Eidgenössisches Departement

Die Eidgenössischen Departemente der Schweiz sind unmittelbar dem Bundesrat (Regierung) unterstehende, nach Sachgebieten gegliederte Verwaltungseinheiten auf Bundesebene (Bundesverwaltung).

Organisation

Jedem der sieben Departemente (Ministerien) steht ein Bundesrat vor. Dazu kommt die Bundeskanzlei, geleitet vom Bundeskanzler, als Stabsstelle der Regierung. Die Direktoren der Bundesämter, also der Verwaltungsabteilungen, die den Departementen untergeordnet sind, wählt der Gesamtbundesrat; auch die Staatssekretäre, der Rüstungschef, die beiden Vizekanzler, die Leitung der Finanzkontrolle und weitere Spitzenkräfte werden vom Gesamtbundesrat bestimmt. Sie sind aber in ihrer Arbeit dem entsprechenden Departementsvorsteher verantwortlich.

Die Bundesräte haben eine Doppelfunktion. Als Mitglieder der Regierung und damit im Kollegium sind sie gemeinsam verantwortlich für die Regierungstätigkeit. Darüber hinaus führen sie ein Departement und vertreten dessen Aufgaben und Aufträge im Kollegium.

Bundesräte werden vom Parlament ins Kollegium und nicht in ein Departement gewählt. Die Bundesräte machen die Verteilung der Departemente jeweils nach den Wahlen unter sich aus. Sie regeln auch die Stellvertretung.

Seit den Anfängen des Bundesstaates 1848 haben sich die Aufgaben stark erweitert und verändert, so wuchsen auch die Ämter, einige wurden zusammengelegt oder aufgelöst. Die Bundesverwaltung umfasst heute rund 38'000 Mitarbeiter. Die Anzahl Bundesräte und Departemente ist bis heute gleich geblieben. Verändert haben sich im Wandel der Zeit die Gewichtung und die Aufgabenbereiche der Departemente.

Die Bundesverwaltung gliedert sich in sieben Departemente:

Geschichte, Entwicklung

In der Helvetik führte das Direktorium Ministerien, die aus besoldeten Berufsmagistraten bestanden. Die Bundesurkunde von 1832 (Rossi-Plan) sah vier Departemente vor – des Äusseren, des Inneren, des Kriegs und der Finanzen. Die Kriegs- und Finanzdepartemente sollten von eidgenössischen Kommissionen verwaltet werden. Das departementale Organisationsprinzip sah vor, dass die Bundesratsmitglieder als Departementsvorsteher gewählt würden – wie noch heute in Appenzell Innerrhoden. Sie hätten also die Departemente nicht unter sich verteilen können, wie es heute üblich ist.

Bei Gründung des Bundesstaats 1848 strebte man eine Verbindung zwischen Kollegial- und Departementalsystem an. Man übernahm für die Exekutive das in einigen radikalen Kantonen bereits bewährte Regierungssystem. Dadurch erhielt der Bundesrat auch eine Doppelrolle. Die erste Bundesverfassung schrieb sowohl die Einteilung in Departemente als auch das neue Kollegium des Bundesrats fest, das als oberste leitende und vollziehende Gewalt unmittelbar mit der Verwaltung verknüpft wurde.

Anfänglich stand das Kollegialsystem im Vordergrund. Die Departemente wurden wie heute von einem einzelnen Mitglied des Bundesrats geleitet. Doch damals waren die einzelnen Sachgeschäfte einfach und überschaubar, was die Zusammenarbeit des Bundesrats erleichterte. Mit der quantitativ und qualitativ wachsenden Aufgabenlast des Bundes hat kontinuierlich auch die Zahl der Bundesämter und damit der Umfang der Departemente zugenommen. Bereits mit der Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 wurden die Aufgabenbereiche des Bundes stark ausgeweitet, der Gliederung der Sachgeschäfte in Spezialbereiche folgend (1873). Das Bundesratskollegium behielt zwar weiterhin die Entscheidungskompetenz, doch wuchs das politische Gewicht der Departemente.


Entwicklung der Eidgenössischen Departemente seit 1848 bis heute[1]

1848–1849
  
Politisches Departement
  
Departement des Innern
  
Justiz- und Polizei-
departement
  
Militär-
departement
  
Finanz-
departement
  
Handels- und Zolldepartement
  
Post- und Baudepartement
  
1848–1849

1860
      
Postdepartement

1860

1873
    
Finanz- und Zolldepartement

Eisenbahn- und Handels-
departement

Post- und Telegrafen-
departement

1873

1879
     
Handels- und Landwirtschafts-
departement

Post- und Eisenbahn-
departement

1879

1888

Departement des Äussern
    
Industrie- und Landwirtschafts-
departement
 
1888

1896

Politisches Departement
    
Handels-, Industrie- und Landwirtschafts-
departement
 
1896

1915
     
Volkswirtschafts-
departement
 
1915

1963
      
Verkehrs- und Energie-
wirtschafts-
departement

1963

1979

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)

Eidgenössisches Justiz- und Polizei-
departement (EJPD)

Eidgenössisches Militär-
departement (EMD)

Eidgenössisches Finanz-
departement (EFD)

Eidgenössisches Volkswirtschafts-
departement (EVD)

Eidgenössisches Verkehrs- und Energie-
wirtschafts-
departement (EVED)

1979

1998
   
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
  
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

1998

2013

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

2013
heuteEDAEDIEJPDVBSEFDWBFUVEK

Departemente der Kantone, Gemeinden

In den Kantonen gibt es ähnliche Verwaltungsabteilungen (Direktionen, Departemente), welche vorbereitende und vollziehende Aufgaben sowie die Beaufsichtigung untergeordneter Amtsstellen wahrnehmen und denen je ein Mitglied der Exekutive vorsteht. Die Kantone haben in der Regel zwischen fünf und zehn solche Departemente.

Auf der Stufe der Gemeinden sind es die Ressorts der Gemeindeverwaltung, in der Westschweiz auch dicastères, in der Italienischen Schweiz dicasteri genannt.

Literatur

  • Dian Schefold: Volkssouveränität und repräsentative Demokratie in der schweizerischen Regeneration, Helbing und Lichtenhahn, 1966.
  • Urs Altermatt: Die Schweizer Bundesräte. Ein biographisches Lexikon, Artemis und Winkler, Zürich 1991, 1992 (auch italienisch und französisch).
  • Kurt Eichenberger: Der Staat der Gegenwart: Ausgewählte Schriften, Helbing und Lichtenhahn, 1980.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Quellen: Urs Altermatt: Die Schweizer Bundesräte, Bundesverwaltung (admin.ch), HLS

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