Lage des gemeindefreien Gebiets Eglhartinger Forst im Landkreis Ebersberg
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Der Eglhartinger Forst ist ein 26,76 km² großes gemeindefreies Gebiet im oberbayrischenLandkreis Ebersberg. Der Name bezeichnet auch eine Gemarkung, die nahezu deckungsgleich mit dem gemeindefreien Gebiet ist und zusätzlich nur drei zu benachbarten Gemeinden gehörige kleine Exklaven mit einer Gesamtfläche von vier Hektar (0,04 km²) umfasst.
Der Forst ist der südwestliche Teil des Naherholungsgebietes Ebersberger Forst. Im Süden grenzt die Gemeinde Kirchseeon an das Gebiet (8,18 km), im Westen an Zorneding (4,31 km), im äußersten Nordwesten über ein kurzes Stück an Vaterstetten (610 Meter), im Norden an den Anzinger Forst (eine gerade Linie von 7,04 km entlang des Purfinger-Geräumt), im Nordosten kurz an den Ebersberger Forst (1,14 km) sowie im Osten an die Stadt Ebersberg (3,20 km).
Im östlichen Bereich der Grenze zum Anzinger/Ebersberger Forst befindet sich das Forsthaus Sankt Hubertus (mit Biergarten), das als Exklave zum Stadtgebiet von Ebersberg gehört. Im Südosten bilden das ehemalige Forsthaus Diana (Köhlerei) und ein zugehöriges Flurstück (Parkplatz) zwei Exklaven der Gemeinde Kirchseeon. Diese zwei Exklaven sind nur durch den sechs Meter breiten Weg Reitöster-Geräumt voneinander getrennt.
Der Eglhartinger Forst hat eine gemeinsame Grenze von 630 Metern mit der Ebersberger Exklave sowie 305 und 518 Meter mit den Kirchseeoner Exklaven.
Der Eglhartinger Forst weist eine Gesamtfläche von 26,76 km² auf. Die Flächennutzung ist fast ausschließlich (98,8 %) forstwirtschaftlich. Nachstehend alle besetzten Flächenkategorien:
Obwohl die amtliche Statistik keine Gewässerfläche ausweist, ist auf dem Luftbild in der Abteilung 9 des Staatsforstdistriktes XI Eglsee ein etwa 500 Quadratmeter großer Weiher zu erkennen. Ebenso wenig ist der noch wesentlich größere Antoni-Weiher (Staatsforstdistrikt X Antonibrunnen, Abteilung 28) erfasst.[2]
Gliederung
Von den 15 Staatsforstdistrikten des gesamten Ebersberger Forstes, die Fluren entsprechen, liegen fünf im gemeindefreien Gebiet Eglhartinger Forst. Die Staatsforstdistrikte werden weiter in quadratisch abgegrenzte gleich große (etwa je 19 Hektar), nummerierte Abteilungen gegliedert. Diese entsprechen Flurstücken. Nur wo das Gebiet an benachbarte Gemeinden grenzt, sind die Abteilungen zumeist kleiner, da die Quadrate nicht vollständig innerhalb des Gebiets liegen.
Staatsforstdistrikt X Antoni Brunnen (Antonibrunnen): 34 Abteilungen
Staatsforstdistrikt XI Eglsee: 24 Abteilungen
Staatsforstdistrikt XII Forst Eglharting: 30 Abteilungen
Staatsforstdistrikt XIII Forst Pöring: 24 Abteilungen
Staatsforstdistrikt XIV Einfang: 29 Abteilungen
Bemerkungen
Das Gebiet ist benannt nach der im Süden angrenzenden früheren Gemeinde Eglharting, die 1939 in Kirchseeon umbenannt wurde, bzw. nach dem zweitgrößten Ortsteil dieser Gemeinde, dem Kirchdorf Eglharting.
Das Gebiet führt den Gemeindeschlüssel 09175453, und den Gemarkungsschlüssel 8784-0 (Gemarkungsteil 0). Es gibt noch zwei weitere kleine Gemarkungsteile der Gemarkung Eglhartinger Forst. Bei diesen handelt es sich um den südlichen Teil der Exklave Forsthaus Sankt Hubertus (Gemarkungsteil 1, zur Stadt Ebersberg, mit einer Fläche von 1,97 Hektar) sowie um die Exklaven beim früheren Forsthaus Diana (Gemarkungsteil 2, zur Gemeinde Kirchseeon, mit Flächen von 0,48 bzw. 1,64 Hektar).[4]
Michael Schefzik: Die bronze- und eisenzeitliche Besiedlungsgeschichte der Münchner Ebene. Eine Untersuchung zu Gebäude- und Siedlungsformen im süddeutschen Raum. In: Internationale Archäologie (ISSN0939-561X), Hrsg. Claus Dobiat und Klaus Leidorf, Nr. 68, 2007 Inhaltsverzeichnis
↑https://www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen/webshop/details.php?id=36468@1@2Vorlage:Toter Link/www.statistik.bayern.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Flächenerhebung in Bayern nach Art der tatsächliche Nutzung – 2005: „... dagegen werden wasserbedeckte Flächen geringer Ausdehnung wie kleine Weiher, Quellen und kleine Bäche, nicht ausgewiesen.“