Energieelektroniker

Energieelektroniker war ein von 1987 bis 2003 staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung wurde nach dreieinhalb Jahren durch eine theoretische und praktische Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgeschlossen. Dieser Beruf wurde durch Verordnung vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1144) von anderen Industriellen Elektroberufen, speziell durch die Ausbildungen zum

abgelöst.

Fachrichtungen

Folgende Fachrichtungen waren möglich:

  • Betriebstechnik
  • Anlagentechnik
  • Automobiltechnik

Inhalte

Inhalte der Ausbildung waren:

  • Anfertigen von mechanischen Teilen und Verbindungen
  • Montieren und Verschalten von Baugruppen
  • Verlegen und Anschließen von Leitungen und Kabeln
  • Messen von Gleich- und Wechselgrößen
  • Prüfen, Messen und Einstellen von Baugruppen und Geräten
  • Montieren, Verdrahten und Installieren von Anlagen der Energietechnik
  • Montieren, Verdrahten von Baugruppen der Steuerungstechnik
  • Vorbereiten und Abschließen von Montagearbeiten
  • Montieren und Installieren von Anlagen der Melde- und Beleuchtungstechnik sowie von elektrischen Maschinen und Stelleinrichtungen
  • Inbetriebnahme von Anlagen
  • Instandhaltung von Anlagen der Energietechnik