Drohnen der Bundeswehr

Ein Vorführmodell der Eurodrohne, eines militärischen Projekts, an dem neben Deutschland auch Frankreich, Italien und Spanien beteiligt sind.
Sowohl die Anschaffung der EuroHawk als auch die des Schwestermodells Pegasus wurde in der Bundeswehr gestoppt.

Die Drohnen der Bundeswehr sind unbemannte Luftfahrzeuge (teils Flugzeuge) in der Regel mit Aufklärungsmitteln als Nutzlast. Im Juni 2013 standen der Bundeswehr rund 580 unbemannte Luftfahrzeuge verschiedener Typen (zwischen 3,5 Kilogramm und 1,5 Tonnen) zur Verfügung, von denen laut Auskunft der Bundesregierung 60 unbemannte Drohnen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr in Afghanistan und im Kosovo verwendet wurden.[1] Andere Quellen berichten von 871 Drohnen im Bestand der Bundeswehr.[2][3]

Deutschland war mit Stand 2020 eines von weltweit etwa 100 Ländern, die militärische Drohnen nutzen, darunter waren 40 Länder mit bewaffneten Drohnen.[4] Die deutsche Luftwaffe betreibt große Aufklärungsdrohnen (MALEs) vom Typ Heron 1, die Heeresaufklärungstruppe setzt kleine und mittlere Systeme ein, und die Marine plant, Kleindrohnen auf ihren K130-Korvetten einzusetzen. Nach langen Diskussionen um mögliche Bewaffnung deutscher Drohnen beschlossen Bundestagsausschüsse erst im April 2022 unter dem Eindruck des russischen Überfalls auf die Ukraine den Kauf von Raketen für die Heron 1.[5]

Erlitt die Bundeswehr erst mit der Euro-Hawk-Affäre einen Rückschlag, musste sie später auch ihre 2018[6] bekannt gewordenen Pläne über die Anschaffung eines ähnlichen Drohnen-Typs, der MQ-4 Triton (Pegasus), beenden.[7] Mittlerweile befindet sich mit der European MALE RPAS bei Airbus Defence and Space eine europäische Drohne in Entwicklung, an der sich auch die Bundeswehr beteiligt.

Geschichte

CL 289 – Blick von hinten auf das Starttriebwerk und das Marschtriebwerk
Start einer CL-289. Das System war eine der ersten deutschen ferngelenkten Drohnen und war von 1990 bis 2009 im Einsatz.
Zieldarstellungsdrohne als Flugziel bei der Ausbildung Flakkanoniere aus den 1980er Jahren

Die Entwicklung von Drohnen (Unmanned Aerial Vehicle, UAV) begann bei der deutschen Bundeswehr sowohl zu Aufklärungszwecken bei der Luftwaffe, als auch zur Zielerkennung und Aufklärung des Heeres.

Bereits 1960 begann die Gefechtsfeldaufklärung mit Drohnen im Fliegerhorst Celle-Wietzenbruch.[8]

Die Bundeswehr setzte in den 1980er Jahren sogenannte Zieldarstellungsdrohnen als Flugziel bei der Ausbildung Flakkanoniere mit der 20-mm-Flak ein.

Bereits in den 1990er-Jahren wurde die bis heute eingesetzte Drohne für die Heeresaufklärung entwickelt. Die Unternehmen STN Atlas Elektronik, Dynamit Nobel und French/UK Matra BAe Dynamics hatten sich zum Konsortium GIE Eurodrone zusammengeschlossen. Die Entwicklung wurde zu 60 Prozent von Deutschland und zu 40 Prozent von Frankreich finanziert. Ab der Serienvorbereitung wurde KZO als „nationales Programm“ des Deutschen Heeres weitergeführt und 2001 vom Bundestag beschlossen. Bis 2008 wurden sechs Gesamtsysteme mit je zehn Drohnen im Gesamtwert von 300 Millionen Euro beschafft. Das erste Seriensystem wurde der Bundeswehr am 28. November 2005 in Bremen vom heutigen Generalunternehmer Rheinmetall Defence Electronics (RDE) übergeben. Die erste bei der Bundeswehr eingeführte Drohne war die CL 89 (Canadair) bei der 4. Batterie in den Beobachtungsbataillonen der aufklärenden Artillerie. Insgesamt gab es fünf Batterien. Einsatzzeit: 1972–1992

Bereits 1990 wurde die Drohne Canadair CL-289 als Aufklärungsdrohne angeschafft. Die von Canadair und Dornier entwickelte Drohne verfügt über eine Reihenbildkamera und ein Abtastgerät im Spektrum der Infrarotstrahlung (Infrarot-Linienscanner, kurz IRLS-Infrared Line Scanning). Die Komponenten zur Bilddatendirektübertragung stammen von der französischen Firma SAT (heute Sagem). Das Aufklärungssystem startet mit Hilfe einer Feststoffrakete; der Booster hat einen Schub von 32 kN. Im Flug selbst wird die Drohne von einem Rolls-Royce-T-117-Turbojet-Triebwerk angetrieben. Dieses kompakte Einwellentriebwerk hat einen Schub von 1,03 kN. Wie auch die kleineren Bundeswehrdrohnen fliegt das Gerät selbständig einen vorher programmierten Kurs. Die Navigation erfolgte georeferenziert mit Global-Positioning-System-Stützung (GPS). Nach dem Flug landet die Drohne an einem Fallschirm auf zwei Landekissen. Am 18. März 2009 fand auf dem NATO-Truppenübungsplatz Bergen der letzte Flug der Drohne CL-289 statt. Das System wurde bis Ende des Jahres 2009 außer Dienst gestellt. Das Aufklärungssystem wurde sowohl in der Bundeswehr (Heer) wie auch in der französischen Armee verwendet.

Am 31. Januar 2007 erhielten das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB), sowie die in Friedrichshafen ansässige EuroHawk GmbH als auftragnehmende Agentur der Konzerne EADS und Northrop Grumman den Auftrag zur Lieferung eines Prototyps des modifizierten Hawk Systems (RQ-4E) im Jahr 2010. Darin war auch die Option vorgesehen, vier weitere Systeme in der Zeit von 2011 bis 2014 mit der EADS-SIGINT-Ausrüstung auszustatten und in Einsatz zu bringen. Der Auftrag hatte bei Abschluss ein Volumen von 430 Millionen Euro, andere Quellen sprachen gar von 1,3 Milliarden Euro. Der Flugbetrieb soll durch das Aufklärungsgeschwader 51 „Immelmann“ vom Fliegerhorst Schleswig durchgeführt werden.

Die RQ-4E wurde in Palmdale/Lancaster in Kalifornien bei Skunk Works gebaut und zur Ausrüstung ohne das SIGINT-System nach Deutschland geflogen. Die Endausrüstung, Erprobung und Übergabe an die Bundeswehr erfolgten dann am EADS-Standort Manching. Am 21. Juli 2011 traf die erste Maschine zur Einrüstung der Aufklärungselektronik in Manching ein und am 12. Oktober 2011 wurde die Aufklärungsdrohne Euro-Hawk dort der deutschen Öffentlichkeit vorgestellt. Bisher befindet sich nur der Prototyp im Einsatz der Bundeswehr. Am 11. Januar 2013 hat die Drohne den ersten Testflug über Deutschland ohne Schwierigkeiten absolviert. Aufgrund von ungelösten Sicherheits- und Zulassungsproblemen wurde das EuroHawk-Programm im Mai 2013 beendet. Eine nachträgliche Zulassung der Drohne würde nach Schätzungen der Luftwaffe zusätzlich zwischen 500 und 600 Millionen Euro kosten. Die entwickelten Aufklärungssensoren sollen in einem anderen Flugzeugtyp eingebaut werden.[9]

Die israelische Drohne Heron war Mitte 2009 neben dem US-amerikanischen RQ-1 Predator in der Auswahl zur beschleunigten Beschaffung einer Aufklärungsdrohne für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan. Die Bundeswehr entschied sich, drei Heron (Luftwaffen-Bezeichnung Heron 1) ab Anfang 2010 für 110 Millionen Euro für drei Jahre von einem Konsortium (bestehend aus Rheinmetall und IAI) zu leasen. Danach sollten alle drei Flugzeuge wieder an den Hersteller zurückgegeben werden.[10] Entsprechend der dreijährigen Leasingdauer wäre der Vertrag am 31. Oktober 2012 ausgelaufen. Da die Beschaffung eines eigenen HALE-UAV nach wie vor aussteht, wurde im Juli 2012 der Leasingvertrag für 75 Mio. Euro um zwei Jahre bis Oktober 2014 verlängert. Die EADS-Tochter Cassidian arbeitete 2012 an der Entwicklung einer europäischen Drohne, der sogenannten Talarion. Sie sollte sowohl zu militärischen, als auch zu zivilen Zwecken eingesetzt werden. Zudem wurden seit 2016 sehr kleine Black Hornet PD-100-Drohnen für die Nahfeld-Aufklärung beschafft.

Zukünftige Entwicklung

EuroHawk nach dem Überführungsflug von der Edwards Air Force Base zur WTD61 in Manching. Die SIGINT-Ausrüstung war zu dem Zeitpunkt noch nicht eingebaut.
EADS Talarion

Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung hatte 2008 einen Wettbewerb ausgelobt, um zu ermitteln, welche der existierenden MALE-Drohnen Bestandteil der UAV-Programme der Bundeswehr werden solle. Das Programm für die Drohnen setzt sich laut des Bundeswehrplans 2008 aus mehreren Komponenten zusammen. Zur Bedeutung und Zukunft der Drohnen für die Bundeswehr heißt es im Bundeswehrplan:

„Durch die technologische Entwicklung bei unbemannten Luftfahrzeugen/Drohnen und autonomen Unterwasserfahrzeugen kann künftig ein breites Fähigkeitsspektrum mit konzeptioneller Bedeutung mit diesen Systemen abgedeckt werden (...) Nicht nur als Aufklärer und Sensorträger, sondern auch als Waffenträger werden diese Systeme eine immer größere Rolle spielen.“

Laut dem BWB soll das deutsche UAV-Programm aus verschiedenen Teilen bestehen. Bis 2014 sollte die EuroHawk-Drohne als HALE UAV die bisherigen bemannten Überwachungsflugzeuge des Typs Breguet 1150 M Atlantic (Breguet Atlantic) ablösen. Die Hawk sollte, wie das Flugzeug, für SIGINT-Missionen eingesetzt werden, also zum Abfangen von Funk- und Radarsignalen. Es handelte sich um den gleichen Typ, der auch im Zuge des Bodenaufklärungsprogramms der Nato Alliance Ground Surveillance (AGS) eingesetzt werden sollte. Das System kostete 430 Millionen Euro und hatte mit einer Tragflächenspannweite von etwa 40 Metern fast die Ausmaße des Luftwaffen-Airbus A310 der Flugbereitschaft des Bundesverteidigungsministeriums. Die US-Armee setzte die Drohne unter der Bezeichnung Global Hawk bereits im Irak und in Afghanistan ein. Diese Drohne wird mittelfristig die teuren AWACS-Aufklärungsflüge sukzessive ergänzen und irgendwann ersetzen.

Im Mai 2013 berichtete die FAZ, dass das Bundesverteidigungsministerium unter Minister de Maizière das Milliarden-Programm zur Beschaffung der Aufklärungsdrohne Euro Hawk vorangetrieben hatte, obwohl das Ministerium schon Jahre davor wusste, dass das Fluggerät keine Zulassung für den deutschen und europäischen Luftraum bekommen wird. Nach Informationen der FAZ war auch den mit der Beschaffung der Drohne befassten Behörden und Ämtern seit Jahren bekannt, dass sich die rechtlichen Hindernisse, die einer Zulassung für den europäischen Luftraum entgegenstehen, kaum beseitigen lassen. Nach Informationen eines Luftwaffenexperten hatte die Bundeswehr laut FAZ 1,3 Milliarden Euro bis zu diesem Zeitpunkt investiert. Das Geld ging an den amerikanischen Rüstungskonzern Northrop Grumman, der die Drohne baut und an den europäischen EADS Konzern, der die Aufklärungstechnik entwickelte. Weitere Millionen Euro flossen in den Umbau des Luftwaffenstandorts Schleswig. Dort sollten die fünf Euro Hawk vom Jahr 2014 an stationiert werden. Die weitere Entwicklung des Projektes war im Mai 2013 offen.[11]

Die für die "Euro Hawk" von der Rüstungsfirma Cassidian entwickelte Sensortechnik ist laut Verteidigungsministerium hochmodern. Deshalb erwog man, die Technik in andere Flugzeuge einzubauen. Konkret nannte ein Ministeriumssprecher das schon recht betagte Aufklärungsflugzeug Lockheed U-2 der USA. Von Experten wurde diese Vision deutlich bezweifelt. Für die Entwicklung der nicht angeschafften Drohne wurden rund 300 Millionen Euro von der öffentlichen Hand ausgegeben.[12]

Kampfdrohnen

Korvette Magdeburg (F 261) als Einsatzbasis für Hubschrauberdrohnen
IAI bzw. TP-Heron kann auch Waffensysteme tragen

2012 wurde in Militärkreisen der Kauf von Kampfdrohnen diskutiert. Dabei wurde erwogen, die amerikanischen Drohnen des Typs Reaper für die deutsche Bundeswehr anzuschaffen. Das Verteidigungsministerium holte ein Angebot für die Beschaffung ein. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen (Stand Juli 2012) und man prüfe mehrere Optionen. Die Drohne soll eventuell die geleasten Heron 1 ersetzen. Sowohl der Reaper, als auch die Beschaffungsalternative, das Heron-Nachfolge-Modell Heron TP, können mit Luft-Boden-Raketen ausgerüstet werden.

Der Spiegel berichtete im Februar 2013 Cassidian, die Rüstungssparte von EADS könne nach eigenen Angaben binnen weniger Monaten die "Heron"-Drohnen der Bundeswehr mit Waffen ausrüsten. Die Bundeswehr hat 2010 drei Exemplare der israelischen "Heron" geleast. Dass die Israelis die "Heron" des Rüstungskonzerns IAI bereits in bewaffneten Versionen einsetzen, halten Rüstungsexperten für sicher. Von diesem Know-how könnte laut Spiegel auch die Bundeswehr "profitieren". Ein Cassidian-Sprecher sagte gegenüber dem Hamburger Magazin: „Ein Umbau der 'Heron 1' wäre technisch in sechs bis zwölf Monaten möglich.“[13] Die Zertifizierung durch die Bundeswehr und die Ausbildung der Soldaten könnten parallel dazu stattfinden. Cassidian ist bisher für die Wartung der deutschen "Heron"-Drohnen verantwortlich. Die umgebaute "Heron" könnte eine Waffenlast von noch etwa hundert Kilogramm tragen. Die Nutzlast des größeren "Predators" liegt bei 200 Kilogramm, was für zwei jeweils 46 Kilogramm schwere "Hellfire"-Raketen reicht. Die wesentlich größere "Reaper" kann dagegen fast 1,4 Tonnen an Waffen mitnehmen. Die umgebaute "Heron" wäre deshalb nur eine Zwischenlösung: Branchenkreisen sagten, die Bundeswehr peile langfristig die Beschaffung von deutlich kampfstärkeren Drohnen an. Mit einer solchen "Endbefähigung" rechne man allerdings nicht vor dem Jahr 2020.

Der Konzern Rheinmetall Defence Electronics hatte mit der Drohne Taifun bereits ein waffentragendes System im Umfeld der Bundeswehr entwickelt. Sie sollte zur Suche, Identifikation und präzisen Bekämpfung militärischer Einzelobjekte dienen. Das 160 kg schwere Fluggerät hätte eine mittlere Missionsgeschwindigkeit von 200 km/h gehabt und der Einsatz mit Infrarot-Kamera oder mit Radarsuchkopf hätte auch bei Nacht oder schlechtem Wetter die sichere Zielidentifikation anhand hoch aufgelösten Bildmaterials ermöglicht. Die Bilddaten wären dazu von der Drohne über eine abhörsichere Funkverbindung an die Bodenstation gesendet worden. Das Fluggerät hatte eine vorgesehene Nutzlastkapazität von ca. 50 kg, eine maximale Flughöhe von 4.000 m und eine maximale Gesamtflugdauer von vier Stunden. Kern der Fähigkeiten der Drohne wäre aber die autonome Verarbeitung der Informationen durch den Bordcomputer gewesen, was eine autonome Erfassung vorprogrammierter Zieltypen ermöglicht hätte. Technische Probleme, hohe Kosten und die völlig ungeklärte Rechtslage bei einer autonomen Angriffsentscheidung durch ein unbemanntes System führten zur Einstellung des Projekts. Allerdings arbeitet die Firma an einem System mit dem Entwicklungsnamen Tactical Advanced Recce Strike System, das komplett durch eine bemannte Bodenstation zu steuern sein soll.

Die Deutsche Marine schafft zur Erweiterung des Aufklärungsbereichs Hubschrauberdrohnen an. Sie sollen auf den K130-Korvetten der Deutschen Marine eingesetzt werden. Zunächst wurde der Camcopter S-100 von Schiebel (Österreich) getestet. Zur Beschaffung unter der Bezeichnung Sea Falcon kommt jedoch das Modell UMS Skeldar V-200. Es ist mit einem elektrooptischen Beobachtungsturm ausgestattet.[14]

Beschlossene Anschaffungen und Entwicklungen 2013 bis 2017

Der Bundestag diskutierte im September 2012 den Finanzplan der Bundeswehr für 2013 bis 2017, in dem 168 Millionen Euro für drei neue Drohnen samt Bodenstation vorgesehen sind. Als deutscher Anteil an der Entwicklung eines europäischen UAV sind darin 660 Millionen Euro eingeplant.

Im Januar 2013 kündigte der damalige Verteidigungsminister de Maizière an, dass die Bundeswehr Kampfdrohnen anschaffen werde. Dies führte zu Kritik der Oppositionsparteien SPD, Grünen und der Linken. Allerdings sprachen sich auch verschiedene Parlamentarier der FDP gegen die Anschaffung aus.

Entwicklung der MALE2020

Auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung 2014 in Berlin stellen nach Recherchen des ARD-Hauptstadtstudios das deutsch-französische Luftfahrtunternehmen Airbus Defence and Space, das französische Unternehmen Dassault und das italienische Unternehmen Alenia Aermacchi ein neues europäisches Drohnenprojekt namens Male 2020 (European MALE RPAS) vor und warben damit bei der Bundesregierung.

Danach haben die Firmen den Verteidigungsministerien Frankreichs, Deutschlands und Italiens ein Angebot zur Formulierung eines europäischen Drohnenprogramms für mittlere Flughöhe und lange Flugdauer (MALE) vorgelegt. In einer Definitionsphase sollen die Regierungen, die Streitkräfte und die Konzerne der drei Länder gemeinsam ihre Anforderungen an ein europäisches Drohnen-Entwicklungsprogramm formulieren und koordinieren. Dazu gehört auch vor allem die Finanzplanung und die Frage der Bewaffnung der Drohne.

Der Vorstoß der Industrie hängt nach ARD Informationen mit dem in Kraft getretenen Koalitionsvertrag der CDU/CSU und der SPD zusammen. Dort wurde der Bedarf einer europäischen Drohne bereits festgelegt: „Unbemannte Luftfahrzeuge spielen bereits heute beim Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan bei der Aufklärung und dem Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten eine wichtige Rolle. Auch künftig wird die Bundeswehr auf derartige Fähigkeiten angewiesen sein. Die Koalition wird eine europäische Entwicklung für unbemannte Luftfahrzeuge voranbringen.“[15]

Mit Stand November 2020 ist ein Erstflug im Jahr 2025 vorgesehen; der Beginn der Auslieferung an die Bundeswehr wurde für das Jahr 2028 geplant.[16]

Typen

Mehrere Modelle von kleinen (MAV) und mittleren (MALE) Drohnen wurden für die Bundeswehr beschafft oder getestet.

MAVs

Rheinmetall KZO bei der ILA 2010

Die Bundeswehr startete mit den leichten Drohnen ihre unbemannte Luftaufklärung. Die sogenannten Micro Air Vehicle (MAV) sind UAV oder ein kleines Luftfahrzeug von maximal 50 cm Größe. Anwendungsbereiche für MAVs sind vor allem die nachrichtendienstliche und militärische Aufklärung. Sie sind aufgrund ihrer geringen Größe schwer zu entdecken.

Aladin

Eine MAV-Drohne des Heeres ist die EMT Aladin, ebenfalls eine Aufklärungsdrohne der deutschen Firma EMT. Der Name Aladin ist ein Akronym ihrer Beschreibung und steht für Abbildende luftgestützte Aufklärungsdrohne im Nächstbereich. Nachdem im März 2005 die Heeresaufklärungstruppe 115 Drohnensysteme bestellt hat, wurde diese Drohne entwickelt. Am 19. Oktober 2005 erfolgte die Übergabe des ersten Seriensystems ALADIN an die Panzertruppenschule in Munster.

MIKADO

MIKADO (Mikroaufklärungsdrohne für den Ortsbereich) ist ein mit Elektromotoren angetriebener Quadrocopter mit einem Durchmesser von einem Meter und einer Flugzeit von 20 Minuten.[17]

MALEs

LUNA auf dem Truppenübungsplatz Baumholder im Jahr 2007

Bald schaffte die Bundeswehr aber auch MALE-UAS (medium altitude, long-endurance) an, also Geräte, die entweder eine Startbahn benötigen oder ein Katapult als Abschussplattform. Sie fliegen in mittlerer Flughöhe von ca. 10 bis 15 Kilometer und erreichen maximal 24 bis 48 Stunden kontinuierlicher Flugdauer.

KZO

Für die Artillerie- und Heeresaufklärungstruppe des Deutschen Heeres wurde das KZO (Kleinfluggerät Zielortung, früher: Brevel) zur zeitnahen Zielortung entwickelt. Die mit einem Propeller angetriebene Drohne ist allwetterfähig und liefert über Funk Bilder in Echtzeit an eine Bodenstation. Die Plattform verfügt über eine IR-Kamera und liefert auch nachts hochaufgelöste Videos. Die Reichweite des Drohnensystems wurde so gewählt, dass ihr Einsatzradius die Reichweite moderner Artilleriesysteme wie z. B. der Panzerhaubitze 2000 übertrifft.

Die Drohne wird von einem Startfahrzeug aus einem Behälter mittels eines Feststoff-Raketentriebwerkes (Booster) gestartet. Der Kurs der Drohne ist fest programmiert. Der Flugkurs kann aber auch während des Fluges von der Bodenkontrollstation per Funk geändert werden. Die Kamera wird von der Bodenstation aus gesteuert. Die Landung erfolgt an einem Fallschirm. Beim Aufsetzen auf dem Boden dämpfen Airbags den Aufprall. Das Fluggerät ist nach wenigen Stunden wieder einsatzbereit. Jedes System besteht aus zwei Bodenanlagen, fünf Bergungsanlagen und zehn Drohnen.

Luna

Das Heer schaffte 2003 die Drohne EMT LUNA an. LUNA steht für Luftgestützte Unbemannte Nahaufklärungs-Ausstattung. Die Drohne wurde ab Oktober 1997 in einer Kooperation der deutschen Firma EMT und dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung entwickelt. 2000 folgte der erste Einsatz im Kosovo und 2003 wurde das System regulär in Dienst der Bundeswehr gestellt. 2009 wurde der 5000. Einsatz mit dem System geflogen.

Die Drohne LUNA dient der abbildenden Aufklärung im Nahbereich von bis zu 40 km und soll als wesentliche Fähigkeiten das Entdecken, Orten, Identifizieren und Verfolgen stationärer und beweglicher Objekte und Ziele am Boden erreichen. Vier LUNA-Systeme wurden bereits von der Bundeswehr beschafft, bis 2012 wurde ihre Zahl auf insgesamt acht Systeme gesteigert. Ein LUNA-System besteht aus dem Start-Katapult, einer Bodenkontrollstation und drei bis vier Drohnen. Die LUNA-Drohne kann aus einer Höhe von vier Kilometern drei bis vier Stunden lang mittels SAR-Radar und digitalen Foto-, Video- und Infrarotkameras Echtzeit-Überwachungsaufnahmen zur Bodenstation übertragen.

Heron 1

Ursprünglich für den Afghanistan-Einsatz hat die Bundeswehr Aufklärungsdrohnen vom Typ Heron 1 aus Israel geleast. Diese Geräte sind dem Aufklärungsgeschwader 51 „Immelmann“ (AG 51) zugeteilt.

HALEs

Heron I der Bundeswehr

Darüber hinaus strebt die Bundeswehr an, HALE-Drohnen zu erwerben (high altitude longe endurance), die bis zu 20 Kilometer hoch fliegen. Sie haben einen Flugradius von mehreren hundert Kilometern.

WABEP-Verbundsystem

Die Loitering Munition IAI Harop, 2011 durch Rheinmetall getestet, nicht für die Bundeswehr beschafft

Unter der Bezeichnung WABEP (Wirkmittel zur abstandsfähigen Bekämpfung von Einzel- und Punktzielen) firmierte der Test eines Verbundsystems aus der Aufklärungsdrohne KZO und der israelischen Loitering Munition IAI Harop durch Rheinmetall. Die Sensoren des KZO wurden in diesem System für die Aufklärung und Identifikation von Zielen eingesetzt. Das Fluggerät Harop übernahm als Waffe die präzise Bekämpfung des zugewiesenen Feindobjekts und zerstört sich dabei selbst. Die Testreihe des Systems für die Bundeswehr wurde bis September 2011 abgeschlossen.[18] Zu einer Beschaffung kam es jedoch nicht.[19]

In einer Erklärung der Bundesregierung wurde bestritten, dass es sich um ein Kampfdrohnen-System handelt:

„Das nicht mehrfach verwendbare Wirksystem zur abstandsfähigen Bekämpfung von Einzel- und Punktzielen (WABEP) ist kein UAV, sondern ein Wirkmittel (Munition), das dem 'Schützen' ermöglicht, bis kurz vor dem Einschlag das Ziel zu beobachten, nachzurichten und notfalls den Angriff abzubrechen.“[20]

Bestand

Nach Angaben der Bundeswehr lautet der Bestand (Stand: 27. Juni 2013) wie folgt:[21]

TypBestandausgesondertzerstörtdavon abgestürztvermisst
Aladin29002268
CL-289018923138
Heron 130200
KZO4301296
Luna810412211
Mikado16420222

Einsatzzwecke

  • Optische Aufklärung (EMT LUNA, EMT Aladin, Heron 1)
  • Zielerfassung (KZO (Kleinfluggerät Zielortung))
  • Signal Intelligence (derzeit keine)
  • Waffensystemträger (Heron 1 möglich, Euro-Hawk möglich)
  • Kampfmittel (einmaliger Einsatz) (IAI Harop)

Dokumentierte Einsätze

Erste Versuche mit UAV startete die Bundeswehr im Kosovo-Einsatz ab 2000. In größerem Maßstab kommen Bundeswehr-Drohnen im ISAF-Einsatz in Afghanistan zu Anwendung.

Kosovo

In den Jahren 1998 und 1999 setzte die Bundeswehr im Kosovokrieg Aufklärungsdrohnen erstmals außerhalb Deutschlands ein. Zunächst kam die Drohne vom Typ CL 289 zum Einsatz. Ab dem Jahr 2000 wurde auch LUNA eingesetzt.

Mazedonien

2000 Einsatz der neu entwickelten MALE-Drohne vom Typ LUNA.

ISAF

Zum Stand Februar 2013 setzte die Bundeswehr eine Reihe von Drohnen in Afghanistan ein. Mit der Großdrohne Heron 1, ehemals stationiert in Masar-i-Scharif, überwachte sie den gesamten Norden des Landes und damit das Einsatzgebiet der Deutschen. Kleinere Drohnen vom Typ „Luna“ und „Aladin“ waren ebenfalls vor Ort. Das System „Auge“ überblickte kürzere Distanzen und dient den Truppen als unbemannte Vorhut. Die Bundeswehr überwachte ihre Liegenschaften außerdem zum Teil mit fest installierten, unbewaffneten Aufklärungsballons.[22]

Seit Ende Juli 2009 wird das Drohnensystem KZO im Raum Kunduz in Afghanistan eingesetzt.[23] Das Beobachtungs-Panzerartillerie-Bataillon 131 aus Mühlhausen/Thüringen ist die erste Einheit, die im Ausland das KZO-System einsetzte. Es folgte ab Januar 2010 das Artillerielehrregiment 345 aus Kusel.

Im Februar 2010 wurde die erste Heron 1 nach Afghanistan verlegt und kam am 18. März 2010 zum erfolgreichen Ersteinsatz durch das Einsatzgeschwader Mazar-e Sharif. Nach der Landung auf dem Flughafen Masar-e Scharif kollidierte die Heron beim Rollen zur Parkposition mit einer abgestellten Transall C-160, nachdem die Drohne durch Fehlbedienung des Piloten beschleunigt hatte. Bei dem Unfall wurde die Heron 1 zerstört und die Transall leicht beschädigt.[24] Aufgrund der Beschaffung als Leasinggeschäft ist die Industrie verpflichtet, das beschädigte UAV zu ersetzen. Nach einem vermuteten Motorausfall stürzte am 19. Dezember 2010 eine Heron 1 in Afghanistan ab. Sie wurde gezielt zerstört, nachdem ein Bergungsversuch durch einen amerikanischen Hubschrauber gescheitert war.[25]

Im Januar 2011 wurde eine Heron 1 im Rahmen des „graduellen Aufwuchses des Systems“ zum ersten Mal via Satellitenübertragung gesteuert. Damit wurde der Einsatzradius des UAV deutlich erweitert und das volle Leistungsspektrum der Drohne ausgenutzt. Anfang Juni 2011 waren insgesamt 4000 Flugstunden an über 400 Einsatztagen mit dem Heron-System erreicht.[26] Ende Juli 2012 erreichte sie mit über 890 Einsätzen über Afghanistan die Marke von 10.000 Flugstunden.[27] Wenige Wochen zuvor wurde der Leasingvertrag bis Oktober 2014 für 75 Mio. Euro um zwei Jahre verlängert.[28]

Rechtliche Lage und ethische Diskussion

Der Einsatz amerikanischer Drohnen gegen mutmaßliche Terroristen in Pakistan ist politisch und völkerrechtlich heftig umstritten. Bei diesen Einsätzen kommen teilweise auch Zivilisten um, was bisher ohne jegliche Konsequenzen für die verantwortlichen Militärs oder Geheimdienstler blieb.

Kritisch wird ein Kampfdrohnen-Einsatz durch Militärkräfte auch deshalb gesehen, weil ein deutscher Staatsbürger mutmaßlich durch eine US-Drohne am 4. Oktober 2010 in Pakistan getötet wurde. Die Bundesanwaltschaft ermittelt in dem Fall seit 2012. Geklärt werden soll zunächst die Frage, ob der Drohneneinsatz im Einklang mit den Regeln des Konfliktvölkerrechts stand. Die Ermittlungen richten sich gegen „Unbekannt“.

Auf die Frage, ob ein „Drohnenkrieg ethisch verantwortbar“ sei, sagte Verteidigungsminister Thomas de Maizière am 6. August 2012 der Märkischen Allgemeinen:

„Es ist kein Unterschied, ob sie mit einer Pistole oder einem Gewehr schießen, einen Torpedo in Gang setzen, eine Bombe ausklinken oder eine mit Raketen bewaffnete Drohne einsetzen. Man kann dazu verniedlichend Wirkmittel sagen. Ethisch ist das alles gleich zu beurteilen.
Es gibt aber vielleicht einen Unterschied: Die moderne Technik zeichnet sich dadurch aus, dass sie präziser trifft und nicht so großflächig wirkt. [...] Das gilt nicht nur für Drohnen, sondern insgesamt. Es ist ein fachliches, aber genauso ein ethisches Ziel, zivile Schäden, Verwundungen oder gar Tötungen von Unbeteiligten zu vermeiden. Deswegen finde ich die Kritik daran, dass Waffen besonders zielgenau sind, unter ethischen Gesichtspunkten ganz falsch. Gerade umgedreht: Sie sind ethisch nicht besser, aber es ist auf jeden Fall besser, genauer zu treffen.“[29]

Eine Initiative von Pastoren hat sich im Juni 2013 in einer Erklärung an Thomas de Maizière gewandt und folgendes zu bedenken gegeben:

„Diese ferngelenkten und mit scharfer Munition bestückten Flugkörper sind völkerrechtlich nicht zulässig, weil sie nicht zwischen Widerstandskämpfern und Zivilpersonen jederzeit und an jedem Ort eindeutig unterscheiden können.“[30]

Eine breite öffentliche ethische Diskussion im eigentlichen Wortsinne hat sich aber bislang in Deutschland nicht ergeben. Im anglo-amerikanischen Raum erscheinen fast ständig neue Publikationen zum Thema. Das Für und Wider wägt Bernhard Koch in einem Artikel für die Frankfurter Allgemeine Zeitung ab, der ihn zum Schluss führt:

"Es ist illusorisch anzunehmen, dass von der Revolutionierung der Militärtechnik, die sich hinter Begriffen wie Military Robotics, Cyber-War oder Militarisierung des Weltraumes verbirgt und von der die Drohnen derzeit nur die Spitze eines Eisberges bilden, keine Gefahr für die herrschende Weltordnung ausgeht."

Die Frage, die Militär und Gesellschaft beantworten müssen, lautet, ob es eine Bereitschaft gibt, für die Ziele, die mit militärischen Mitteln erreicht werden sollen, auch durch persönliche Gefahrenübernahme einzustehen.

Politische Diskussion

Während die Zustimmung in der deutschen Öffentlichkeit für Kampfdrohnen gering ist, zeigten sich Verteidigungspolitiker von Unions-Regierung und Opposition 2012 offen für den Wunsch der deutschen Militärs, wie die USA, Großbritannien oder Italien bewaffnete Drohnen anzuschaffen. Das Bundesverteidigungsministerium unter Führung von Minister Thomas de Maizière hatte Mitte 2012 erklärt, die Anschaffung bewaffneter Drohnen solle geprüft werden.

CDU/CSU-Politiker befürworten solche Systeme mehrheitlich. Allerdings sprach sich auch der verteidigungspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Rainer Arnold, dafür aus:

„Das ist ein Waffensystem, dem die Zukunft gehört. [...] Auf längere Sicht wird an der Anschaffung von bewaffneten Drohnen kein Weg vorbeigehen.“[31]

Die Flugkörper sollten gemeinsam in Europa entwickelt werden. Sie könnten der Bundeswehr dann ungefähr ab dem Jahr 2020 zur Verfügung stehen. Ende September 2012 forderte auch der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hellmut Königshaus (FDP), die Nutzung bewaffneter Drohnen bei Auslandseinsätzen durch die Bundeswehr. Königshaus argumentierte mit dem Selbstschutz der Bundeswehrsoldaten im Ausland:

„Hätten unsere Soldaten bewaffnete Drohnen zur Verfügung, müssten sie nicht mehr hilflos zuschauen, wenn unsere eigenen Leute bedroht werden. Sie könnten dann eingreifen und den Gegner vertreiben, ohne Leben und Gesundheit eigener Kräfte zu gefährden.“[32]

Hintergrund waren die Beratungen des Haushaltsausschusses des Bundestags über den Etat der Bundeswehr für 2013 und den Vier-Jahres-Finanzplan. In diesem Plan wird auch die Finanzierung für mögliche Drohnensysteme festgeschrieben. Im Februar 2013 sprachen sich verschiedene Bundestagsabgeordnete der FDP gegen die Absicht der Koalition, Kampfdrohnen anzuschaffen, aus. Hartfrid Wolff (FDP), damals Vorsitzender des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste, sagte der taz:

„Ja, ich habe ein Unbehagen, dass Kriege sich ausweiten und der Einsatz von Drohnen im Einsatzgebiet zu einem Dauergefühl der Bedrohung führt. Und zwar nicht nur bei denen, die man bekämpfen will, etwa die Aufständischen in Afghanistan, sondern auch unter der Zivilbevölkerung. Das könnte wiederum zu einer Radikalisierung führen und negative Folgen für Deutsche vor Ort haben. Dazu kommt, dass Deutschland ja in den wenigsten Fällen alleine im Ausland agiert, sondern im Verbund mit anderen Ländern. Es ist deshalb wichtig, dass wir festlegen, wo die Grenzen sind. [...]“[33]

Durch den als sehr undifferenziert wahrgenommenen Einsatz von Kampfdrohnen durch die USA, sollen nach dem Willen der Politik der Bundeswehr hohe Hürden auferlegt werden, bevor die Opposition bereit ist dem Rüstungsprojekt zuzustimmen.

Gesellschaftliche Wirkung

Experten weisen auf die schwerwiegenden gesellschaftlichen Auswirkungen des zunehmenden Einsatzes unbemannter Flugkörper (Kampfdrohnen) in den derzeitigen Kriegen hin. Hierdurch sinke die politische Hemmschwelle für militärische Interventionen, da nicht mehr zu befürchten sei, eigene Soldaten bei Gefechten zu verlieren. Kritiker warnen zudem, Krieg werde in Zukunft als eine Art Computerspiel erscheinen und von der Bevölkerung der Krieg führenden Länder nicht mehr als bedrohlich wahrgenommen.

Verwiesen wird auch auf die Gefahr schwerer psychischer Erkrankungen bei Soldaten, die Kampfdrohnen aus einer Entfernung von mehreren tausend Kilometern steuern. Während sie einerseits gezielte Tötungen vornähmen, gingen sie andererseits einem normalen Alltagsleben nach, was zu Realitätsverlust und permanentem Stress führe.

Literatur

  • Reinhard Scholzen: Heeresaufklärung. Motorbuch-Verlag, Stuttgart 2012. ISBN 978-3-613-03408-2.
  • High-Tech-Kriege – Frieden und Sicherheit in Zeiten von Drohnen, Kampfrobotern und digitaler Kriegführung, Hrsg. Heinrich-Böll-Stiftung Berlin 2013, Band 36 der Schriften zur Demokratie, ISBN 978-3-86928-116-2.

Einzelnachweise

  1. Sabine Beikler: Waffen ohne Gesicht: Wo setzt die Bundeswehr Drohnen ein? In: tagesspiegel.de. 1. Februar 2013, abgerufen am 2. Mai 2020.
  2. dpa: UAV: Jede siebte Bundeswehr-Drohne abgestürzt. In: Zeit Online. 22. Juni 2013, abgerufen am 29. Juni 2013.
  3. Archivierte Kopie (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive)
  4. Der Einsatz von bewaffneten Drohnen weltweit. Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2. Oktober 2020, abgerufen am 27. April 2022.
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