Egon Berger-Waldenegg

Egon Berger-Waldenegg (bis 1919 Egon Freiherr Berger von Waldenegg) (* 14. Februar 1880 in Wien, Österreich-Ungarn; † 12. September 1960 in Graz) war ein österreichischer Jurist, Politiker und Gutsbesitzer.

Politische Laufbahn

Ab 1902 arbeitete Berger-Waldenegg bei der Niederösterreichischen Statthalterei, zwischen 1907 und 1918 war er (mit Kriegsunterbrechung in den Jahren 1914–1916) im Außenministerium beschäftigt. 1929 trat er dem Steirischen Heimatschutz bei. Zwei Jahre darauf nahm er am Pfrimer-Putsch teil und schloss sich danach der Heimwehrbewegung Ernst Rüdiger Starhembergs an. Im Jahr 1934, nach dem Staatsstreich und der Errichtung des austrofaschistischen Ständestaats unter Engelbert Dollfuß, wurde er Landeshauptmannstellvertreter der Steiermark.

Am 10. Juli 1934 erfolgte die Ernennung zum Justizminister, dieses Amt nahm er bis Oktober 1935 wahr. Am 25. Juli 1934 wurde der Heimatschutz in ganz Österreich gegen die Nationalsozialisten mobilisiert. Vom 30. Juli 1934[1] bis zum 14. Mai 1936 war Berger-Waldenegg in der Regierung von Bundeskanzler Kurt Schuschnigg Außenminister und von 1936 bis 1938 österreichischer Gesandter in Rom, er blieb nach dem Anschluss Österreichs in Italien und wurde mit Familie italienischer Staatsbürger unter dem Namen Egone Berger de Waldenegg. Dort gründete er 1944 das Österreich-Büro in Rom und kehrte 1948 als Privatperson nach Österreich zurück.

Am 30. Mai 1937 war er Gründungsmitglied der K.Ö.L. Ferdinandea zu Graz im KÖL.[2]

Literatur

  • Berger-Waldenegg, Egon, in: Werner Röder, Herbert A. Strauss (Hrsg.): Biographisches Handbuch der deutschsprachigen Emigration nach 1933. Bd. 1: Politik, Wirtschaft, Öffentliches Leben. München : Saur 1980, S. 55.
  • Egon Berger von Waldenegg, Heinrich Berger von Waldenegg: Biographie im Spiegel. Die Memoiren zweier Generationen. Hrsg.: Heinrich Berger von Waldenegg, Georg Christoph Berger Waldenegg. Böhlau, Wien 1998, ISBN 3-205-98876-0.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Neue Freie Presse vom 30. Juli 1934
  2. Gregor Gatscher-Riedl (Hrsg.): Dem Glauben treu, dem Kaiser und dem Lande! 80 Jahre akademischer Bund katholisch-österreichischer Landsmannschaften – 75 Jahre Widerstand und Kampf für ein unabhängiges Österreich. Eigenverlag des Akademischen Bundes, Wien 2013, ISBN 978-3-9503395-6-7. Seite 116.
VorgängerAmtNachfolger
Anton RintelenÖsterreichischer Botschafter in Italien
1936–1938
Adrian Rotter

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.