Einsatzabteilung Kranich

Die Einsatzabteilung Kranich war eine von 1980 bis 2002 bestehende Sondereinheit der österreichischen Polizei zur Sicherung des Flughafens Wien-Schwechat. Sie wurde im Jahr 1980 unter dem Namen „Alarmzug Flughafen“ gegründet, wobei sie aus der ehemaligen Flughafeninspektion hervorging. Nach dem Terroranschlag am 27. Dezember 1985, als drei schwerbewaffnete Terroristen mehrere Handgranaten unter die vor dem Abfertigungsschalter der israelischen Fluggesellschaft El Al wartenden Passagiere warfen und auf sie schossen, dabei drei Personen töteten und circa 40 verletzten, wurde eine Neustrukturierung der Abteilung vorgenommen.

Die Aufgabe der Einsatzabteilung Kranich war es, das rund 10 km² große Flughafenareal des größten österreichischen Flughafens zu überwachen und die Sicherheit von Millionen Passagieren jährlich zu gewährleisten.

In Jahren 2001 und 2002 wurden die Sondereinheiten umstrukturiert und alle Mobilen Einsatzkommandos in Österreich, darunter auch die Einsatzabteilung Kranich, wurden aufgelöst.

Der Funkrufname „Kranich“, der bis heute im SPK Schwechat verwendet wird, wurde vom Vogel Kranich abgeleitet, der hier als Sinnbild für Wachsamkeit steht.

Zur Gewährleistung der Sicherheit stand der Einsatzabteilung neben den üblichen Polizei-Ausrüstungsgegenständen auch ein Pandur-Radpanzer zur Verfügung. Dieser wurde jedoch mittlerweile aufgrund seines Alters bereits ausgemustert.

Literatur

  • Gregor Wenda: Drehscheibe Flughafen. In: Bundesministerium für Inneres (Hrsg.): Öffentliche Sicherheit. Ausgabe 11-12/12. Wien 2012 (Online abrufbar im Webauftritt des Innenministeriums [PDF]).
  • Werner Sabitzer: Seinerzeit: „Kraniche“ am Flughafen. In: Bundesministerium für Inneres (Hrsg.): Öffentliche Sicherheit. Ausgabe 5-6/20. Wien 2020 (Online abrufbar im Webauftritt des Innenministeriums [PDF]).

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.