Einbandspiegel


Als Einbandspiegel, Buchspiegel, Anpappblatt oder auch geläufig als der Spiegel wird der innere Teil der beiden Deckel eines Buches bezeichnet – nicht zu verwechseln mit dem Satzspiegel. Im Unterschied zur Dublüre ist der Spiegel häufig Teil des Vorsatzpapiers, das das Gelenk und die Bünde verdeckt. Er ist ein Teil der Buchdecke beziehungsweise des Bucheinbands.
Analog zu den Bezeichnungen für die Buchdeckel (Vorderdeckel und Hinterdeckel) unterscheidet man den vorderen und hinteren Spiegel. Meist besteht der Spiegel aus aufgeklebten Papierblättern, häufig auch aus dekorativen Buntpapieren. Es kann auch Makulatur, also älteres, nicht mehr benötigtes Schreibmaterial aus Büchern oder Urkunden verwendet worden sein.
Die zunächst leeren Spiegelblätter wurden im Laufe der Zeit von den Besitzern der Bücher oft für Eintragungen aller Art, wie die Dokumentation von Familienereignissen, rechtskräftigen Verträgen und Urkundenabschriften, den bloßen Namenseintrag oder Exlibris, benutzt. Diese dienen der Provenienzforschung als Provenienzmerkmale.
Buntpapiere wurden als preiswerter Buchschmuck verwendet.
Im 19. Jahrhundert wurde der Spiegel auch mit Verlagswerbung oder Werbung bedruckten Papieren beklebt.
Weblinks
- „Vorsatzpapiere als Spiegel verwendet“ – Einbandforschung. Abgerufen am 3. September 2022.
Auf dieser Seite verwendete Medien
Autor/Urheber: Tom Jac, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Mit Verlagswerbung des Konrad Grethlein's Verlags auf bedrucktem vorderen Vorsatzpapier, links vorderer Spiegel. Exemplar der Staatsbibliothek zu Berlin, Signatur 50 MA 35215 - http://stabikat.de/DB=1/XMLPRS=N/PPN?PPN=835436454 - https://einbandforschung.gbv.de/DE1_50MA35215
Vorsatzpapier eines in Frankreich um 1735 handgebundenen Buches mit handgefertigtem Marmorpapier. — Bei dem Buch handelt es sich um eine Ausgabe von Horaz’ Gedichten (Œuvres d’Horace), Paris 1735.