Erich Zweigert (Staatssekretär)

(c) Bundesarchiv, Bild 146-1982-086-29 / Kurth, Helmuth / CC-BY-SA 3.0
Innenminister Gayl, Reichswehrminister Schleicher und Staatssekretär Zweigert (rechts) 1932

Erich Zweigert (* 20. November 1879 in Perleberg; † 23. Oktober 1947)[1] war ein deutscher Jurist und Ministerialbeamter. Er war von 1923 bis 1933 Staatssekretär und Vertreter des Ministers im Reichsministerium des Innern.

Leben und Beruf

Zweigert wurde 1879 als Sohn des späteren Essener Bürgermeisters Erich Zweigert in Perleberg geboren. Sein Bruder Kurt Zweigert war späterer Richter des Bundesverfassungsgerichts. Erich besuchte bis 1898 die Thomasschule zu Leipzig.[2] Danach studierte er Rechtswissenschaften und wurde zum Dr. jur. promoviert.

Nach bestandenem juristischen Staatsexamen und anschließender Referendarzeit wirkte Zweigert ab 1908 als Hilfsrichter am Oberlandesgericht Posen. 1913 wurde er Geheimer Regierungsrat und später Vortragender Rat im Reichsjustizamt. Dem Reichsjustizministerium arbeitete er 1919 als Generalreferent für Staatsrecht zu. 1920 wurde er Ministerialrat. 1923 erläuterte er zusammen mit Wilhelm Kiesow das Republikschutzgesetzes mit.

1923 berief ihn der sozialdemokratische Minister Wilhelm Sollmann als Nachfolger von Johann Michael Freiherr von Welser zum Staatssekretär im Reichsinnenministerium. Auf dieser Position verblieb Zweigert, zusätzlich mit der Stellvertretung des Ministers betraut, bis zur Machtübernahme der Nationalsozialisten im Januar 1933. Bereits 1930 hatte er sich im sogenannten Ulmer Reichswehrprozess gegen die NSDAP ausgesprochen.[3] Von 1936 bis 1938 war er für den Carl Heymanns Verlag in Berlin tätig.

Sein Sohn Konrad Zweigert war später Richter am Bundesverfassungsgericht.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Der Parlamentarische Rat 1948–1949. Akten und Protokolle. Band 13: Ausschuß für Organisations des Bundes, Ausschuß für Verfassungsgeschichte und Rechtspflege, Teilband 1. R. Oldenbourg Verlag, München 2009, ISBN 3-486-56563-X, S. 206.
  2. Richard Sachse, Karl Ramshorn, Reinhart Herz: Die Lehrer der Thomasschule zu Leipzig 1832–1912. Die Abiturienten der Thomasschule zu Leipzig 1845–1912. B. G. Teubner Verlag, Leipzig 1912, S. 97.
  3. Klaus Wallbaum: Der Überläufer. Rudolf Diels (1900–1957). Der erste Gestapo-Chef des Hitler-Regimes. Dissertation, Peter Lang, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-631-59818-4, S. 77.

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Vor der Reichskanzlei - Kabinett Papen, August 1932
Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen