Eleonora Hostasch

Eleonora Hostasch am 43. Bundesparteitag der SPÖ (2014)

Eleonora „Lore“ Hostasch (* 9. Juli 1944 in Wien) ist eine österreichische Politikerin der SPÖ.

Leben

Eleonora Hostasch begann nach dem Abschluss der Handelsakademie im Jahr 1962 ihre Berufslaufbahn bei der BAWAG. Dort war sie von 1975 bis 1994 Vorsitzende des Zentralbetriebsrats.

Im Jahre 1987 wurde sie in den Wiener Gemeinderat und Landtag gewählt. Außerdem wurde sie Mitglied im Bundesparteivorstand der SPÖ. Von 1989 bis 1994 war Hostasch Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten und von 1991 bis 1995 Vizepräsidentin des ÖGB. In den Jahren 1989 bis 1997 war sie Präsidentin der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK Wien) und der Bundesarbeitskammer (BAK). 1996/97 und 1999/2000 war Hostasch Abgeordnete zum Nationalrat. Von 1997 bis 2000 war sie Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Die Gewerkschaft der Privatangestellten ist die einzige Gewerkschaft, die von 1989 bis 1994 mit Hostasch eine Frau als Vorsitzende hatte. In der Kammer für Arbeiter und Angestellte war sie von 1994 bis 1997 als erste Frau Präsidentin der Bundesarbeiterkammer. Erst 2018 folgte ihr mit Renate Anderl wieder eine Frau in dieser Funktion. Seit ihrem Ausscheiden als Mitglied der Bundesregierung und ihrer Rückkehr als Gewerkschaftsfunktionärin wird Hostasch vielerorts als Konsens-Politikerin oder Grande Dame der Österreichischen Sozialpartnerschaft bezeichnet, auch über Parteigrenzen hinweg.[1]

Sie ist Mitglied des Bundespräsidiums und Ehrenvorsitzende der Gewerkschaft GPA.[2]

Hostasch war zunächst von 2007 bis 2012 Vorsitzende der Regierungssachverständigengruppe für Fragen der Demographie der Europäischen-Kommission;[3] seither ist sie in Brüssel Mitglied des European Union Senior Advisory Board (EU-Wissenschaftsgremium).[4]

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. OTS: WKO Präsident Leo Maderthaner, ÖVP
  2. Berichtsheft GPA Bundesforum. In: gpa.at. Abgerufen am 26. Mai 2022.
  3. OTS: Sozialministerium
  4. EU Advisory Boards
  5. OTS: Gewerkschaft Bau-Holz, Sozialdemokratische Freiheitskämpfer
  6. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)
  7. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)
  8. Universität für Bodenkultur Wien
  9. TOP: Victor-Adler-Plakette an Hostasch und Häupl, abgerufen am 14. Mai 2018

Weblinks

Commons: Eleonora Hostasch – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Autor/Urheber: SPÖ Presse und Kommunikation, cropped by Rosso Robot, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Eleonora Hostasch am 43. Bundesparteitag der SPÖ, vom 28. und 29. November 2014 in der Messe Wien. Foto: SPÖ/Johannes Zinner.