Erfüllungsaufwand
Der Erfüllungsaufwand umfasst die gesamten Kosten sowie den gesamten messbaren Zeitaufwand, die durch die Befolgung einer rechtlichen Vorschrift des Bundes entstehen. Betroffene Gruppen sind Bürger, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung.[1][2] Teil des Erfüllungsaufwandes sind die Bürokratiekosten, die durch Informationspflicht entstehen.
Bei der Ermittlung des Erfüllungsauftrags werden sowohl die Aufbaukosten (z. B. neue Gesetze und Verordnungen) als auch die Abbaukosten (Abschaffung von Gesetzen und Verordnungen) berechnet.[3] Der Erfüllungsaufwand stellt somit sowohl das umfassendste Maß für Bürokratie als auch die Grundlage der Messungen der Bürokratie dar. Er beinhaltet die Kosten und den Zeitaufwand, die den betroffenen Gruppen entstehen.[4] Mittels Ex-ante-Prüfung wird er ermittelt.[5]
Der Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung beschreibt wie der gesamte messbaren Aufwand, den die Erfüllung einer Regelung bei den Betroffenen nach sich zieht, für Regelungsvorhaben der Bundesregierung zu ermitteln ist.[4]
Literatur
- Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung, Dezember 2018
- Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung, Oktober 2012 mit aktualisierten Anhängen VI und VII (Stand 2017)
Weblinks
- Erfüllungsaufwand unter der Lupe
- Erfüllungsaufwand (Informationsseite der Bundesregierung)
Einzelnachweise
- ↑ § 2 NKRG - Einzelnorm. Abgerufen am 8. Juni 2018.
- ↑ Kluth/Krings: Gesetzgebung. C.F. Müller GmbH, 18. Dezember 2013, ISBN 978-3-8114-5423-1, S. 300.
- ↑ Erfüllungsaufwand Entwicklung des jährlichen Erfüllungaufwandes Statistisches Bundesamt
- ↑ a b Erläuterungen zu Bürokratiekosten Statistisches Bundesamt
- ↑ Der Nationale Normenkontrollrat Nationaler Normenkontrollrat Seite 16.