Eigenbistum

Ein Eigenbistum ist ein Bistum, dessen Bischöfe von einem Erzbischof einer Diözese quasi als Ableger ausgewählt, ernannt, investiert und belehnt werden.

In der gesamten Kirchengeschichte entstanden Eigenbistümer ausschließlich in der Erzdiözese Salzburg, da nur hier die nötigen päpstlichen Privilegien vorhanden waren. Erst 1933 wurde dieses Recht im Österreichischen Konkordat aufgehoben.[1]

Die Salzburger Eigenbistümer

Gurk und Seckau gehören heute noch zum Metropolitanbistum Salzburg.

Einzelnachweise

  1. https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Salzburger_Eigenbist%C3%BCmer