Eisenbahnagentur der Europäischen Union
Eisenbahnagentur der Europäischen Union | |
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Logo der Agentur (seit 2016) | |
Englische Bezeichnung | European Union Agency for Railways |
Französische Bezeichnung | Agence de l’Union européenne pour les chemins de fer |
Organisationsart | Agentur der Europäischen Union |
Status | Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit |
Sitz der Organe | Valenciennes, Frankreich |
Vorsitz | Josef Doppelbauer |
Gründung | 29. April 2004 |
ERA |
Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (englisch European Union Agency for Railways; bis 2016: Europäische Eisenbahnagentur; englisch European Railway Agency; ERA) ist eine Agentur der Europäischen Union mit der Hauptaufgabe, die Sicherheit und Interoperabilität des Schienenverkehrs in der EU zu stärken. Die Entwicklung eines integrierten Bahnsystems in der Europäischen Union ist bisher durch unterschiedliche Technik und regionale Sicherheitsvorschriften behindert.
Geschichte
Ein gemeinsames Konzept zu Fragen der Eisenbahnsicherheit und Kompatibilität der regionalen Systeme soll entwickelt, umgesetzt und kontrolliert werden. Mitte 2006 hat die Agentur – mit zunächst ungefähr 100 Mitarbeitern, die vor allem Fachleute aus dem Eisenbahnsektor waren – ihre Arbeit in vollem Umfang aufgenommen.
Geschäftsführender Direktor ist seit Januar 2015 der Österreicher Josef Doppelbauer. Der promovierte Physiker war zuletzt Vizepräsident für Forschung und Technologie bei Bombardier.[1]
Im Rahmen des Vierten Eisenbahnpakets wurde die Agentur mit Wirkung zum 15. Juni 2016 von Europäische Eisenbahnagentur in „Eisenbahnagentur der Europäischen Union“ umbenannt.[2]
Im Jahr 2019 richtete die ERA einen One-Stop-Shop (OSS)[3] ein für die vereinfachte Bearbeitung aller Anträge für Fahrzeugzulassungen, Sicherheitsbescheinigungen und streckenseitige ERTMS-Zulassungen, insbesondere im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr.[4]
Aufgaben und Ziele
Als Systemautorität besitzt die ERA die zentrale Zuständigkeit für Sicherheitsbescheinigungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen und ist verantwortlich für die Zulassung grenzüberschreitend eingesetzter Fahrzeuge. Bei Schienenfahrzeugen, die ausschließlich im Binnenverkehr eines EU Mitgliedstaates eingesetzt werden, haben Betreiber die Wahl, diese von einer nationalen Behörde oder von der ERA zuzulassen.[5][6]
Die ERA hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle europäischen Großstädte mit einem gut getakteten und weit verzweigten Bahnnetz miteinander verbunden werden, dass Lokomotiven an Grenzübergängen aus technischen Gründen nicht mehr ausgewechselt werden müssen und dass der Frachtverkehr Europas zu einem großen Teil auf die Schiene verlagert wird, um die Straßen zu entlasten.[7]
Im Zuge des vierten EU-Bahnpaketes wird auch die Schweiz mit ihren Regelungen schrittweise der ERA angenähert.[8] Das Ziel der Schweiz ist aber eine Vollmitgliedschaft in der ERA.[9]
Ab dem 1. Januar 2026 übernimmt die Europäische Eisenbahnagentur die Verwaltung des Railway Interchange Coding System für alle Akteure innerhalb der EU.[10]
Rechtsgrundlagen
Als Teil ihrer gemeinsamen Verkehrspolitik hat die EU verschiedene Rechtsvorschriften verabschiedet, die ein aus technischer Sicht integriertes europäisches Eisenbahnrecht ermöglichen sollen. Die ERA wurde aufgrund einer dieser Vorschriften, der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 vom 29. April 2004 geschaffen.[11] Seit 2016 bildet die Verordnung (EU) 2016/796 die Rechtsgrundlage.[12]
Sitz
Die Hauptquartiere der Agentur liegen beide in Nordfrankreich, im an Belgien grenzenden Département Nord. Das nominelle Hauptquartier und die Büros sind in Valenciennes, während die Konferenzen überwiegend im benachbarten Lille stattfinden.
Literatur
- Mirosław Antonowicz: Cooperation of OSJD with the International Organisations in the Field of Transport. In: OSJD Bulletin 3–4/2022, S. 1–17 (7f).
Weblinks
- European Union Agency for Railways offizieller Internetauftritt (englisch)
- Eisenbahnagentur der Europäischen Union auf der offiziellen Website der Europäischen Union europa.eu
Einzelnachweise
- ↑ Timon Heinrici, Werner Balsen: Es geht voran wenn auch langsam. In: Deutsche Verkehrs-Zeitung. Nr. 75, September 2016, ISSN 0342-166X, S. 10.
- ↑ Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union, abgerufen am 1. April 2023
- ↑ One-Stop Shop is online European Union Agency for Railways. 16. Februar 2019, abgerufen am 1. April 2023 (englisch)
- ↑ Der Schweiz droht Isolation im internationalen Bahnverkehr. In: cargorail.ch. 23. Dezember 2022, abgerufen am 1. April 2023.
- ↑ European Parliament approves Fourth Railway Package technical pillar. In: railwaygazette.com. 28. April 2016, abgerufen am 7. Mai 2016 (englisch).
- ↑ Übergang der Zulassungsentscheidung von Fahrzeugen auf die ERA nach dem 4. Eisenbahnpaket (4. EP). Eisenbahn-Bundesamt, 8. Januar 2020, abgerufen am 11. Mai 2022.
- ↑ Max Obenaus: Europäisches Denken. Die Eisenbahnagentur der Europäischen Union stellt sich vor. In: Ansgar Burghof, Christian Wiechel-Kramüller (Hrsg.): MONNET. Es ist Dein Europa! Bahn-Media Verlag GmbH & Co. KG, 2022, ISSN 2510-4721, S. 32–33.
- ↑ Europäische Eisenbahnagentur abgerufen am 6. Juli 2024
- ↑ Zusammenarbeit mit der Europäischen Eisenbahnagentur wird verlängert vom 14. Dezember 2023, abgerufen am 6. Juli 2024
- ↑ DB Netz: RICS (PDF; 0,2 MB)
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur („Agenturverordnung“), abgerufen am 3. Juni 2013
- ↑ Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004
Koordinaten: 50° 21′ 54,5″ N, 3° 31′ 37,1″ O
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.European Agency for Rails logo