EU-Flagge
Europaflagge | |
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Vexillologisches Symbol: | |
Seitenverhältnis: | 2:3 |
Offiziell angenommen: | 1985 |
Die EU-Flagge (oder Flagge der Europäischen Union) ist die Flagge der Europäischen Union – eine spezielle Verwendung der ihr zugrundeliegenden Europaflagge.
Als EU-Flagge stellt sie die offizielle Beflaggung der Europäischen Union und ihrer Organisationen dar. Eine Verwendung ist beispielsweise die Ergänzung des nationalen Hoheitsabzeichens der EUFOR – zeitlich befristete multinationale Militärverbände der Europäischen Union.
1983 wurde vom Europäischen Parlament beschlossen, die bis dahin als Europaflagge bekannte Flagge als Flagge für die Europäischen Gemeinschaften zu verwenden. 1985 wurde sie von den Staats- und ‑Regierungschefs der Mitgliedsländer als offizielles Symbol der späteren Europäischen Union angenommen.
Weblinks
- Europäische Union: Europäische Union. Die Europaflagge. In: europa.eu. Europäische Union, S. 3, abgerufen am 3. August 2020.
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.