Einmannbetrieb
Einmannbetrieb steht für:
- die Selbständigkeit im Berufswesen
- die Arbeit auf einem Ladewagen in der Landwirtschaft
- den Betrieb einer Lokomotive ohne Heizer oder Beimann
- den Betrieb eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne Schaffner beziehungsweise Zugbegleiter