Ernst Kolb

(c) Foto: Helmut Klapper, Vorarlberger Landesbibliothek, CC BY 4.0
Ernst Kolb

Ernst Kolb (* 9. Jänner 1912 in Lauterach; † 23. September 1978 in Bregenz) war ein österreichischer Politiker (ÖVP), maßgeblich am Wiederaufbau der Staatsoper in Wien beteiligt sowie Professor für Staats- und Verwaltungsrecht.

Leben

Ernst Kolb wuchs in einer Lehrerfamilie in Lauterach auf. Nach dem Besuch der Volksschule in Lauterach und des Zisterziensergymnasiums Mehrerau trat er nach einigen Semestern Theologie in Brixen das Studium der Philosophie und der Rechts- und Staatswissenschaften in Innsbruck an, wo er 1936 promoviert wurde.

Er war in der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Landesgewerbeverband, Kreishandwerkerschaft) tätig und lehrte an der Bundesgewerbeschule in Bregenz. Während der Zeit des Nationalsozialismus übte er eine kaufmännische Tätigkeit bei einer Molkerei in Sonthofen im Allgäu aus. Gegen Kriegsende wurde er einberufen und kam zu einer Artillerieeinheit.

Ernst Kolb starb an einer Viruserkrankung. Mit seiner Frau Irma (geb. König) hatte er zwei Töchter, einen Sohn und einen Adoptivsohn.

Politische und berufliche Laufbahn

Kolb war Syndikus der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft im Landeswirtschaftsamt. Vom 19. Dezember 1945 bis zum 8. November 1949 war er Abgeordneter zum Nationalrat und vom 8. November 1949 bis zum 29. Oktober 1959 Mitglied des Bundesrates.

Vom 18. Februar 1948 bis zum 23. Januar 1952 bekleidete Ernst Kolb den Posten des Ministers für Handel und Wiederaufbau in der Regierung von Bundeskanzler Leopold Figl. 1951 erreichte Kolb seitens der Vereinigten Staaten die Anerkennung des Handelsvertrages von 1928, der einen Großteil der Versorgung Österreichs mit Bedarfsgütern ermöglichte und den Grundstein für den Wiederaufbau legte.

Ab 23. Januar 1952 wurde er Unterrichtsminister, was er bis 31. Oktober 1954 blieb. In dieser Zeit machte er die Entscheidung seiner Vorgänger Ernst Fischer und Felix Hurdes teilweise rückgängig: Das Schulfach „Unterrichtssprache“ wurde in „Deutsche Unterrichtssprache“ umbenannt.[1]

Von 1954 bis 1959 war Kolb Landesstatthalter von Vorarlberg.

1959 wurde Kolb ohne Habilitation ordentlicher Universitätsprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck. Im Studienjahr 1967/68 stand er der Universität als Rektor vor.[2]

Sonstiges

1974 wurde Kolb zum Präsidenten des Österreichischen Katholikentages in Wien berufen.

Kolb war ab 1936 Mitglied der katholischen Studentenverbindung AV Austria Innsbruck und später wurde er noch Mitglied der KÖStV Rudolfina Wien und der KÖHV Carolina Graz[2].

1952 wurde Ernst Kolb vom Kardinal-Großmeister Nicola Kardinal Canali zum Komtur mit Stern des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem ernannt und am 25. August 1952 in der Stiftskirche von Nonnberg in Salzburg investiert. 1978 war Kolb erster Leitender Komtur der Komturei Bregenz.[3][4]

Schriften in Auswahl

  • 100 Jahre Bodensee-Geschichts-Verein. Festrede, in: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung, 87. Jg. 1969, S. XXIX (Digitalisat)

Weblinks

Commons: Ernst Kolb – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Unterricht in Hurdestanisch (Memento desOriginals vom 10. Oktober 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hrb.at, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. Februar 2004, Website des House of Responsibility, abgerufen am 23. August 2013.
  2. a b Ernst Kolb, Website des Österreichischen Cartellverbands, abgerufen am 16. März 2023.
  3. Komturei BREGENZ, Website des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem, abgerufen am 23. August 2013.
  4. „Die Geschichte der österreichischen Statthalterei“, Seite 33, abgerufen am 23. August 2013.


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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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