Eduard Heilingsetzer

Eduard Heilingsetzer (* 12. Juli 1905 in Wien; † 27. August 1997 ebenda) war ein österreichischer Beamter und Politiker (ÖVP).

Leben und Wirken

Eduard Heilingsetzer war der Sohn eines Obermagistratsrates und einer Bierbrauertochter. Er wuchs in Hernals auf, wo er die Volksschule besuchte und am 3. Juli 1924 mit Auszeichnung maturierte. Von 1924 bis 1928 studierte er an der Universität Wien die Rechtswissenschaften, die Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte am 31. Jänner 1929. Nach der Gerichtspraxis in Wien und Mondsee begann er seine Laufbahn als Finanzbeamter bei der Bezirkssteuerbehörde in Bruck an der Leitha und tat Dienst in der Finanzlandesdirektion und in der Steueradministration für den 12/1, Bezirk. Im Mai 1932 legte er die für Finanzbeamten damals obligatorische Gefällsobergerichtsprüfung ab. Am 15. Oktober 1934 wurde er in das Bundesministerium für Finanzen zur Dienstleistung einberufen, wo er nach einjähriger Verwendung in einer Budgetabteilung dem Leiter der Budgetsektion mit dem Aufgabengebiet Budgetangelegenheiten allgemeiner Natur, Bundesvoranschlag, Bundesrechnungsabschluss, Monatsvoranschläge und Kreditüberschreitungen zugeteilt wurde. Sein Sektionschef war ab 1937 der bedeutende Finanzwissenschafter Richard Pfaundler, der ihn als außerordentlich fleißig, äußerst gewissenhaft und verlässlich beschrieb und ihm einen ausgezeichneten Verwendungserfolg attestierte. Nach der Annexion Österreichs wurde Heilingsetzer in die deutsche Reichsverwaltung übernommen, wo er zunächst in der Abwicklungsstelle Finanzministerium Wien und dann in Finanzämtern arbeitete. Im September 1945 war er wieder an seinem alten Arbeitsplatz im österreichischen Finanzministerium tätig. Am 1. Oktober 1945 übernahm er die Leitung der Budgetsektion. Er war zwischen 1960 und 1961 Bundesminister für Finanzen und anschließend wieder als Sektionschef im Finanzministerium tätig. Besonders hervorzuheben ist sein Einsatz für den Bau der Felbertauernstraße. Er wurde am Wiener Zentralfriedhof bestattet.[1][2]

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Fritz: Für Kaiser und Republik. Österreichs Finanzminister seit 1848. Wien 2003. ders. Fortschritt und Barbarei. Österreichs Finanzverwaltung im Dritten Reich. Wien, Berlin 2011.(Austria Forschung und Wissenschaft - Soziologie Bd. 9)
  2. Eduard Heilingsetzer in der Verstorbenensuche bei friedhoefewien.at
  3. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF-Datei; 6,59 MB)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.