Dreizehn Alte Orte
Die Dreizehn Alten Orte waren die Kantone der Schweiz, die von 1513 (Beitritt von Appenzell) bis 1798 (Beginn der Helvetik) die Alte Eidgenossenschaft bildeten.
Mitgliedskantone des Bündnisses
Die dreizehn Orte waren in Reihenfolge der historischen Zählung (in Klammern die Jahreszahlen der entsprechenden Bündnisse, die drei Vororte sind hervorgehoben):
- Land Uri (1291)
- Land Schwyz (1291)
- Land Unterwalden (Ob- und Nidwalden) (1291)
- Stadt Zürich (1351), erster Vorort
- Stadt Luzern (1332), dritter Vorort
- Stadt und Land Zug (1352)
- Stadt und Republik Bern (1353), zweiter Vorort
- Land Glarus (1352/86)
- Stadt Freiburg (1481), seit 1454 Zugewandter Ort
- Stadt Solothurn (1481), seit 1353 Zugewandter Ort
- Stadt Schaffhausen (1501), seit 1454 Zugewandter Ort
- Stadt Basel (1501)
- Land Appenzell (1513), seit 1411 Zugewandter Ort
- Land Schwyz (1291)
Artikel 1 der modernen Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft listet die Kantone der Vororte Zürich, Bern und Luzern vor den drei ältesten Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden und auch die übrigen sieben der dreizehn alten Orte anders als hier.[1]
Nicht mitgezählt wurden die Teile der Eidgenossenschaft, die nicht gleichberechtigt waren: die Zugewandten Orte, die Untertanengebiete der einzelnen Orte und die Gemeinen Herrschaften.
Entstehung
Am Ende der Epoche der Acht Alten Orte stand das Stanser Verkommnis, das den Konflikt innerhalb der Eidgenossenschaft regelte, der rund um den Beitritt von Solothurn und Freiburg zwischen den Länderorten und den Städteorten entstanden war. Die darauffolgende Expansion der Eidgenossenschaft führte zu den Dreizehn Alten Orten.
Einzelnachweise
- ↑ Art. 1 Schweizerische Eidgenossenschaft. admin.ch, 13. Februar 2022, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 10. Juni 2021; abgerufen am 11. April 2023. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
Auf dieser Seite verwendete Medien
(c) Marco Zanoli, CC BY-SA 4.0
Die Struktur der Alten Eidgenossenschaft im 18. Jahrhundert
Decem et Tria Loca Confoederatorum Helvetiae – Die Dreizehn Orte der Schweizerischen Eidgenossenschaft. (Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Basel, Zürich, Bern, Luzern, Uri, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen und Appenzell). Kupferstich von Braun und Hogenberg. 37 x 47,5 cm
Autor/Urheber: sidonius 23:27, 20 April 2007 (UTC), Lizenz: CC BY-SA 2.5
Das alte Wappen des Kantons Unterwalden, Schweiz. Es ist eine Verbindung der Wappen der Halbkantone Ob- und Nidwalden, verwendet vom späten 17. bis ins frühe 19. Jahrhundert.
Teilweise Weiterverwendung auch im 19. und frühen 20. Jahrhundert (Bsp. von 1912) neben dem seit 1816 offiziellen geteilten Wappen. Die hier gezeigte Darstellung des Doppelschlüssels (für Nidwalden) ist allerdings modern (Louis Ruckli 1944).
Vor etwa 1650 war das Kantonswappen das gleiche wie das des Kantons Solothurn, der horizontal in weiss und rot geteilte Schild.
Eine frühe Darstellung des Wappens von Unterwalden mit geteiltem Feld und einbärtigem Schlüssel findet man bei Merian (1654).(c) Marco Zanoli, CC BY-SA 4.0
Die 13 «Alten Orte» (alte Kantone) der schweizerischen Eidgenossenschaft und ihr direkt beherrschtes Territorium im 18. Jahrhundert