E-Postbrief

E-Postbrief
E-Postbrief-Logo.svg
Web-basierter Dienst für die klassische Übermittelung schriftlicher Kommunikation

Sprachen

deutsch

Betreiber

Deutsche Post AG

RegistrierungJa
Online14. Juli 2010
(aktualisiert 31. Jan. 2021)

Der E-Postbrief der Deutschen Post ermöglicht klassische Briefe über den Service ePost per e-post.de elektronisch zu verfassen und dann in Papierform zu versenden. Der Dienst wird zum 31. November 2022 eingestellt.[1]

Klassischer Versand

E-Postbrief-Umschlag (2015), klassischer Versand. Im Druckzentrum wurde ein DataMatrix-Code als Frankatur eingedruckt.

Mit dem E-Postbrief ist seit 2020 nur noch der klassische Versand in Papierform möglich.

Der Brief wird gedruckt, kuvertiert, frankiert und dem Empfänger auf klassischem Weg per Briefträger zugestellt. Auf diesem Wege können alle Empfänger in Deutschland erreicht werden.

Es fallen Basiskosten von 85 Cent[2] an. Zusätzlich zu den Basiskosten kostet der Druck jeder Seite 10 Cent. Farbausdrucke kosten weitere 10 Cent pro Seite. Bei Versand entstehen bei einem Gewicht über 20 Gramm oder ab der vierten Seite weitere Zusatzkosten. Für Geschäftskunden können hiervon abweichende Preise anfallen.

Der Versand eines E-Postbriefs kann per Giropay, Kreditkarte oder Lastschrift über Einzugsermächtigung bezahlt werden.

Außerdem kann ein Absender bei beiden Versandarten Zusatzleistungen wählen, welche gegen Aufpreis erhältlich sind:[3]

Zusatzleistungen beim elektronischen VersandPreisZusatzleistungen beim klassischen VersandPreis
Einschreiben2,79 EUR
Einschreiben Eigenhändig4,99 EUR
Einschreiben mit Empfangsbestätigung2,49 EUREinschreiben Rückschein4,99 EUR
Einschreiben Eigenhändig Rückschein7,19 EUR

Die Post stellt die aufgegebenen E-Postbriefe am nächsten Arbeitstag zu, wenn diese bis 14:00 Uhr aufgegeben wurden. Später oder an Wochenenden und Feiertagen aufgegebene E-Postbriefe werden am übernächsten Arbeitstag zugestellt. Eine Zustellung der am Freitagabend und am Wochenende aufgegebenen E-Postbriefe findet erst mit Verzögerung Dienstags statt.[4]

Zusatzdienste

Mit dem Service E-Postscan bietet die Post ihren Kunden an, jegliche Briefe an ihre Adresse abzufangen, einzuscannen und dann zunächst per E-Postbrief und anschließend klassisch in Papierform zu verschicken. Großversendern, etwa Versicherungen und Telefonanbietern, bietet die Post einen Nachlass auf das Porto, wenn sie ihre Schreiben an Kunden elektronisch und verschlüsselt an die Post senden, bevor sie sie verschicken.[5]

Geschichte

Der Dienst E-Postbrief startete am 14. Juli 2010,[6][7] zwei Tage später waren bereits 250.000 Nutzer angemeldet.[8] Parallel dazu startete eine große Werbekampagne.[9] In den ersten zehn Tagen kam es aufgrund des unerwartet großen Andrangs zu Verzögerungen bei der endgültigen Freischaltung.[8] Bis November 2010 hatten sich über eine Million Privatpersonen als Nutzer angemeldet, aktiv genutzt wurde er jedoch nur von rund 100.000 Menschen.[10][11]

Ehemaliger digitaler Empfang (eingestellt)

Ziel des digitalen E-Postbriefs ist es, höhere Authentizität, besseren Datenschutz und eine stärkere Integrität zu bieten als eine herkömmliche unverschlüsselte E-Mail, die mit einer elektronischen Postkarte[12][13] verglichen wird.

Über den E-Postbrief sollten Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zuverlässig und vertraulich elektronisch kommunizieren können. Mittels des SSL-verschlüsselten Webportals[14] konnten elektronische Nachrichten als Online-Brief zwischen Kunden des E-Postbrief-Dienstes versendet werden.

Per elektronischem E-Postbrief konnten ausschließlich Kunden des E-Postbrief-Dienstes untereinander kommunizieren. Besaß der Empfänger eines E-Postbriefs keinen elektronischen Briefkasten mit einer persönlichen elektronischen E-Post-Adresse des Dienstes, so wurde die Nachricht durch die Deutsche Post gedruckt, kuvertiert und per Zusteller ausgeliefert.[15]

Beworben wurde das Angebot damit, die elektronische Kommunikation „genauso verbindlich, vertraulich und verlässlich“[7] wie den Brief zu machen. In einem Urteil des Landgerichts Bonn wurde der Deutschen Post untersagt, das Produkt weiterhin so zu bewerben.[16] Dabei stand der Dienst in Konkurrenz zum staatlich geförderten De-Mail-Dienst.

Für die Authentifizierung während der Anmeldung war ein PostIdent-Nachweis, also das persönliche Vorlegen eines Lichtbildausweises bei der Post, Voraussetzung. Im Rahmen der Anmeldung wurde dem angehenden Nutzer eine sechsstellige Transaktionsnummer per SMS auf sein Mobiltelefon (HandyTAN-Verfahren) geschickt. Auch bei der Nutzung des E-Postbrief-Portals kommt dieses Verfahren zum Einsatz. Zur eindeutigen Identifizierung des Nutzers erfolgt später noch die Bestätigung des Hauptwohnsitzes durch eine erneute Zustellung einer sechsstelligen HandyTAN sowie der Eingabe einer per Brief zugestellten einmaligen sechsstelligen AdressTAN, die im E-Postbrief-Portal eingegeben wird.

Obwohl die zur Nutzung des Dienstes vergebene persönliche Adresse (vorname.nachname@epost.de) wie eine herkömmliche E-Mail-Adresse aussah, konnten unter dieser Adresse keine E-Mails gemäß IETF-Norm RFC 5322 empfangen werden.

Es lassen sich 1000 MB an E-Postbriefen online speichern. Um danach weiterhin eingehende E-Postbriefe erhalten zu können, müssen andere dafür gelöscht werden.[17]

Wie bei normalen Zusendungen[18] galt der E-Postbrief noch am gleichen Tag – spätestens aber am nächsten Tag – als zugegangen und eventuelle Fristen begannen zu laufen.[19] Kunden wurden deshalb in den AGB (I.6.3) dazu aufgefordert, ihr Postfach werktäglich abzurufen, konnten aber per SMS über eingehende E-Postbriefe in Echtzeit informiert werden.

Kritik

  • Der Rechtswissenschaftler Marcel Bisges kritisierte zur Markteinführung, dass der E-Postbrief unter formalen Gesichtspunkten nicht alle Möglichkeiten bietet, die der gewöhnliche Brief erfüllt, namentlich nicht die Schriftform. Er schaffe zwar bessere Beweismöglichkeiten und sei kosteneffizienter, wenn Absender und Empfänger über ein E-Postbrief-Fach verfügen. Er ist für die klassische E-Mail jedoch keine Konkurrenz, sodass der Versuch der Post, an die E-Mail verlorene Marktanteile zurückzugewinnen, für ihn gescheitert sei.[20] Des Weiteren kritisierte die Stiftung Warentest zur selben Zeit, dass die Preise für einen E-Postbrief gleichauf mit den Portokosten für einen normalen Brief liegen, Einschreiben per E-Postbrief zum Teil sogar teurer sind.[21] Zudem sah das Institut das System noch als unausgereift an, besonders den Druckservice. Hauptkritikpunkte waren die langsame Zustellzeit, schlechte Bedienung von E-Postbrief-Anhängen und Fehldrucke, welche trotzdem bezahlt werden müssen. Zum Schluss gab sie an, man könne bei ausgedruckten Briefen als Absender nicht sicher sein, was beim Empfänger ankommt.[22] Die Deutsche Post reagierte auf die Kritik mit einer FAQ.[23]
  • Der E-Postbrief fällt nicht wie ein normaler Brief unter das Briefgeheimnis, sondern unter das Fernmeldegeheimnis. Das Briefgeheimnis kann nur unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Richter aufgehoben werden.[19] Die Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses kann ebenfalls nur durch ein Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann dies auch von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden, wobei dies binnen drei Tagen nach § 100e Abs. 1 und 2 StPO von einem Gericht bestätigt werden muss.
  • Die Post speichert gemäß den AGB (IV.4.2) die Adressdaten aller Kunden in einem für andere Kunden des E-Postbriefs zugänglichen Adressverzeichnis. Geschäftskunden können die Deutsche Post beauftragen, die E-Postbrief-Adresse einer Person mittels einer postalischen Anschrift und mit Hilfe dieses Adressverzeichnisses zu ermitteln.[19]
  • Wer kein Mobiltelefon besitzt oder seine Rufnummer gegenüber der Post nicht offenlegen möchte, kann sich gegenwärtig nicht für den E-Postbrief-Dienst anmelden (AGB, I.6.5 und IV.2.1).

Ersetzung des digitalen Briefempfangs durch den eIDAS-Brief zum 1. Januar 2020

Der E-Postbriefempfang wurde zum 1. Januar 2020 eingestellt und durch den eIDAS-Brief gemäß eIDAS-Verordnung ersetzt. Rein elektronische Briefe können ab dem 31. Dezember 2019 nicht mehr versandt werden; E-Postbriefe mit klassischer Zustellung (hybride E-Postbriefe) können weiterhin uneingeschränkt über das E-Post-Portal und die E-Post-App versandt werden; Empfänger mit einem digitalen Posteingang auf E-Post erhalten parallel kostenlos eine digitale Kopie des Briefes.[24] Auf Nachfrage seitens heise.de erklärte ein Sprecher der Post einschränkend, der eIDAS-Brief werde in der Markteinführungsphase ausschließlich Geschäftskunden zum Versand angeboten.[25] Die Versendung eines eIDAS-Briefes setzt vollständig legitimierte Absender und Empfänger voraus (siehe hierzu auch: Postident).[26]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. https://www.deutschepost.de/de/e/epost/info.html
  2. Alle Preise1 der E-POST für Privatkunden, auf deutschepost.de
  3. @1@2Vorlage:Toter Link/www.file-upload.net(Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: Alle Preise der E-POST für Privatkunden)
  4. Keine Briefmarke zur Hand? Schicken Sie Ihre Briefe online ab, den Rest übernehmen wir für Sie. In: deutschepost.de. Abgerufen am 22. April 2019.
  5. Benedikt Müller: Digitale Kopie: Wissen, was morgen im Briefkasten steckt. In: sueddeutsche.de. 16. April 2019, abgerufen am 17. April 2019.
  6. Die Deutsche Post bringt das Briefgeheimnis ins Internet - der E-Postbrief kommt (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive)
  7. a b Offizieller Start Post kassiert für Online-Briefe 55 Cent pro Stück, Zeitungsbericht von Spiegel Online vom 14. Juli 2010
  8. a b RP-Online vom 24. Juli 2010: Kunden warten auf Freischaltung Verzögerungen beim E-Postbrief
  9. Verweis auf die massive Werbekampagne
  10. Komba Magazin, Heft 1/2 2011, Seite 41
  11. handelsblatt.de: Der E-Postbrief ist jetzt wirklich da (Memento vom 5. November 2010 im Internet Archive), 4. November 2010
  12. CDU liest heimlich Mails mit. Abgerufen am 8. Dezember 2019.
  13. Postkarten geheimer als EMails, auf heise.de
  14. Wie wird die Sicherheit des E-POSTBRIEFS gewährleistet? (Memento vom 23. Juli 2012 im Webarchiv archive.today), auf epost.de
  15. So funktioniert der E-POSTBRIEF (Memento vom 29. Januar 2013 im Internet Archive)
  16. Urteil vom 30. Juni 2011 (PDF; 505 kB) auf vzbv.de, abgerufen am 16. August 2011.
  17. Leistungsbeschreibung E-Postbrief (Memento vom 21. August 2010 im Internet Archive) (PDF; 173 kB)
  18. Zugang von Willenserklärungen, gewillkürte Schriftform (§ 127 BGB), Auslegung der Vereinbarung der Erklärung durch Einschreibebrief als bloße Beweisregel (Memento vom 4. August 2012 im Webarchiv archive.today), BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00, auf lrz.de
  19. a b c Der E-Postbrief – Die Gelbe Gefahr?, auf gutjahr.biz
  20. Marcel Bisges: Der E-Postbrief der Deutschen Post AG. In: NJW-aktuell, Heft 31/2010, S. 14 f.
  21. E-Postbrief Briefe per Mail verschicken, auf test.de
  22. Spiegel Online: Warentester nennen E-Postbrief "unausgereift"
  23. AKTUELLE DEBATTE – E-Postbrief und Postident-Verfahren: Neue Wege der Kommunikation? Abgerufen am 6. September 2010.
  24. Deutsche Post stellt elektronischen E-Postbrief ein, auf teltarif.de
  25. Aus für E-Postbriefe, nun kommt der „eIDAS Brief“. In: heise.de. 26. November 2019, abgerufen am 8. Dezember 2019.
  26. Warum die Deutsche Post den E-Postbrief nur halb beerdigt. In: paketda.de. 3. Dezember 2019, abgerufen am 8. Dezember 2019.

Auf dieser Seite verwendete Medien

E-Postbrief-Umschlag, klassischer Versand, 2015.png
E-Postbrief-Umschlag, klassischer Versand. Im Druckzentrum wurde ein DataMatrix-Code als Frankatur eingedruckt.