Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée
Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée (EURL oder E. U. R. L.) (deutsch: Einpersonenbetrieb mit beschränkter Haftung) ist eine Rechtsform für Einpersonengesellschaften in Frankreich. Sie basiert auf der Société à responsabilité limitée (SARL) und wurde 1985 geschaffen. Das deutsche Gegenstück ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit nur einem Gesellschafter.
Für die EURL gelten weitgehend die Regeln der SARL, es gibt lediglich einige wenige Besonderheiten, so bei der Rechnungslegung.[1]
Einpersonengesellschaften sind nicht deckungsgleich mit Kleinunternehmen bzw. Einpersonenunternehmen.[2][3]
Siehe auch
Literatur
- Peter Behrens (Hrsg.): Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung im internationalen und europäischen Recht. 2. völlig neu bearb. Aufl., Reprint 2012. Walter de Gruyter, Berlin 2012, ISBN 978-3-11-090156-6, S. 254 ff.
- Jung, Stefanie/Krebs, Peter/Stiegler, Sascha: Gesellschaftsrecht in Europa. Handbuch. § 13 Frankreich, Nomos, Baden-Baden 2019, ISBN 978-3-8329-7539-5.
Einzelnachweise
- ↑ Johanna Kroh: Der existenzvernichtende Eingriff. Eine vergleichende Untersuchung zum deutschen, englischen, französischen und niederländischen Recht. Mohr Siebeck, Tübingen 2013, ISBN 978-3-16-152372-4, S. 234.
- ↑ Unternehmen, die keine Mitarbeitenden haben, sondern nur aus der Person der Unternehmerin oder des Unternehmers bestehen, finden sich in beinahe allen Branchen. (Mai 2023)
- ↑ Die Kleinunternehmerregelung befreit den Unternehmer davon, Umsatzsteuer zu erheben. Sie stellt damit eine steuerliche und bürokratische Entlastung dar.