Egmont Foregger

Egmont Foregger (* 21. September 1922 in Salzburg; † 17. Mai 2007 in Bruck an der Mur) war ein österreichischer Jurist, Beamter und Politiker (parteilos).

Leben

Egmont Foregger stammte aus der altösterreichischen Familie Foregger Ritter von Greiffenthurn[1]. Er war Absolvent des Akademischen Gymnasiums in Salzburg, war mehr als 35 Jahre als Beamter im Justizministerium tätig, insbesondere in der Straflegislative. Von 1974 an leitete er auch die diesbezügliche Sektion. Foregger – der erste und bis 2013 einzige Strafrechtler unter den Justizministern der Zweiten Republik – war maßgeblich an der großen Broda’schen Strafrechtsreform 1975 beteiligt.

Foregger verfasste zahlreiche Publikationen zum Strafrecht. Er ist einer der Autoren der Neuauflage des großen "Wiener Kommentars zum Strafgesetzbuch".

Egmont Foregger verstarb 2007 nach schwerer Krankheit.

Politik

Foregger war von Jänner 1987 bis Dezember 1990 als parteiunabhängiger Ressortchef im Kabinett Vranitzky II. Bundesminister für Justiz. Während seiner Amtszeit erfolgte die Anklageerhebung in politisch brisanten Verfahren, so im „Fall Lucona“ sowie im „Fall Noricum“. Aber auch andere brisante Ereignisse begleiteten seine Amtszeit, wie die Morde an Kurden, der Sinowatz- und der Androsch-Steuerprozess sowie der Oerlikon-Skandal.[2][3] Die Tatsache, dass er die genannten Verfahren gegen führende SPÖ-Politiker nicht per ministerieller Weisung einstellen ließ – wie von seinen Vorgängern Harald Ofner und Christian Broda mehrfach so gehandhabt – brachte ihm in der Öffentlichkeit Respekt ein, führte allerdings auch dazu, dass die SPÖ bei der Regierungsbildung nach der Nationalratswahl 1990 ein Veto gegen eine weitere Amtszeit Foreggers einlegte.[4]

In seiner Zeit als Justizminister legte Foregger ein erneuertes Jugendstrafrecht vor, das mit dem außergerichtlichen Tatausgleich europaweit Vorbildwirkung hatte. Die Diskriminierung unehelicher Kinder im Erb- und Familienrecht wurde beseitigt, das Gewaltverbot in der Kindererziehung verankert. 1991 wurde er sogar als gemeinsamer Bundespräsidentschaftskandidat von ÖVP und FPÖ gehandelt.[5]

In seine Amtszeit fiel jedoch auch die bedingte Haftentlassung des Mörders Jack Unterweger, der danach weitere Frauen ermordete.

Schriften

  • Strafgesetzbuch (StGB), Manz’sche Wien 13. Auflage 1997, ISBN 3-214-12806-X, zusammen mit Eugen Serini, Helene Bachner-Foregger
  • Die österreichische Strafprozessordnung. (Strafprozeßordnung 1975) samt den wichtigsten Nebengesetzen, Manz’sche Wien 7. Auflage 1997, ISBN 3-214-02323-3, zusammen mit Gerhard Kodek, Ernst Eugen Fabrizy
  • Strafvollzugsgesetz (StVG) und den Strafvollzug betreffende weitere Bestimmungen, Manz’sche Wien 4. Auflage 2001, ISBN 3-214-02723-9, zusammen mit Elisabeth Schausberger

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Kalender: 17. Mai 2008 Der Standard
  2. Österreich : Fliederbusch für die Gattin - DER SPIEGEL 3/1990. Abgerufen am 3. Februar 2021.
  3. Die Munitionsaffäre aus dem Archiv - derStandard.at. Abgerufen am 3. Februar 2021 (österreichisches Deutsch).
  4. So verhatscht. Der Spiegel 52/1990
  5. „Egmont Foregger gestorben“, Die Presse (18. Mai 2007)
  6. a b c Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF-Datei; 6,59 MB)

Weblinks

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.