Edwin Loebenstein

Edwin Loebenstein (* 10. Mai 1911 in Wien; † 27. August 1998 ebenda) war ein österreichischer Jurist und Präsident des Verwaltungsgerichtshofes.

Leben

Loebenstein studierte Recht an der Universität Wien, seiner Geburtsstadt und begann 1934 bei der Finanzprokuratur seinen beruflichen Werdegang. 1936 wurde er ins Finanzministerium und 1937 in die Abteilung für Verfassungsangelegenheiten des Kanzleramtes berufen. 1941 entfernte ihn das Naziregime aus dem Staatsdienst. 1945 übernahm er die Leitung des Verfassungsdienstes im Kanzleramt der Zweiten Republik. Unter seiner Leitung bekam der Verfassungsdienst eine Schlüsselfunktion zwischen Ministerialverwaltung und Gesetzgebung. Am 11. April 1973 wurde er bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1979 Präsident des Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Er wurde am Hietzinger Friedhof bestattet.[1]

Er war Honorarprofessor an der Universität Wien. Er lehrte Verfassungsrecht, Verwaltungslehre und Verwaltungsrecht.

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Grabstelle Edwin Loebenstein, Wien, Hietzinger Friedhof, Gruppe 15, Nr. 6D.
  2. Träger des Ehrenzeichens des Landes Vorarlberg in Gold (Memento des Originals vom 13. November 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vorarlberg.at Stand 2. Februar 2012, abgerufen am 18. Dezember 2015.


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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.