Elisabeth Sickl

Elisabeth Sickl (* 13. Jänner 1940 in Wien) ist eine ehemalige österreichische Politikerin (FPÖ) und Bundesministerin.

Leben

Elisabeth Sickl besuchte ein Realgymnasium und bestand im Jahr 1958 die Matura. Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien schloss sie im Jahr 1966 als Dr. iur. ab. 1969 legte sie die Lehramtsprüfung für das Lehramt an mittleren und höheren Schulen ab.

In der Folge widmete sie sich beruflich der Lehrtätigkeit an verschiedenen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. 1990 wurde sie an der Handelsakademie, Handelsschule und dem Bundesoberstufenrealgymnasium Feldkirchen, wo sie von 1974 bis 1994 unterrichtete, Direktorin.

Der Sohn der ehemaligen Politikerin ist ebenfalls bei der FPÖ und von dieser im Stadtrat der Stadt Graz. Schon vor seiner Angelobung wurde bekannt, dass er nicht nur beim Freiheitlichen Akademikerverband Steiermark in leitender Funktion ist, sondern auch Mitglied bei der Nationalistischen Front war.[1]

Politik

Politisch aktiv wurde Elisabeth Sickl als Abgeordnete für die FPÖ im Kärntner Landtag, dessen Dritte Präsidentin sie von 1999 bis 2000 war. In den Jahren 1994 bis 1999 war sie Kärntner Landesrätin für Umweltschutz.

Im Februar 2000 folgte sie Lore Hostasch als Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Durch Umstrukturierung – Verlegung der Aufgaben des Frauenministeriums ins Sozialministerium – wurde sie im April desselben Jahres Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen. Bereits am 24. Oktober 2000 musste sie ihr Amt auf Wunsch der Partei verlassen. Nachfolger wurde Herbert Haupt.

Elisabeth Sickl zog sich auf das Schloss Albeck bei Sirnitz (Kärnten) zurück, das sie im Jahr 1987 erworben, renoviert und zu einem Kulturzentrum ausgebaut hatte.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Identitären-Nähe: Blauer Mandatar belastet Koalition im Kurier vom 6. Februar 2018 abgerufen am 8. Februar 2018

Weblinks

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Austria Bundesadler.png
Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen): Österreichisches Staatswappen in der offiziellen Version entsprechend dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz), BGBl. Nr. 159/1984.

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch ein Wappen mit Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Es versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981 mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurde das Wappengesetz von 1945 außerkraftgesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 wurde das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) in seiner aktuellen Version eingeführt.