitzender von Eduard Dingeldey abgelöst. 1931 schied er auch aus dem Reichstag aus. Er zog sich aus der Politik zurück und starb mit 58 Jahren.

Ehrungen

Schriften

  • Das heutige Gemeindebesteuerungssystem in Preußen. Unter besonderer Berücksichtigung des Westens der Monarchie. In: Gemeindefinanzen. Bd. 1: System der Gemeindebesteuerung in Hessen, Württemberg, Baden, Elsaß-Lothringen, Bayern, Sachsen, Preußen. Duncker u. Humblot, Leipzig 1908, S. 279–318.
  • mit Paul Donath: Rechtsbuch für Genossenschaften. Guttentag, Berlin 1908.

Literatur

  • Barbara Hillen: Scholz, Ernst August Gustav. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 23, Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 978-3-428-11204-3, S. 456 (Digitalisat).
  • Thomas Klein: Leitende Beamte der allgemeinen Verwaltung in der preußischen Provinz Hessen-Nassau und in Waldeck 1867 bis 1945 (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte. Bd. 70), Hessische Historische Kommission Darmstadt, Historische Kommission für Hessen, Darmstadt/Marburg 1988, ISBN 3-88443-159-5, S. 207.
  • Scholz, Ernst. In: Robert Volz: Reichshandbuch der deutschen Gesellschaft. Das Handbuch der Persönlichkeiten in Wort und Bild. Band 2: L–Z. Deutscher Wirtschaftsverlag, Berlin 1931, DNB 453960294, S. 1692–1693.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Kösener Corpslisten 1930, 36, 480.
  2. Amtsblatt der Regierung Potsdam, 1920, S. 120.
  3. Scholzplatz. In: Straßennamenlexikon des Luisenstädtischen Bildungsvereins (beim Kaupert).

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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen
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Wappen der Stadt Kassel, Hessen
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