Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler

Naturschutzgebiet
„Endmoränenwall und Flachmoor
nördlich Rappertsweiler“
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LageTettnang-Rappertsweiler, Bodenseekreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche0,3752 km²
Kennung4.35.008
WDPA-ID320644
Geographische Lage47° 39′ N, 9° 40′ O
Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler (Baden-Württemberg)
Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler
Einrichtungsdatum10. September 1954
VerwaltungRegierungspräsidium Tübingen
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Das Gebiet Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler ist ein mit Verordnung vom 10. September 1954 durch das damalige Landratsamt in Tettnang (Nachfolger ist das Regierungspräsidium Tübingen) ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.35.008) im Gebiet der baden-württembergischen Stadt Tettnang im Bodenseekreis in Deutschland.

Lage

Das rund 37 Hektar große Landschaftsschutzgebiet Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt südöstlich von Tettnang und südwestlich von Neukirch, zwischen den Neukircher Ortsteilen Elmenau im Norden, Wildpoltsweiler und Bernaumühle im Osten sowie den zu Tettnang gehörenden Ortsteilen Rappertsweiler im Süden und Wiesertsweiler im Westen. Direkt an das LSG Endmoränenwall und Flachmoor nördlich Rappertsweiler anschließend liegt nördlich das NaturschutzgebietBuchbach“. Nach Westen hin umschließt das LSG das Naturschutzgebiet „Loderhof-Weiher“.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung eines von Endmoränenwällen eingerahmten schilfbewachsenen Flachmoors.

Siehe auch

Weblinks


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Autor/Urheber: Grundkarte kjunix, Relief Alexrk2, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Physische Positionskarte von Baden-Württemberg, Deutschland
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Deutschland: Schild "Landschaftsschutzgebiet"