E-Justice

E-Government

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E-Administration
für Exekutive, Legislative, Judikative, Verwaltung und Bürger, Einwohner, Organi­sationen, Unternehmen
(e-service public) ein­schliesslich:

Elektronische Stimmabgabe

ICT-Systeme

E-Justice (Bestandteil von E-Administration/E-Government) ist der europäische Oberbegriff für elektronisch abgewickelte Abläufe des Gerichtswesens. Dazu zählt auch der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden auf der einen Seite sowie Parteivertretern (Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern etc.), Bürgern und Unternehmen auf der anderen Seite.

Die Einführung des ERV ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Gesetzgeber, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Kommunikation werden auch elektronische Register- und Aktenauskünfte sowie elektronische Aktenführung vom Begriff des elektronischen Rechtsverkehrs erfasst. Teilweise übernehmen auch allgemeine E-Administration/E-Government-Lösungen ähnliche Aufgaben.

Österreich

So enthält etwa das österreichische System FinanzOnline auch eine Komponente für eine Gerichtskommunikation.

Deutschland

In Deutschland wurde der Gesetzesentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs am 13. Juni 2013 von der Bundesregierung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen.[1] Zudem wurde der Standard Akoma Ntoso unter dem Namen LegalDocML.de in Deutschland eingeführt, auf dessen Grundlage in Deutschland offene, maschinenlesbare, vernetzte und adressierbare Gerichts-, Rechtsetzungs- und Parlamentsdokumente veröffentlicht werden sollen.[2]

Tschechien

In der Tschechischen Republik wurde 2015 eine rechtsverbindliche Verwendung der sog. Datová schránka (elektronischer Briefkasten) für juristische Personen eingeführt. Die klassische Kommunikation (in Papierform) wird zwar noch akzeptiert, ist aber mit finanziellen Sanktionen belegt.[Referenz?] Dies betrifft u. a. die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt (auch Steuererklärungen). Allen natürlichen Personen wurde ebenfalls automatisch ein solcher Briefkasten eingerichtet. Die Nutzung ist aber bisher freiwillig.[3]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

EU

Schweiz

Einzelnachweise

  1. (17/13948) zu Entwürfen der Gesetze zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz, PDF (643 kB) auf dip21.bundestag.de
  2. Amelie Flatt, Arne Langner, Olof Leps: Model-Driven Development of Akoma Ntoso Application Profiles. Hrsg.: Springer Nature. 1. Auflage. Springer Nature, Heidelberg 2022, ISBN 978-3-03114131-7 (springer.com [abgerufen am 19. August 2022]).
  3. Beleg für die Sanktionierung in der Tschechischen Republik (S. 5), auf roedl.de