Direktvergabe
Eine Direktvergabe ist eine Vergabe eines öffentlichen Auftrags (insbesondere eines Verkehrsvertrages) an einen bestimmten Auftragnehmer, in der Regel ein Verkehrsunternehmen, ohne vorherige Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens.[1] Grundlage für eine Direktvergabe ist in der Regel das Vorliegen eines Alleinstellungsmerkmals, d. h. der Umstand, dass die zu erbringende Leistung ausschließlich von einem Marktteilnehmer erbracht werden kann.
Einzelnachweise
- ↑ Art. 2 Buchst. h der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Straße und Schiene.