Epikrise

Eine Epikrise (griechisch ἐπίκρισις von ἐπί „nach“ und κρίσις „Beurteilung, Entscheidung“) oder Schlussbetrachtung bezeichnet in der Medizin und der Psychotherapie eine differenzierende Beurteilung des Ablaufs der Krankheit nach Abschluss des Krankheitsfalles.

Unseres Wissens erstmals wird der Ausdruck ἐπίκρισις in Dokumenten des damals dem römischen Reich angehörigen Ägypten verwendet für die Musterung von Soldaten, aber auch für Freistellungen von der Wehrpflicht. Johannes Oehler hat dazu Informationen aus Papyrusurkunden der römischen Kaiserzeit beigesteuert, die unter dem Titel s:RE:Ἐπίκρισις in Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft abgehandelt sind.

Sie ist ein spezieller zusammenfassender kritischer Rückblick und eine Interpretation der Krankengeschichte und der veranlassten Therapie, meistens an einen weiterbehandelnden Arzt gerichtet. Sie ist oft Teil von medizinischen Dokumenten (Überweisung, Arztbrief, Entlassungsbrief usw.). Eine Epikrise sollte die wichtigsten Angaben zur durchgeführten Anamnese (Vorgeschichte), Diagnostik (Befunde), zum Verlauf, zu endgültig festgestellten Diagnosen sowie möglichen Differentialdiagnosen, der empfohlenen Medikation, der Remission und eventuell zur Prognose enthalten.[1][2]

Literatur

  • Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (Hrsg.): Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung. Springer, 2003, ISBN 3-662-09955-1, S. 103 f.
  • Hans von Kress (Hrsg.): MüllerSeifert. Taschenbuch der medizinisch-klinischen Diagnostik. 69. Auflage. Verlag von J. F. Bergmann, München 1966, S. 1–4 (Krankengeschichte), hier: S. 4: Schlußbetrachtung (Epikrise).

Weblinks

Wiktionary: Epikrise – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Norbert Schwenzer: Zahn-Mund-Kiefer-Heilkunde, Band 1: Allgemeine Chirurgie. Thieme, 2000, ISBN 3-13-593403-9, S. 92.
  2. Theophanis Karavias: Chirurgie fürs Examen: Sicher durch die mündlich-praktische Prüfung. Schattauer Verlag, 2003, ISBN 3-7945-2196-X, S. 62.