Ernst I. von Schauenburg
Ernst I. von Schauenburg († 22./23. Juli 1471) war ab 1458 Bischof von Hildesheim.
Der vierte Sohn von Otto von Holstein-Schauenburg[1] wurde 1445 Kanoniker in Hildesheim. 1458 wurde er zum Bischof erwählt und im Folgejahr bestätigt. Er war der Jagd und dem Krieg ergeben.[2] 1459 veranlasste er Einschränkungen der Jurisdiktion. Die Verwüstung seines Stifts durch benachbarte Fürsten konnte er nicht abwehren. Unter ihm traten erstmals die Sieben Stifter als Teil der Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim auf. 1469 schloss die Stadt unter ihm mit Herzog Otto von Lüneburg ein Schutzbündnis ab. Ernst soll aus Gram über das im Krieg mit Herzog Friedrich widerfahrene Unglück gestorben sein.
Literatur
- Hans-Georg Aschoff: Ernst, Graf von Schaumburg († 1471). 1458–1471 Bischof von Hildesheim. In: Erwin Gatz (Hrsg.), unter Mitarbeit von Clemens Brodkorb: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648. Ein biographisches Lexikon. Duncker & Humblot, Berlin 1996, ISBN 3-428-08422-5, S. 160.
Quellen
- ↑ Schleswig-Holstein, GRAFEN von HOLSTEIN, HERZOGEN von HOLSTEIN. 24. Juli 2014, abgerufen am 6. Januar 2015. In: fmg.ac
- ↑ Johann Samuel Ersch: Allgemeine Encyklopadie der Wissenschaften und Kunste. Gleditsch, 1831, S. 145 (Digitalisat in der Google-Buchsuche).
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
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Bernhard III. von Braunschweig-Lüneburg | Bischof von Hildesheim 1458–1471 | Henning vom Haus |
Personendaten | |
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NAME | Ernst I. von Schauenburg |
KURZBESCHREIBUNG | Bischof von Hildesheim |
GEBURTSDATUM | 14. Jahrhundert oder 15. Jahrhundert |
STERBEDATUM | 22. Juli 1471 oder 23. Juli 1471 |
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Siegel des Ernst I. von Schauenburg († 22/23. Juli 1471) ab 1458 Bischof von Hildesheim. Er war der dritte Sohn von Otto II. und dessen Frau Elisabeth von Hohenstein. Das Siegel stammt aus der Zeit um 1465.
Ernst I. von Hildesheim