Episkopos (Neues Testament)

Episkopos (ἐπίσκοποςepískopos, deutsch ‚Aufseher‘), Plural Episkopen, war eine antike Bezeichnung für Personen, die in einem Verwaltungskontext, speziell im Bereich der Finanzen, Kontrollaufgaben hatten.

Im Neuen Testament kommen Episkopen neben anderen christlichen Funktionsträgern vor. Traditionelle Bibelübersetzungen bezeichnen sie als „Bischöfe“. Es ist aber sinnvoll und üblich, diese frühchristlichen Amtsträger sprachlich von den Inhabern des späteren monarchischen Bischofsamts zu unterscheiden.

Die Verben episképtomai und episkopéō

Die Verben ἐπισκέπτομαιepisképtomai und ἐπισκοπέωepiskopéō bedeuten

  1. die Übersicht über etwas haben,
  2. etwas prüfen, untersuchen (auch medizinisch),
  3. besuchen.

Das alles kann auch von Gottheiten ausgesagt werden.

Im hellenistischen Judentum (Septuaginta) wird episképtomai häufig gebraucht, um den Gedanken auszudrücken, dass Israels Gott sich seinem Volk oder einzelnen Menschen gnädig zuwendet. Im Neuen Testament wird dieser Sprachgebrauch im Lukasevangelium (besonders betont im Lobgesang des Zacharias) und in der Apostelgeschichte aufgenommen. Darüber hinaus kann episképtomai im frühchristlichen Kontext den Krankenbesuch bezeichnen, das Ausschau-Halten nach geeigneten Personen für gemeindliche Aufgaben (Apg 6,3 ) oder das umsichtige Verhalten, um Fehler zu vermeiden.[1]

Das Amt des Episkopos außerhalb des Neuen Testaments

Im Profangriechischen wurde das Substantiv epískopos unspezifisch gebraucht und konnte einen Statthalter ebenso bezeichnen wie einen kommunalen Beamten, den Aufseher des Bau- und Münzwesens oder den Funktionsträger eines Vereins.[2] In der Komödie Die Vögel (5. Jahrhundert v. Chr.) ließ Aristophanes einen Athener Stadtvogt (epískopos) auftreten, der in Wolkenkuckucksheim ein Rechtssystem nach Athener Vorbild einrichten soll. Als man ihn schlägt, stößt er leere Drohungen aus. Für das Publikum war klar: ein epískopos hat keine echte politische Macht.[3]

Die Quellenlage für epískopos als Funktionsträger eines Kultvereins ist nicht sehr ergiebig. Eine in diesem Zusammenhang oft genannte Inschrift aus Delos[4] bezeichnet den Leiter eines dionysischen Kultvereins (Thiasos) als epískopos.[5]

Dieser breite Gebrauch des Begriffs epískopos bestätigt sich auch beim Blick auf das hellenistische Judentum: Im Bereich des Kultus werden Episkopen für Kontrollaufgaben genannt, ein Beispiel ist Num 4,16 : „Aufseher (über Folgendes) ist Eleazar, der Sohn des Priesters Aaron: das Öl des Lichts und das Räucherwerk der Zusammenstellung und das tägliche Opfer und das Salböl, die Aufsicht über das ganze Zelt und was in ihm ist im Heiligtum, mit allen Arbeiten.“[6] Aber auch militärische Funktionsträger oder Aufseher über die Bauarbeiten am Jerusalemer Tempel werden in der Septuaginta als Episkopen benannt.[7]

Das Amt des mevaqqer in den Schriftrollen vom Toten Meer

Nach Publikation der ersten Texte vom Toten Meer wurde vermutet, dass das vor allem in der Damaskusschrift erwähnte, aus der biblischen und frühjüdischen Literatur sonst nicht bekannte Amt des mevaqqer vorbildhaft für die christliche Gemeindeorganisation und das Amt des Episkopos gewesen sei.[8] Dies gilt aber in der neueren Forschung als unwahrscheinlich. Die früheste Bezeugung des epískopos als christliches Amt stammt aus der Gemeinde von Philippi, bei der eine Beeinflussung durch das Qumran-Schrifttum schwer vorstellbar ist.[9]

Die Damaskusschrift sah vor, dass jede Ortsgruppe („Lager“) des Jachad von einem מבקרmevaqqer geleitet werden sollte. Dieses Amt wird häufig als „Aufseher“ (englisch: overseer) übersetzt, möglich wären aber auch „Kümmerer“ oder „Kontrolleur“.[10] Ob es durch Wahl, Losverfahren oder auf andere Weise vergeben wurde, ist unbekannt. Die Befugnisse des mevaqqer waren umfassend. Er entschied über die Aufnahme von Kandidaten, unterrichtete die Mitglieder in der Lehre des Jachad, schlichtete Konflikte in den Familien, entschied in Ehesachen oder über Handelsbeziehungen, kurz er kontrollierte das Leben der Mitglieder bis ins Kleinste. Die Amtsbezeichnung mevaqqer gibt es in der Hebräischen Bibel noch nicht, bei dieser nachbiblischen Begriffsprägung werden Einflüsse aus dem hellenistischen Vereinswesen vermutet.[11]

Der mevaqqer führte auch Buch über Regelverstöße der einzelnen Mitglieder, die Sanktionen zur Folge hatten, bis hin zum Ausschluss. Unter den Schriftrollen vom Toten Meer ist ein sehr fragmentarisches Dokument, das möglicherweise eine solche Dokumentation von Strafen, die ein mevaqqer gegen Mitglieder verhängte, darstellt: 4Q477. Das ist aber nicht so sicher, wie der von der Herausgeberin Esther Eshel gewählte Titel des Dokuments vermuten lässt: „Vom Aufseher gemeldete Zurechtweisungen“ (4QRebukes Reported by the Overseer).[12]

Episkopen im Neuen Testament

Der Begriff epískopos begegnet sechsmal im Neuen Testament, einmal bezogen auf Jesus Christus als Hirten und Hüter der Seelen (1 Petr 2,25 ) und fünfmal als Bezeichnung für ein gemeindliches Amt.

Episkopen und Diakone in Philippi

Paulus von Tarsus richtete den Philipperbrief an die „Episkopen und Diakone“ in Philippi (Phil 1,1 [13]). Dabei handelt es sich um das einzige Vorkommen des Begriffs epískopos in den authentischen Paulusbriefen. In der Exegese wird die ungewöhnliche Kombination der beiden Amtsbezeichnungen gern mit besonderen Gegebenheiten in Philippi erklärt. Diese epigraphisch gut bekannte römische Kolonie zeichnete sich durch ein reiches Vereinswesen aus. Peter Pilhofer vermutet, dass die philippische Christengemeinde besonderen Wert auf Vereinsämter gelegt habe.[14] Benedikt Eckhardt weist aber darauf hin, dass die epigraphischen Zeugnisse des Vereinswesens von Philippi aus einer späteren Zeit stammen und zu einem großen Teil lateinisch sind. Dass die Christen in Philippi Funktionsträger ihrer Gemeinde nach lokalen Vorbildern als Episkopen und Diakone benannten, sei möglich, aber nicht beweisbar. „Natürlich können die Christen sich wie andere Vereine organisiert haben. … In das aus den erhaltenen Vereinsinschriften zu rekonstruierende Bild passen die Christen [allerdings] nicht hinein.“[15] Der Philipperbrief enthält keine Informationen zu den Aufgaben der Episkopen und Diakone und wie diese einander zugeordnet waren. Jürgen Roloff vermutet, dass die frühchristlichen Episkopen als Kollegium tätig waren und zu ihren Aufgaben „neben der Administration auch die Leitung der Mahlversammlung und die Wahrung der gemeindlichen Ordnung“ gehörten.[16] Das ist aus den Aufgaben von Episkopen in der Profangräzität erschlossen.

Die Presbyter-Episkopen von Ephesus

Abschied des Paulus von den Ältesten aus Ephesos (Glasfenster, St Mary’s Church, Horsham, 1906)

Die Apostelgeschichte beschreibt, wie Paulus auf dem Weg in Gefangenschaft und Martyrium die Ältesten (Presbyter)[17] der Gemeinde von Ephesos zu sich nach Milet ruft, um sich in einer feierlichen Rede von ihnen zu verabschieden. In dieser Rede spricht er sie als Episkopen an, denen von Gott ein Hirtenamt an der ganzen Gemeinde aufgetragen sei.[18] Der Verfasser der Apostelgeschichte macht die Lebensweise des Paulus durch diese Rede zum Vorbild für die Presbyter-Episkopen (diese Amtsbezeichnungen werden offenbar gleichgesetzt) und christliche Amtsträger überhaupt.[19]

Mit der älteren Forschung interpretiert Jürgen Roloff die Darstellung der Apostelgeschichte als bewusste „Verschmelzung der paulinischen Episkopenverfassung mit der palästinischen Ältestenverfassung.“[20] Eine Alternative hierzu schlägt Alistair C. Stewart vor. Er vermutet, dass die paulinischen Gemeinden als Hauskirchen organisiert waren, denen je ein Episkopos vorstand. Wenn diese Episkopen aus einer Stadt oder Region zusammenkamen, wie es hier für Ephesos vorgestellt ist, bildeten sie ein Kollegium der Ältesten (Presbyter). Die gleiche Person, die in ihrer Hauskirche Episkopos ist, ist in der städtischen bzw. regionalen Zusammenkunft demnach ein Presbyter.[21]

Der ideale Episkopos der Pastoralbriefe

Den Pastoralbriefen (Titusbrief, 1. und 2. Timotheusbrief) ist gemeinsam, dass sie die christliche Gemeinde in Analogie zu einem antiken Hauswesen verstehen. Diesem stand der Pater familias vor. In der Gemeinde ist zwar Gott der Hausherr (δεσπότηςdespótēs), aber dieser hat in jedem Ort nach Tit 1,7  den jeweiligen Episkopos als „Hausverwalter“ eingesetzt. Dabei bleibt in der Schwebe, ob die beiden Adressaten und Paulusschüler Timotheus und Titus selbst als Episkopen verstanden werden.[22]

Die umfangreichen Verhaltensanweisungen für den Episkopos in Tit 1,5–9  sind in einen Kontext eingebettet, der bei Annahme der Pseudepigraphie natürlich ein fiktiver Kontext ist – eine idealtypische Situation: Der Apostel Paulus hat auf Kreta das Fundament der christlichen Mission gelegt, sein Schüler Titus sollte das Werk vollenden und auf der sprichwörtlich städtereichen Insel allerorten Älteste (Presbyter) einsetzen. Im Brief wiederholt Paulus dem Titus noch einmal, was er ihm mündlich in Bezug auf die Ältesten schon erklärt hatte. Das gilt nun für die Episkopen. Dass Presbyter und Episkopen für den Verfasser ein und das gleiche sind, liegt hierbei sehr nahe. Diese schriftlichen Anweisungen des Paulus sind nötig, weil in der Zwischenzeit auf Kreta Irrlehrer aufgetreten sind. Der[23] Episkopos ist der kompetente christliche Lehrer, der ihnen entgegentreten kann. In dieser Eigenschaft gipfelt der ganze Katalog von Qualifikationen.[24]

Die beiden Timotheusbriefe gelten ebenfalls meist als pseudepigraph. Nach Analyse von Michael Theobald ist die vorgestellte Situation eine andere. Handelt es sich auf Kreta um Neugründungen, so richten sich die Timotheusbriefe nach Ephesos, eine der frühen Paulusgemeinden. Hier ist die Gemeindeorganisation bereits weiter fortgeschritten.[25] Es gibt ein Presbyterkollegium (ähnlich Apg 20,17 ). Das Episkopenamt kann man selbst anstreben („eine schöne Aufgabe“, vgl. 1 Tim 3,1 ). Die Abgrenzung zu anderen Gemeindeämtern (Diakone, Presbyter, Witwen) ist im 1. Timotheusbrief diffus. Michael Wolter meint, dass es sich bei den Eigenschaften, die für jedes dieser Ämter genannt werden, „nicht um die Festlegung von Kompetenzen und Aufgaben handelt, sondern daß hier Eignungskriterien und Berufs- wie Standeseigenschaften und -pflichten formuliert werden.“[26] Die Brisanz dieser Frage zeigt sich darin, ob das Lehren ein Privileg des Episkopos ist, oder ob auch die übrigen Amtsträger lehrend tätig sind; die Exegeten sind hierbei geteilter Meinung.[27] Die Anforderungen an die charakterliche Eignung des Bewerbers zum Episkopenamt sind streng, aber nicht spezifisch christlich. Sie entsprechen zeitgenössischer Alltagsethik. Ehelosigkeit ist nicht Voraussetzung, im Gegenteil: der Interessent soll zeigen, dass er sich als Haushaltsvorstand bewährt hat.[28]

Der Episkopos repräsentiert die Christen von Ephesos in der städtischen Öffentlichkeit, darum muss er einen guten Leumund haben (1 Tim 3,7 ). Der Episkopos von Ephesos übernimmt also gesamtgemeindliche Verantwortung, und dies ist etwas Neues im 1. Timotheusbrief gegenüber dem Titusbrief. Pseudepigraphie bedeutet natürlich auch, dass ein Rückschluss auf die realen Organisationsstrukturen in Ephesos oder anderswo nicht möglich ist. Der Autor wirbt dafür, den Episkopos als „einen Hauptverantwortlichen im Kreis der Presbyter in einer Stadt“ zu benennen.[29]

Rezeptionsgeschichte

Das Charakterbild des idealen Episkopos in 1 Tim 3,1-7  wurde in der christlichen Auslegung so aufgefasst, dass ein Bischof bzw. Kleriker seine Aufgabe nur dann gut wahrnehmen könne, wenn sein Privatleben untadelig sei. Hier schließen Johannes Chrysostomos, Ambrosius von Mailand und Gregor der Große mit Abhandlungen über die rechte Lebensweise des Priesters sowie die mittelalterlichen Bischofsspiegel an. Auch das Ideal des Zölibats entwickelt sich in diesem Kontext.[30]

Für das Konzept des Bischofsamts in Lateineuropa wurde die Auslegung des Hieronymus prägend. Denn Hieronymus setzte Episkopos (= Bischof) und Presbyter (= Priester) weitgehend gleich;[31] der Vorrang des Bischofs bestand demnach nur im Recht zu ordinieren. Für die lateinischen Theologen des Hochmittelalters stand die Eucharistie im Zentrum, und hier gab es nichts, was der Priester nicht ebenso gut wie der Bischof vollziehen konnte. Die Priesterweihe galt als Voraussetzung für das Bischofsamt, bis hin zu der allerdings nicht von allen geteilten Ansicht, dass das Bischofsamt kein eigener ordo sei und Priester mit Zustimmung des Papstes auch von Priestern ordiniert werden könnten. In einigen spätmittelalterlichen Klöstern ordinierten Äbte, welche die Priesterweihe besaßen, selbst Mönche zu Priestern – manchmal auch ohne päpstliche Genehmigung.[32]

Die Wittenberger Reformation schloss sich exegetisch an Hieronymus an.[33] Sie schuf das Amt des Superintendenten (superintendens ist lateinische Übersetzung von ἐπίσκοποςepískopos, deutsch ‚Aufseher‘) als geistliches Aufsichtsamt im Sinne der Pastoralbriefe, während die politischen Funktionen des mittelalterlichen Bischofs an weltliche Fürsten übergingen (Landesherrliches Kirchenregiment). Die Evangelisch-reformierten Kirchen entwickelten dagegen auf Grundlage des Neuen Testaments synodale Leitungsstrukturen (Vierämterlehre). Die römisch-katholische Kirche ließ die Frage der Zuordnung von Priester- und Bischofsamt auf dem Konzil von Trient noch unentschieden; Robert Bellarmin vertrat dann entschieden die Sakramentalität des Bischofsamtes und wandte diese Lehre kritisch gegen die Kirchen der Reformation.[32]

Literatur

  • Sabine Bieberstein: Weder „Bischof“ noch „Vollmacht“: Episkopen im Neuen Testament. In: Sabine Demel, Klaus Lüdicke (Hrsg.): Zwischen Vollmacht und Ohnmacht: die Hirtengewalt des Diözesanbischofs und ihre Grenzen. Herder, Freiburg im Breisgau 2015, S. 20–41. (PDF)
  • Joseph Fitzmyer: The Structured Ministry of the Church in the Pastoral Epistles. In: The Catholic Biblical Quarterly 66/4 (2004), S. 582–596.
  • Jochen Wagner: Die Anfänge des Amtes in der Kirche: Presbyter und Episkopen in der frühchristlichen Literatur. Francke, Tübingen 2011. ISBN 978-3-7720-8411-9.
  • Benedikt Eckhardt: Paulus und die Vereine: Korinth, Philippi, Thessalonike. In: Benedikt Eckhardt, Clemens Leonhard: Juden, Christen und Vereine im Römischen Reich (= Religionsgeschichtliche Versuche und Vorarbeiten. Band 75). De Gruyter, Berlin/Boston 2018, S. 131–164. ISBN 978-3-11-060430-6.
  • Alistair C. Stewart: The Original Bishops: Office and Order in the First Christian Communities. Baker, Grand Rapids 2014. ISBN 9780801049217.
  • Michael Theobald: Von den Presbytern zum Episkopos (Tit 1,5–9): vom Umgang mit Spannungen und Widersprüchen im Corpus Pastorale. In: Zeitschrift für die Neutestamentliche Wissenschaft 104 (2013), S. 209–237.

Anmerkungen

  1. Sabine Bieberstein: Weder „Bischof“ noch „Vollmacht“: Episkopen im Neuen Testament, Freiburg im Breisgau 2015, S. 22.
  2. Alfons Weiser: Bischof I. Neutestamentlich. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 2. Herder, Freiburg im Breisgau 1994, Sp. 481 f. Georg SchöllgenBischof I. Neues Testament. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 1, Mohr-Siebeck, Tübingen 1998, Sp. 1614–1615.
  3. Michael C. Steiner: The MBQR at Qumran, the episkopos in the Athenian empire, and the meaning of LBQR' in Ezra 7,14. In: Journal of Biblical Literature 120/4 (2001), S. 623–646, hier S. 627 f.
  4. ID1522, frühes 2. Jahrhundert n. Chr.
  5. Richard S. Ascough: Voluntary Associations and the Formation of Pauline Christian Communities: Overcoming the Objections. In: Andreas Gutsfeld, Dietrich-Alex Koch (Hrsg.): Vereine, Synagogen und Gemeinden im kaiserzeitlichen Kleinasien (= Studien und Texte zu Antike und Christentum. Band 25). Mohr Siebeck, Tübingen 2006, S. 149–184, hier S. 164.
  6. Wolfgang Kraus, Martin Karrer (Hrsg.): Septuaginta Deutsch. Das griechische Alte Testament in deutscher Übersetzung. Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart 2009, S. 138. Griechischer Text nach Rahlfs/Hanhart: ἐπίσκοπος Ελεαζαρ υἱὸς Ααρων τοῦ ἱερέως· τὸ ἔλαιον τοῦ φωτὸς καὶ τὸ θυμίαμα τῆς συνθέσεως καὶ ἡ θυσία ἡ καθ᾽ ἡμέραν καὶ τὸ ἔλαιον τῆς χρίσεως, ἡ ἐπισκοπὴ ὅλης τῆς σκηνῆς καὶ ὅσα ἐστὶν ἐν αὐτῇ ἐν τῷ ἁγίῳ ἐν πᾶσι τοῖς ἔργοις.
  7. Sabine Bieberstein: Weder „Bischof“ noch „Vollmacht“: Episkopen im Neuen Testament, Freiburg im Breisgau 2015, S. 24.
  8. Vgl. Joseph Fitzmyer: The Structured Ministry of the Church in the Pastoral Epistles, 2004, S. 588, und die dort angegebene Literatur.
  9. James H. Charlesworth: Community Organization. In: Lawrence H. Schiffman, James C. VanderKam (Hrsg.): Encyclopedia of the Dead Sea Scrolls. Oxford University Press, Online-Version von 2008; Georg SchöllgenBischof I. Neues Testament. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 1, Mohr-Siebeck, Tübingen 1998, Sp. 1614–1615.
  10. Vgl. Art. בקר II in: Reinhard G. Kratz, Annette Steudel, Ingo Kottsieper (Hrsg.): Hebräisches und aramäisches Wörterbuch zu den Texten vom Toten Meer einschließlich der Manuskripte aus der Kairoer Geniza. Band 1. De Gruyter, Berlin/Boston 2017, S. 303 f.
  11. Daniel Stökl Ben Ezra: Qumran. Die Texte vom Toten Meer und das antike Judentum. Mohr Siebeck, Tübingen 2016, S. 257–259.
  12. Shem Miller: Dead Sea Media: Orality, Textuality, and Memory in the Scrolls from the Judean Desert (= Studies on the Texts of the Desert of Judah. Band 129). Brill, Leiden/Boston 2019, S. 39–41.
  13. Text nach Novum Testamentum Graece: Παῦλος καὶ Τιμόθεος δοῦλοι Χριστοῦ Ἰησοῦ πᾶσιν τοῖς ἁγίοις ἐν Χριστῷ Ἰησοῦ τοῖς οὖσιν ἐν Φιλίπποις σὺν ἐπισκόποις καὶ διακόνοις.
  14. Vgl. Peter Pilhofer: Die erste christliche Gemeinde Europas (= Philippi, Band 1). Mohr Siebeck, Tübingen 1995, S. 142–147 und ähnlich Richard S. Ascough: Paul’s Macedonian Associations: The Social Context of Philippians and 1 Thessalonians. Wipf & Stock, Eugene 2020.
  15. Benedikt Eckhardt: Paulus und die Vereine: Korinth, Philippi, Thessalonike, Berlin/Boston 2018, S. 151.
  16. Jürgen Roloff: Neues Testament (Neukirchener Arbeitsbücher). Neukirchener Verlag, 6. Auflage Neukirchen-Vluyn 1995, S. 71.
  17. Apg 20,17 : μετεκαλέσατο τοὺς πρεσβυτέρους τῆς ἐκκλησίας.
  18. Apg 20,28 : προσέχετε ἑαυτοῖς καὶ παντὶ τῷ ποιμνίῳ, ἐν ᾧ ὑμᾶς τὸ πνεῦμα τὸ ἅγιον ἔθετο ἐπισκόπους ποιμαίνειν τὴν ἐκκλησίαν τοῦ θεοῦ …
  19. Rudolf Pesch: Die Apostelgeschichte. Evangelisch-Katholischer Kommentar V/2 Studienausgabe. Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn und Patmos, Ostfildern 2012, S. 207 f.
  20. Vgl. Jürgen Roloff: Neues Testament (Neukirchener Arbeitsbücher). Neukirchener Verlag, 6. Auflage Neukirchen-Vluyn 1995, S. 71.
  21. Hier referiert nach: Michael F. Bird, Nijay K. Gupta: Philippians (= New Cambridge Bible Commentary). Cambridge University Press, Cambridge 2020, S. 37.
  22. Sabine Bieberstein: Weder „Bischof“ noch „Vollmacht“: Episkopen im Neuen Testament, Freiburg im Breisgau 2015, S. 34 f.
  23. Der Singular wird oft generisch verstanden. Vgl. Michael Theobald: Von den Presbytern zum Episkopos (Tit 1,5–9): vom Umgang mit Spannungen und Widersprüchen im Corpus Pastorale, 2013, S. 221; Joseph Fitzmyer: The Structured Ministry of the Church in the Pastoral Epistles, 2004, S. 587.
  24. Michael Theobald: Von den Presbytern zum Episkopos (Tit 1,5–9): vom Umgang mit Spannungen und Widersprüchen im Corpus Pastorale, 2013, S. 218–220.
  25. Michael Theobald: Von den Presbytern zum Episkopos (Tit 1,5–9): vom Umgang mit Spannungen und Widersprüchen im Corpus Pastorale, 2013, S. 226 f.
  26. Michael Wolter: Die Pastoralbriefe als Paulustradition. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1988, S. 146 f. (online).
  27. Vgl. Sabine Bieberstein: Weder „Bischof“ noch „Vollmacht“: Episkopen im Neuen Testament, Freiburg im Breisgau 2015, S. 22 (Lehre kein Privileg des Episkopos) gegenüber Michael Theobald: Von den Presbytern zum Episkopos (Tit 1,5–9): vom Umgang mit Spannungen und Widersprüchen im Corpus Pastorale, 2013, S. 236 f. (episkopales Lehrmonopol als wesentliches Anliegen der Pastoralbriefe).
  28. Hartmut Leppin: Die frühen Christen. Von den Anfängen bis Konstantin. Beck, 2. Auflage 2019, S. 143.
  29. Michael Theobald: Von den Presbytern zum Episkopos (Tit 1,5–9): vom Umgang mit Spannungen und Widersprüchen im Corpus Pastorale, 2013, S. 236.
  30. Claudia RappBishop I. Patristics and Orthodox Churches. In: Encyclopedia of the Bible and Its Reception (EBR). Band 4, De Gruyter, Berlin/Boston 2012, ISBN 978-3-11-018372-6, Sp. 66–68.
  31. Siehe beispielsweise Epistulae 146 (Brief an den Presbyter Evangelus), online bei BKV.
  32. a b Peter WalterBishop II. Medieval Times and Reformation Era. In: Encyclopedia of the Bible and Its Reception (EBR). Band 4, De Gruyter, Berlin/Boston 2012, ISBN 978-3-11-018372-6, Sp. 68–70.
  33. Johanna Rahner: „… ein Gewalt und Befehlich Gottes das Evangelium zu predigen“ – Zur episkopalen Verfassung der Kirche. In: Günter Frank, Volker Leppin, Tobias Licht (Hrsg.): Die „Confessio Augustana“ im ökumenischen Gespräch. De Gruyter, Berlin/Boston 2022, S. 279–298, besonders S. 283. (doi:10.1515/9783110683868-023)

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The east window of the north chapel of St Mary's Church, Horsham, West Sussex. It was produced by the firm of Heaton, Butler and Bayne in 1906, and depicts St Paul's departure from Ephesus.