Eduard Weikhart

Eduard Weikhart (* 21. November 1905 in Wien; † 25. Juli 1986 in Bruck an der Mur) war ein österreichischer Politiker (SPÖ).

Leben

Eduard Weikhart besuchte die Höhere Technische Bundeslehranstalt Mödling, Abteilung Maschinenbau, in Mödling bei Wien und arbeitete zunächst in der Automobilbranche als Einkäufer.

Seine politische Laufbahn begann Weikhart beim Bund der Industrieangestellten, wo er von 1923 bis 1934 Funktionär war. Während der Zeit des Austrofaschismus betätigte er sich im Untergrund für die Sozialdemokratie.[1]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er Bezirksparteivorsitzender der SPÖ in Wien-Liesing und behielt diese Stellung 30 Jahre lang, bis 1975.

Mindestens von 1966 bis 1968 war er bei der Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen Leiter des Kraftwagendienstes, jedoch 1966 als Staatssekretär und 1968 als Abgeordneter zum Nationalrat von seiner Funktion enthoben.[2][3] Er trug den Diensttitel Bundesbahn-Zentralinspektor (Gehaltsgruppe IXb).

Von 1947 bis 1970 gehörte er außerdem dem Wiener Parteivorstand der SPÖ an. Mehr als 25 Jahre lang war Weikhart Abgeordneter der SPÖ zum Nationalrat – von 1956 bis 1966 diente er als Staatssekretär im Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau in den Regierungen der Bundeskanzler Julius Raab, Josef Klaus und Alfons Gorbach.

Weikhart wurde am Friedhof Rodaun bestattet. In Wien-Liesing wurde eine städtische Wohnhausanlage, der Eduard-Weikhart-Hof, nach ihm benannt.

Auszeichnungen und Ehrungen

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Werner Burg, Hannes Weninger (Hrsg.): Die Geschichte der Arbeiterbewegung im Raum Mödling – Von den Anfängen bis zur Zweiten Republik. SPÖ Bezirksorganisation Mödling, Mödling 2010, S. 47 (Digitalisat online auf moedling-tour.at).
  2. a b c d Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen (Hrsg.): Almanach der Österreichischen Eisenbahnen 1966. Wien 1966, Seite 17.
  3. Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen (Hrsg.): Almanach der Österreichischen Eisenbahnen 1968. Wien 1968, Seite 18.
  4. Dankesschuld an Widerstandskämpfer. In: Der Neue Mahnruf. 30. Jahrgang, Nr. 6. Juni 1977 (Online bei ANNO).

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.