Entkernung

Für den Abbruch entkernte Häuser in Eilenburg
Vollständig entkerntes Gebäude in München. Die Fassade wird durch eine vorgelagerte Tragkonstruktion gehalten.
Vollständig entkerntes Kino in Abensberg. Der einzelne große Saal des alten Kinos wurde danach in mehrere kleine umgewandelt. Die Außenwände wurden aus baurechtlichen Gründen stehen gelassen.
© Raimond Spekking / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Die entkernte Reichsbahndirektion Köln im April 2013.

Als Entkernung bezeichnet man im Bauwesen die vorbereitenden Maßnahmen für einen Abriss oder Teilabriss eines bestehenden Gebäudes. Nach der Beseitigung von Schadstoffen, wie Asbest, werden alle Einbauteile, wie Türen, Fenster, Böden, Unterdecken, nichttragende Innenwände sowie die Gebäudetechnik (Lüftung, Heizung, Sanitär und Elektro), entfernt. Es wird bis auf die statisch relevanten Bauteile zurückgebaut. Danach erfolgen weitergehende Arbeiten, wie Abriss oder Kernsanierung.

Da die Entsorgungskosten von Baumischabfällen deutlich höher sind als die der jeweiligen Einzelstoffe, hat die Entkernung in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Entkernung zum Erhalt der Fassade

Bei dieser Entkernung handelt es sich um einen massiven baulichen Eingriff, bei der auch tragende Elemente entfernt werden. Der Unterschied zum Abbruch eines Gebäudes liegt darin, dass bei der Entkernung das äußere Erscheinungsbild erhalten bleiben soll. Die ursprünglichen konstruktive Eigenschaften und Funktionen werden dabei aber beseitigt, auch die wandfeste Ausstattung wie Innentüren, Fußbodenbeläge oder Stuckarbeiten und Malereien wird meist vernichtet. Die Durchführung ist kostenintensiv, da meist ganze Gebäudeteile während der Bauarbeiten künstlich gestützt werden müssen. Sie wird deshalb praktisch nur bei denkmalgeschützten und intensiv genutzten Gebäuden oder bei für das Ortsbild charakteristischen Bauwerken angewendet.

Diese Art des Umgangs mit historischen Gebäuden ist sehr umstritten, Belange der Denkmalpflege, Stadtbildpflege und kommerzielle Interessen von Investoren sind sorgfältig abzuwägen. Daher gilt eine Entkernung als ein Kompromiss zwischen Denkmalschutz und Abriss, der noch am ehesten vertretbar erscheint, wenn durch frühere Umbauten oder Zerstörungen die wandfeste Ausstattung eines Gebäudes bereits verloren gegangen ist. Allerdings hat eine Entkernung oft auch Auswirkungen auf die eigentlich zu erhaltende Fassade, beispielsweise wenn die neuen Geschossdecken auf einer anderen Höhe eingezogen werden und dadurch ursprüngliche Fenster horizontal teilen. Im anglo-amerikanischen Raum spricht man kritisch von Facadism, ein negativ belegter Begriff.

Beispiele

Staatliche Förderungen

Die staatliche Förderung fällt bei der Entkernung von Gebäuden allgemein sehr gering aus. Um staatliche Subventionen zu erhalten, wird sowohl bei Baudenkmälern als auch Wohn- und Nichtwohngebäuden daher alternativ häufig eine Bestandssanierung durchgeführt. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört u. a., dass die statisch relevante Bausubstanz einen sanierungsfähigen Zustand aufweist.[1]

Siehe auch

Weblinks

Commons: Entkernung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Rückbau und Entkernung. Abgerufen am 13. November 2017.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Eilenburg Entkerntes Haus.jpg
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Für den Abbruch entkerntes Haus in Eilenburg, Ziegelstraße (2009)
Buerkleinbau Munich Front.jpg
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Fassade des Münchner Bürkleinbaus während der Neugestaltung des Marstallplatz
Neue Direktion Köln - ehemalige Reichsbahndirektion - Fassade-8150.jpg
© Raimond Spekking / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Dieses Bild zeigt ein Baudenkmal.
Es ist Teil der Denkmalliste von Köln, Nr. 4031.
Entkerntes Kino 2.jpg
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Das alte Kino verfügte nur über einen großen Saal, der in mehrere kleine umgewandelt werden sollte. Die Außenwände wurden aus baurechtlichen Gründen stehen gelassen