Eiche Kapellenbrink 10 (Groß-Buchholz)
Eiche Kapellenbrink 10 (Groß-Buchholz) | ||
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Eiche am Rand der Straße Kapellenbrink | ||
Ort | Hannover | |
Land | Niedersachsen, Deutschland | |
Baumart | Stieleiche | |
Geographische Lage | 52° 24′ 3,5″ N, 9° 48′ 3,6″ O | |
Status Naturdenkmal | 13. März 1986[1] | |
Alter | 350 (1980er Jahre)[1] | |
Stammumfang (1 m Höhe) | 4,40 m (1980er Jahre)[1] | |
Baumhöhe | 23 m (1980er Jahre)[1] | |
Kronendurchmesser | etwa 30 m (1980er Jahre)[1] |
Die Eiche Kapellenbrink 10 (Groß-Buchholz) an der Straße Kapellenbrink im alten Dorf von Groß-Buchholz, dem heutigen hannoverschen Stadtteil Groß-Buchholz, wurde am 13. März 1986 zum Naturdenkmal erklärt und wird unter der Nummer ND-H 231 (früher ND-H 23) geführt. Der Baum ist nach der Art eine Stieleiche (Quercus robur). Er steht am Rande einer alten Hofanlage, des Vollmeierhofes Nr. 8 von Groß-Buchholz,[2] mit mehreren Fachwerkhäusern, so dem Haupthaus von 1711 und einer Durchfahrtscheune von 1764,[3] die um 1920 der Architekt Ferdinand Möller als Wohnsitz gekauft hatte. Der Baum wurde von der Stadt Hannover in den 2010er Jahren schon mehrfach beschnitten, da nicht nur Zweige, sondern ganze Äste vertrocknet waren. Der Rückschnitt ist auch für Nichtfachleute deutlich zu erkennen, insbesondere wenn der Baum unbelaubt ist. Die Wurzeln der Eiche sind etwa zur Hälfte durch die Asphaltdecke der Straße bedeckt. Ein neben dem Baum angebrachtes Schild der Stadt Hannover zur Information enthält Daten über den Baum auf dem Stand von der Mitte der 1980er Jahre. Das Schild ist teilweise noch lesbar.
Die erste Unterschutzstellung erfolgte durch die Stadt Hannover als zu dieser Zeit für Naturschutz zuständiger Behörde.[1] Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde hat inzwischen die Region Hannover übernommen.[4] Sie legte 2010 in einer Sammelverordnung die Naturdenkmale in ihrem Gebiet neu fest und begründete die Unterschutzstellung für diesen Baum mit dieser Beschreibung:
- Schön gewachsene, alte Eiche (Hofbaum), die den dörflichen Charakter des Kapellenbrinks betont und ihre Umgebung in besonderer Weise prägt.
und nannte als Schutzzweck
- Der Baum ist besonders schön und ein Zeugnis der dörflichen Vergangenheit von Groß-Buchholz.[5]
Wenige Meter weiter südlich ist eine andere Eiche als Naturdenkmal (Eiche Kapellenbrink 22 (Groß-Buchholz) ND-H 233) ausgewiesen. Ein weiteres Naturdenkmal im alten Dorf ist die Rotbuche Groß-Buchholzer-Kirchweg 66 (ND-H 232).
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f Schild der Stadt Hannover zur Information neben dem Baum. S. auch Foto des Schildes
- ↑ Informationstafel des Pinkenburger Kreises an der Säule zur Einfahrt zum Haus Kapellenbrink 6. S. auch Foto der Informationstafel
- ↑ Gebäude Kapellenbrink 6 und 8. S. Groß-Buchholz In: Landeskonservator Hans-Herbert Möller; Niedersächsisches Landesverwaltungsamt – Institut für Denkmalpflege (Hrsg.): Stadt Hannover (= Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Baudenkmale in Niedersachsen. Band 10.2). Teil 2. Friedr. Vieweg & Sohn, Braunschweig / Wiesbaden 1985, ISBN 3-528-06208-8, S. 76. (Digitalisat)
- ↑ Landschaftsrahmenplan der Region Hannover, S. 611, Abruf am 21. Oktober 2021
- ↑ 19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), Anlage 1, in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe, S. 31 (Herunterladbare PDF Abruf am 20. Jänner 2021)
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Positionskarte von Niedersachsen, Deutschland
Hinweistafel für ein Naturdenkmal in Deutschland wie es in Baden-Württemberg (auch noch in anderen Bundesländern) zu finden ist.
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Hannover Buchholz-Kleefeld : Haus aus dem Jahr 1711 in der Straße Kapellenbrink im hannoverschen Stadtteil Groß Buchholz. Als Fachwerkhaus eines Vollmeierhofes errichtet und auf Balken mit der Jahreszahl 1711 bezeichnet. Das Haus überstand den Sturm des Jahres 1813, der in Groß Buchholz zahlreiche Bauten vernichtete. An der Außenseite des Grundstücks ist die Informationstafel angebracht: „Buchenhof. Vollmeierhof Nr. 8. 1689: rund 46 hannoversche Morgen. Gesinde: Großknecht, 2 Großmägde, Hirtenjunge. 1852: rund 66 hannoversche Morgen. Bis 1920 bewirtschaftet. Haustyp: Zweiständerhaus von 1711. Die Hofanlage von damals ist nach fast vollständig und besteht aus Haupt- und Gesindehaus, Wohnwirtschaftsgebäude und Durchfahrtsscheune (Dreiständerhaus) von 1764. Pinkenburger Kreis“
Auf den Balken des Hauses finden sich diese Inschriften: GOTT DER HERR BEHVTTE DIS HVS ALLES WAS GEHT EIN VNDT AVS (weiß auf blauem Grund über dem Eingang, darüber von links:) GOTT SIEHET DICH ALLE ZEIT VNDT AN ALLEN ORTEN. HEINIKE. REINIKE ILSALBE GOEN. M: H. St. WED 1711. ZIHE ZV WEN DV DEIN HERTZ OFNBAHRET AVF ERDEN DV HAST KEINEN FREVND. MENSCH BEDENCK DAS ENDE WIRST DV NIMER MEHR VBELS THVN. DER SEGEN DES HERREN MACHT REICH OHNE MVHE. (in der Zeile darüber, weiß in blauem Feld:) ERHEBE DICH NICHT IM GLVCKE VNDT VERZAGE NICHT IN VNGLVCKE DEN GOT IST DER MAN DER GLVCK VND VNGLUCK WENDEN KANN:
Seit den 1920er Jahren diente die Scheune nicht mehr einem Landwirt. Ein in der Stadt Hannover tätiger Architekt, Ferdinand Möller, hatte sie zusammen mit dem ganzen bäuerlichen Anwesen gekauft. Auf den Säulen der Umzäunung zum Kapellenbrink hielt Architekt Möller das Datum fest: „Ferd. Möller 1920“ ließ er in den Sandstein hauen. Die Datierung der Säulen ließ er unverändert: 1801. Die über dieser Jahreszahl angebrachten Initialien sind nur noch schwer entzifferbar. Verwitterung und unterlassene Steinkonservierung drohen die Initialien ganz verschwinden lassen.
Siehe auch Liste der Naturdenkmale in der Region Hannover