Eduard Baar-Baarenfels

Eduard Baar-Baarenfels (* 3. November 1885 in Laibach; † 14. März 1967 in Saalfelden, 1913 bis 1919 Baar von Baarenfels) war ein österreichischer Heimwehr-Führer und Politiker.

Leben

Sein Vater Eduard Baar von Baarenfels war Feldmarschallleutnant in der k.u.k. Armee. Nach einer Militärkarriere bis zum Oberstleutnant im Ersten Weltkrieg wurde Baar-Baarenfels 1921 in den Ruhestand versetzt, ab 1919 bewirtschaftete er das Gut seiner Frau in Rohrbach, heute Gemeinde Weistrach im Bezirk Amstetten.

1929 wurde er Landesführer der niederösterreichischen Heimwehr, 1932 Landesstabschef der Heimwehr und 1933 Landeswehrführer und Bundesführerstellvertreter.

Im austrofaschistischen Ständestaat war er 1934 bis 1935 zuerst stellvertretender dann geschäftsführender Landeshauptmann von Niederösterreich (für Josef Reither). Ebenso war er in dieser Zeit Mitglied des Länderrates und des Bundestages. 1935 bis 1936 bekleidete er das Amt des Bundesministers für Sicherheitswesen und Inneres. Nachdem der Heimwehrführer Ernst Rüdiger Starhemberg 1936 alle seine politischen Ämter niederlegte, folgte er diesem am 14. Mai als Vizekanzler im zweiten Kabinett Schuschnigg bis zur Regierungsumbildung am 3. November 1936. Danach war er bis zum Ende der Ersten Republik Gesandter in Budapest.

Er wurde zunächst pensioniert, dann entlassen und schließlich verhaftet, und war von 1939 bis 1941 in den Konzentrationslagern Dachau und Flossenbürg. Ab August 1942 war er im KZ Auschwitz III Monowitz in verschiedenen Abteilungen des Buna-Werks der I.G. Farben tätig.

Eduard Baar-Baarenfels war Mitglied bei der K.Ö.L. Starhemberg.[1]

Literatur

  • Gertrude Enderle-Burcel: Christlich – ständisch – autoritär. Mandatare im Ständestaat 1934–1938. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 1991, ISBN 3-901142-00-2, S. 42f.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. "Acta Studentica", 72/1988, S. 6.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.