Entschärfungsdienst

Der Entschärfungsdienst ist ein Fachreferat des österreichischen Bundesministeriums für Inneres zur Entschärfung und Sicherstellung von gefährlichen Sprengmitteln. Der Entschärfungsdienst hat seinen Hauptsitz in der Rossauer Kaserne in Wien.

Im Jahr 2004 untersuchten die Entschärfer 1.225 sprengstoffverdächtige Gegenstände und stellten 13 gefährliche Kriegsrelikte sicher. Sie nahmen 508 Durchsuchungen und 33 Sicherstellungen vor und waren bei 40 Bombendrohungen mit Sicherungsmaßnahmen befasst. Außerdem waren sie in die Untersuchung von fünf Unfällen mit Explosivstoffen eingebunden und leisteten bei drei Sprengstoffanschlägen beziehungsweise Anschlagsversuchen die Entschärfungsarbeit.

Aufgaben

Hauptaufgabengebiet des Entschärfungsdiensts ist das Erkennen und Entschärfen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) im gesamten Staatsgebiet der Republik Österreich. In diesem Sinne nimmt der Dienst die Gefahrenabwehr von sprengstoffhaltigen Gegenständen und Kriegsmaterial, das mit einer strafbaren Handlung in Zusammenhang steht, wahr. Ebenso ist er auch für das Tatortmanagement bei Sprengstoffanschlägen und Unfällen mit Sprengstoffen zuständig.

Daneben beschäftigt sich der Entschärfungsdienst auch mit der Beschaffung von Sprengmitteln beispielsweise für Sondereinsätze des Einsatzkommandos Cobra sowie für Schulungs-, Präventions- und Entschärfungszwecke. Es werden auch regelmäßig Versuchsanordnungen zur Erprobung der Sprengkraft und -wirkung bestimmter Sprengmittel durchgeführt.

Für Kriegsrelikte aus der Zeit vor 1955 ist der Entminungsdienst des Bundesministeriums für Landesverteidigung zuständig.

Organisation

Seit dem 1. Juni 2013 ist der Entschärfungsdienst in die Direktion für Sondereinheiten (DSE) eingebunden, der unter anderem auch das EKO Cobra und die Observationsdienste angehören.

Derzeit sind 18 Entschärfer im Dienste des Bundeskriminalamts tätig, wobei diese auf den Stammsitz in Wien und die operative Außenstelle in Hall in Tirol verteilt sind. Zusätzlich zu den Entschärfern sind in den Reihen der herkömmlichen Sicherheitsexekutive – insbesondere in der Bundespolizei und den Landeskriminalämtern – noch etwa 70 sprengstoffsachkundige Organe (SKO) verfügbar, die eine erste Abschätzung der Lage sowie ein schnelles Handeln vor Ort in allen Bundesländern ermöglichen. Die SKO überbrücken in erster Linie jenen Zeitraum, den die Entschärfer von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Tatort benötigen und setzen auch erste Abklärungsmaßnahmen zur Gefährlichkeit der Lage. Oft ist der Einsatz eines Entschärferteams durch die Vorabklärung der SKO nicht mehr nötig.

Geschaffen wurde der Entschärfungsdienst Ende der 1960er-Jahre mit dem vermehrten Aufkommen von Sprengstoffanschlägen durch Südtirolaktivisten und dem Erstarken des internationalen Terrorismus als „Dienststelle für Entschärfungs-, Tatortarbeit und Dokumentation“.

Weblinks

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.